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FIFA vs. Ferrero - Das WM-Fieber hat längst Einzug ins Werbe- und Markenrecht genommen und weitere Abmahnungen drohen!

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

FIFA und die Werbung mit der Fußball WM

 - auch wenn der Ball noch nicht rollt, der Rubel tut es schon / Marketing und Recht mit König Fußball -

von Rechtsanwalt Michael Terhaag

Kaiser Franz Beckenbauer sei Dank, die WM 2006 kommt nach Deutschland!!
Bewegen wir uns mit dieser Aussage rechtlich schon auf dünnem Eis? Wohl kaum. Aber die Bedenken äußern wir hier natürlich nicht grundlos. Sollten Sie bei Ihrer Werbung im kommenden Jahr 2006 darüber nachdenken, in irgendeiner Form Bezug zur Fußballweltmeisterschaft zu nehmen,  lassen Sie bei Ihrer konkreten Wortwahl Vorsicht walten oder sich lieber gleich gut beraten, zum Beispiel von uns. ;)

Die Begrifflichkeiten "WM 2006", "Deutschland 2006" und "FUSSBALL WM 2006" gehören genauso wie die Grafiken Rechtsanwalt Markenrecht Internetrecht Düsseldorf Terhaag aufrecht.de und Rechtsanwalt Beratung Düsseldorf aufrecht.dezu den Rechtsanwalt Markenrecht Internetrecht Düsseldorf Terhaag aufrecht.dedurch die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ausschließlich für sich und ihre Lizenznehmer beanspruchten Marken.
 
Während dies für die Letztgenannte und unseren umstritten Freund ohne Hose "Goleo" (rechts) noch einleuchtet, kann man bezüglich der erstgenannten eigentlich eher beschreibenden Wortmarken aber auch der ersten Wort-Bildmarke doch berechtigte Zweifel anmelden.

Aber der Reihe nach:

Rechtsanwalt Markenrecht Internetrecht Düsseldorf Terhaag aufrecht.deAuslöser einer wahren Markenschlacht zwischen der Fußball-Weltorganisation und der kampferprobten Ferrero Gruppe sind die seit vielen Jahren beliebten Sammelbilder in den Back- und Schokoladenprodukten Hanuta und Duplo, siehe rechts von der letzten für unser Team so ruhmlosen EM.

Ferrero wehrte sich vor dem Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) sowie -gericht (BPatG) in München gegen die beiden oben bezeichneten Wortmarken der Fifa, die geradezu für jede erdenkliche Produkt- und Dienstleistungsform beantragt und eingetragen wurde. Nachdem das Amt die Marken gelöscht hatte, hob das Bundespatentgericht diese Entscheidung hinsichtlich WM 2006 und FUSSBALL WM 2006 teilweise wieder auf. Aufrecht hielt das Gericht aber die Löschungsentscheidung bezüglich der Waren und Dienstleistungen, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, diesbezüglich also nicht nur rein beschreibenden Charakter haben, sondern geeignet sind die Produkte zu kennzeichnen. Wir werden zeitnah noch eine genauere Übersicht für Sie erstellen, was -zumindest nach Einschätzung des BPatG- konkret gehen soll und was nicht (schon mal als Info vorab: das was in den Beschlüssen steht, geht für Ihre Werbung nicht).
Der Bundesgerichtshof wird diese Frage für den deutschen Instanzenzug wohl abschließend klären, wohl kaum aber noch vor der WM selbst! [Update:<//font> Tut er doch! Verhandlung und Entscheidung in Karlsruhe unter dem 27. April 2006 - mehr dazu hier.]

Das Europäische Markenamt hat mit seinen Entscheidungen vom 28. Oktober 2005 hingegen die parallel beantragten und folgerichtig ebenso angegriffenen Gemeinschaftsmarken " Deutschland 2006", "WM 2006", "WM Deutschland", "WM Deutschland 2006" und "FUSSBALL WM 2006" vollumfänglich in ihrer Wirksamkeit bestätigt. Aber auch diese Entscheidungen sind keinesfalls endgültig. Rechtsmittel beim Amt, der Beschwerdekammer, dem Europäischen Gericht und sogar zum Europäischen Gerichtshof scheinen möglich, eventuell sogar vorprogrammiert.

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Während die FIFA durch Dritte eingetragene Marken "WM 2006", "2006" und "Deutschland 2006" erfolgreich hat löschen lassen können, besteht die links wiedergegebene Wort-Bildmarke Ferrero beim DPMA weiterhin. Mit ein bisschen Phantasie kann man also mit den beiden letzten Grafiken sich schon vorstellen, wie die diesjährigen Sammelbilder aussehen könnten, die Ferrero nach eigenen Angaben in jedem Fall wieder herausbringen wird.

Es geht um viel und die Rede ist nicht nur von Prestige. Sollten die Instanzen zu dem Ergebnis kommen, die Unterlassungsansprüche der FIFA seien gerechtfertigt, stünden wohl auch nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche, etwa im Wege der Lizenzanalogie, im Raum. Sollte allerdings Ferrero sich durchsetzen und könnten diese nachweisen, durch das Vorgehen der FIFA Umsatzeinbußen gehabt zu haben, ließe sich auch entgangener Gewinn einfordern.

Bislang geht es aber vor den deutschen Gerichten in erster Linie um die Frage möglicher Unterlassungsansprüche. Nach Auffassung des OLG Hamburg in einer einstweiligen Verfügungsentscheidung vom 7. Februar 2005 hat die FIFA ausreichend belegen können, dass ein hoher Teil der Bevölkerung den Begriff "WM 2006" mit der Fußballweltmeisterschaft verbinde und die WM als eigene organisatorische Einheit der FIFA Träger eines Besonderen Geschäftskennzeichens sein kann. Der Kenner weiß, dass Meinungsumfragen, wie sie in diesem Verfahren mit vorgelegt wurden, bereits durch ihre Fragestellungen schon in die richtige Richtung gebracht werden können.

Nach Auffassung des Verfassers dürfte der Großteil der Bevölkerung mit der Begrifflichkeit das sportliche und sogar historische Ereignis verbinden und nicht die FIFA oder eine "organische Einheit" derer. Aber das ist wieder eine Frage der Kennzeichnungskraft, Herkunftsbestimmung und potentiellen Freihaltebedürftigkeit.
Ähnlich muss es wohl das OLG Frankfurt am Main gesehen haben, welches in der mündlichen Verhandlung vom 17. November 2005 -laut Ferrero- ausgeführt haben soll, dass die FIFA Dritten nicht die Benutzung von "WM 2006" als Hinweis auf die Fußballweltmeisterschaft verbieten kann. Leider nahm der Fußballverband daraufhin wohlweißlich seinen Antrag zurück, sicher um eine schriftliche und ausführlicherer Darlegung des Senats hierzu zu verhindern.

Rechtsanwalt Markenrecht Internetrecht Düsseldorf Terhaag aufrecht.deDennoch ist Vorsicht bei den Begrifflichkeiten geboten. Solange die angesprochenen deutschen Entscheidungen nicht rechtskräftig werden, sind die Marken in der Welt. Die europäischen Gemeinschaftsmarken entfalten selbstverständlich auch in der Bundesrepublik Ihre Wirkung und die Fifa kann sich zusätzlich auf diese stützen.

Wer keine Lizenz bei der FIFA erwerben möchte, sollte also genau prüfen, ob und wie er mit dem Großereignis Weltmeisterschaft 2006 wirbt. Entweder er umschippert die Marken ganz und umschreibt die Angelegenheit zur Vermeidung einer Abmahnung, wie dies z.B.der Media Markt sehr clever tut ("Wir holen den Titel") oder man wählt seine warmen Werbe-Worte sorgsam. 
Wichtig hierbei: nicht jede Verwendung der Begrifflichkeiten ist auch eine solche kennzeichenrechtlicher Natur und damit markenrechtlich relevant.
Entscheidend ist, ob die Bezeichnung als Herkunftsnachweis verwendet wird, also ob man dem Kunden suggeriert, die Leistung oder das Produkt stamme vom Veranstalter/Markeninhaber, so wie bei dem Fall mit der Gedenkmünze "WM Germany 2006". Die bloße Beschreibung der Veranstaltung oder der Hinweis auf den Anlass der Bewerbung kann jedoch im Einzelfall durchaus zulässig sein. So ist es jedoch ein Gerücht, dass wir vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 hier im Hause zum Anlass der WM 2006 Sonderangebote zur rechtlichen Beratung haben.... ;)

Abschließend sei noch die klarstellende Bemerkung erlaubt, dass wir es durchaus nachvollziehen können, dass der Fußballweltverband sich, sein Großereignis und letztendlich seine Sponsoren und Lizenznehmer hinreichend schützen möchte. Hinsichtlich (u.a.) der oben wiedergegebenen Grafiken und Logi völlig verständlich und richtig. Aber wegen der Wortmarken des allgemeinen Sprachgebrauches wie WM, 2006 und Deutschland schießt man unserer Einschätzung nach weit über das Ziel hinaus. Titan, Titan, ohne Abwehr ist nix mit Titan! ;)

Egal, ob das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die FIFA bei Ihnen mit Abmahnung oder einstweiligen Verfügung auf der Matte steht, Sie sich über Ihre aktuellen Werbepläne nicht sicher sind oder diese von Beginn an juristisch durchleuchten möchten, kommen Sie auf uns zu!
Wir helfen gerne und haben ... "Teamgeist"! ;).

Ein Update zu diesem Beitrag finden Sie hier.