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Urteile 2003

Leitsätzliches

Urteile 2003

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2003, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte, generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Was ist eine ABmahnung oder eine einstweilige Verfügung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

Bitte benutzen Sie auch unsere Suchfunktion!

Zur Verwechslungsgefahr bei den Marke ManuFakt und Manufactum, BPatG, Beschluss vom 17.12.2003 - Az.: 26 W (Pat) 129/02

Zwischen den Marken ManuFakt und Manufactum besteht keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr, da sie sowohl hinsichtlich der (typo-)grafischen Gestaltung als auch in ihren Wortbestandteilen hinreichend unterscheidlich sind.

BGH, Entscheidung vom 27. November 2003, AZ: I ZR 149/01 - Donline

(Noch) Kein Ende in dem seit Jahren laufenden Streit zwischen T-Online und Donline. Der BGH weist an das Berufungsgericht zurück; dieses muss nun bei seinem Urteil im Einzelnen prüfen, ob hier wirklich eine klangliche Verwechslungsgefahr vorliegt. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

"Telekom" nicht unterscheidungskräftig, - BGH, Urteil vom 27. November 2003, AZ: I ZR 79/01

Jetzt höchstrichterlich bestätigt: "Telekom" ist eine geläufige Abkürzung des Begriffs "Telekommunikation". Die Deutsche Telekom verliert daher den wichtigen Rechtsstreit um die Firmierung des Unternehmens "01051 Telekom". Ihre Argumente haben auch vor den Bundesrichtern kein Gewicht: Wie schon die Vorinstanzen erklären die Bundesrichter, zwischen diesen zwei Zeichen besteht keine Verwechslungsgefahr. 
Ein interessanter Aspekt des Verfahrens liegt in dem fehlgeschlagenen Versuch der Deutschen Telekom, die Verbindung von "Telekom" mit ihrem Unternehmen in der Bevölkerung nachzuweisen. Zum einen lag nur ein Privatgutachten vor, dass von den Richtern nicht einem richterlich angeordneten Sachverständigengutachten gleichgesetzt werden konnte. Zum anderen wies bereits dieses Privatgutachten nur eine Bekanntheit von 60% aus - für das Verfahren wäre aber eine Bekanntheit von mindestens 75% erforderlich gewesen. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

LG Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2003, AZ: 2 a O 230/00, - Beginn des Titelschutzes für Computersoftware

Der Schutz des Namnes eines Computerprogramms kann nicht bereits mit der Vorstellung eines "Grob-Konzepts" beginnen. Es bedarf dazu echter Vertriebshandlungen. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 13. November 2003, AZ: I ZR 184/01, - MedAs ./. MIDAS

MedAS und MIDAS sind möglicherweise doch verwechslungsfähig. Der Bundesgerichtshof legte sich in diesem Rechtsstreit noch nicht fest, weist aber das Berufungsgericht an, in seiner nun erforderlichen neuen Entscheidung die ARgumente der Erkennung der Buchstabenfolge "AS" als "Spitzenbezeichnung" und "Midas" als Name des sagenhaften minoischen Königs zurückzustellen und die klangliche Verwechslungsgefahr neu zu untersuchen. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 13. November 2003, AZ: I ZR 103/01, - GeDIOS

Eine Marke, mit der eine mit Hilfe einer Software erbrachte Dienstleistung bezeichnet wird, ist nicht grundsätzlich verwechslungsfähig mit der gleichlautenden Marke einer Software. 
Ist dem Verkehr bekannt, daß die Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten von softwaregestützten Rechnern auf der einen Seite und die Komplexität der Entwicklung von Betriebs- und Anwendersoftware auf der anderen Seite eine Arbeitsteilung zwischen Softwareunternehmen und dem sonstigen Dienstleistungs- und Handelsverkehr nach sich ziehen, liegt grundsätzlich die Annahme fern, das Publikum könnte glauben, die betreffende Software und die Dienstleistung stammten aus demselben oder aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

bösgläubige Markenanmeldung - BGH, Urteil vom 30. Oktober 2003, AZ: I ZR 90/01 -

Auch wenn ein Konkurrent in der Vergangenheit die Eintragung einer Marke vergessen hat, kann seine intensive Nutzung des Zeichens ein Grund für die Löschung der Konkurrenz-Marke sein, so der BGH. Nämlich dann, wenn die sich die Anmeldung als sittenwidrige Behinderung eines Dritten darstellt, weil der Anmelder das Zeichen ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Waren hat eintragen lassen und dabei in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers und mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören oder dem Vorbenutzer den weiteren Zeichengebrauch zu sperren. Es genügt als hinreichender sachlicher Grund für den Anmelder nicht allein ein berechtigtes Interesse an einer bestimmten Markennutzung, wenn zu erwarten ist, dass die Eintragung der Marke nicht nur diesem Interesse dienen soll. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 30. Oktober 2003, AZ: I ZR 236/97, - Davidoff II

 

Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist entsprechend anzuwenden, wenn ein mit der bekannten Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen innerhalb des Ähnlichkeitsbereichs der Waren oder Dienstleistungen, für die sie Schutz genießt, benutzt wird. (Amtlicher Leitsatz)

Ein Verfahren mit "Überlänge": seit 1997 bereits beim BGH anhängig, muss jetzt nochmals das Berufungsgericht entscheiden, nachdem sich zwischenzeitlich sogar der EuGH mit den grundlegenden Fraegn des deutschen Markenrechts befassen musste...(Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Beweislastverteilung bei Erschöpfung des Rechts aus einer Marke - BGH, Urteil vom 23.10.2003, Az.: I ZR 193/97

Vertreibt ein Markeninhaber seine Markenware im Europäischen Wirtschaftsraum durch einen Generalimporteur, der nach den getroffenen Vereinbarungen verpflichtet ist, die Ware nicht an Zwischenhändler zum Weitervertrieb außerhalb seines jeweiligen Vertragsgebiets abzugeben, obliegt im Markenverletzungsprozeß dem Markeninhaber der Nachweis, daß von einem angegriffenen angeblichen Markenverletzer in den

Verkehr gebrachte Originalwaren ursprünglich von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung erstmals außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden sind.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Oktober 2003, Az.: 6 U 112/03 - Verwendung einer geschützten Marke als Metatags im Quellcode von Websites unzulässig

1. Es haftet als Störer - und zwar grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrages - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte.

2. Die Verwendung einer Marke als metatag in den Quellcodes von Websites stellt eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar.

3. Auch die andersartige Ausführung und Schreibweise eines Wortzeichens der Marke führt nicht aus dem Schutzbereich des § 14 Markengesetz heraus.

(Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Leysieffer - Eine Likör-Praline macht noch keinen Wein - BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003, I ZR 65/00 -

a) Infolge der allen Kennzeichenrechten gemeinsamen Herkunftsfunktion gehen firmen- und markenmäßiger Gebrauch ineinander über. Eine Unternehmensbezeichnung kann daher auch dadurch verletzt werden, daß sie von einem Dritten als Marke verwendet wird, ebenso wie umgekehrt eine Marke auch dadurch verletzt werden kann, daß ein Dritter, der ähnliche Waren oder Dienstleistungen anbietet, sie als Bezeichnung seines Unternehmens verwendet.


b) Zwischen der geschäftlichen Bezeichnung „Leysieffer“ für ein Confiseriegeschäft in einer norddeutschen Stadt und der Firma „Leysieffer & Co. Nachf.“ für eine Weinhandlung in einer Weinbaugemeinde am Rhein, die ihren Wein über Handelsvertreter und über den Handel bundesweit absetzt, besteht keine Verwechslungsgefahr.

Ein Beitrag von mews.

OLG Köln, Beschluss vom 7. Oktober 2003, AZ: 6 W 67/03, - Auskunft zu Markennutzung

Der Anspruch auf Auskunft, in welchem Umfang die Marke genutzt wurde, kann auch dann im Einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden, wenn es sich nicht um einen Fall der Produktpiraterie handelt. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Verletzung einer Farbmarke,- BGH, Urteil vom 4. September 2003, AZ: I ZR 23/01 -

Bei einer Farbmarke kann eine Markenidentität nur bei völliger Farbidentität angenommen werden.
Das Recht aus einer abstrakten Farbmarke kann durch die Verwendung der Farbe in einer Werbeanzeige nur dann verletzt werden, wenn der Verkehr darin auch unter Berücksichtigung der sonstigen Elemente der Anzeige einen Herkunftshinweis sieht.
Je höher der durch Benutzung erworbene Grad der Kennzeichnungskraft der Farbmarke ist, um so eher wird die Verwendung der Farbe in einer Anzeige als Herkunftshinweis verstanden und ihr auch eine selbständig kennzeichnende Funktion beigemessen werden. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Admin-C haftet für Markenrechtsverletzungen - OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2003, 2 W 27/03

Nach allgemeinen Grundsätzen haften bei kennzeichnungsrechtlichen Ansprüchen diejenigen Personen als Störer, die in irgendeiner Weise, sei es auch ohne Verschulden, willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung eines anderen beigetragen haben. Als Mitwirkung genügt dabei die Unterstützung oder Ausnützung der Handlung eines eigenverantwortlichen Dritten, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hat.

Der Admin-C Danach ist nach den DE -Registrierungsrichtlinien der administrative Ansprechpartner und als Bevollmächtigter des Domaininhaber berechtigt und verpflichtet, sämtliche die Domain betreffende Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Wird er als Kontaktperson bei der Denic angegeben, leistet er einen Tatbeitrag und hat so die rechtliche Möglichkeit auf den Eintragungsinhalt einzuwirken.

OLG Hamburg, Urteil vom 28. August 2003, AZ.: 5 U 180/02 - Bei allgemeinem Sprachgebrauch keine Markenverletzung

Die Formulierung des allgemeinen Sprachgebrauchs "schön, dass es dich gibt" auf einer mit Schokolade gefüllten Grußkarte verletzt nicht die für Schokolade geschützte Marke "merci, dass es dich gibt". (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 28. August 2003, AZ: I ZR 293/00 - Kellog´s ./. Kelly

Eine Marke muss nach ihrer Eintragung für die geschützen Leistungen genutzt werden - nicht nur formal, sondern ernsthaft. "Ernsthaft" heißt laut BGH, dass die Nutzung nach Art, Umfang und Dauer am Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten zu messen ist.Ein häufiges Problem liegt vor allem bei Wortbildmarken bei einer von der Eintragung abweichenden Nutzung vor. Diese Nutzung kann nicht rechtserhaltend wirken! Wann das der Fall ist, bestimmt sich danach, ob die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern. Wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen trotz der erkannten Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, d.h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht, reicht es aus. Fragen Sie also bei Marken aus dem Medizin-Bereich Ihren Arzt oder Apotheker ... ;-)

(Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 28. August 2003, AZ I ZR 9/01 - Kellogg´s ./. Kelly II

Beurteilt man die Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Rechts an einer Marke oder unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Rechts an einem Unternehmenskennzeichen kann dem Verständnis des Verkehrs, die angegriffene Bezeichnung („Kelly“) sei ein Personenname, unterschiedliche Bedeutung zukommen. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

LG Düsseldorf, Urteil vom 28. August 2003, AZ: - hudson.de

Im Streit um die Domain hudson.de gewinnt der Kläger gegen ein größeres Unternehmen, dass "Hudson" als einen von zwei kennzeichnungskräftigen Begriffen in der Firma führt. Das LG Düsseldorf meldet Bedenken gegen den vom BGH im Urteil shell.de festgelegten Grundsatz "Priorität weicht überragender Bekanntheit" an. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

LG Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2003, AZ: 34 O 52/03, - flyerfabrik.info

Wenn ein Anspruch auf Unterlassung besteht, führt kein Weg an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vorbei. Auch nach der Freigabe einer Domain besteht noch die Wiederholungsgefahr. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Wiederholungsgefahr einer Markenverletzung entfällt nicht durch Aufgabe der Domain - LG Düsseldorf , Urteil vom 27. August 2003, Az.: 34 O 52/03

Die Wiederholungsgefahr einer Markenrechtsverletzung durch eine .info Domain wird nicht dadurch gebannt, dass die Domain vom Verletzer aufgegeben und weiterübertragen wird. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

LG München I, Urteil vom 6. August 2003, AZ: 1 HK O 426/03 - TV- Werbespot "Da legst di nieda"

Der "Kaiser" Franz Beckenbauer darf nicht für jeden Telekommunikationsanbieter mit  "Da legst di nieda" in einem TV- Werbespot werben. Auch nicht geringfüging abgewandelt. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

OLG Hamburg, Urteil vom 24. Juli 2003, AZ.: 3 U 154/01- schuhmarkt.de

Der Verleger des in einer Auflage von ca. 7.000 Exemplaren erscheinenden Magazins "SCHUHMARKT Trends & Mode", das sich an die Branchenmitglieder der Schuhhersteller und Schuhverkäufer richtet, kann nicht markenrechtlich Benutzungs- und Registrierungsunterlassung der Domain "schuhmarkt.de" verlangen.Die Tatsache , dass der Inhaber der streitigen Domain "schuhmarkt.de" mehr als 3.000 Domains registiert hat und auf eine Abmahnung des Werktitelinhabers "SCHUHMARKT Trends & Mode" diese nicht überträgt, begründet keinen Verstoss gegen § 1 UWG. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

BGH, Urteil vom 17. Juli 2003, AZ: I ZR 256/00 - Vier Ringe über Audi

Wirbt ein Importeur von EU-Neuwagen für die von ihm angebotenen oder vermittelten Käufe mit der Wortmarke oder Wort-/Bildmarke des Auto-Herstellers, so ist dies zulässig, sofern er im Zeitpunkt des vorgesehenen Verkaufs ohne Markenverletzung über die Ware verfügen kann. Es ist nicht erforderlich, daß der Werbende im Zeitpunkt der Werbung die Waren bereits vorrätig hat oder dass die Waren zu diesem Zeitpunkt vom Markeninhaber oder mit seiner  (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

BGH, Beschluss vom 17. Juli 2003, AZ: I ZB 10/01 - "Lichtenstein" nicht eintragungsfähig

1. Das Freihaltebedürfnis an der geographischen Herkunftsangabe „Liechtenstein“ ist bei der großen Ähnlichkeit zur beantragten Marke „Lichtenstein“ begründet, da der angesprochene Verkehr regelmäßig die Unterschiede in der Schreibweise nicht bemerkt.2. Für die Feststellung des Freihaltebedürfnisses an einer geographischen Herkunftsangabe dürfen jedoch keine höheren Anforderungen gestellt werden, als bei übrigen Sachangaben, wenn sie in Zukunft für Waren und Dienstleistungen verwendet werden. In Bezug auf die Einmaligkeit eines Ortsnamens, kann die Bezeichnung auch in Zukunft als geographische Herkunftsangabe Verwendung finden. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2003, AZ: 20 U 43/03 - Domain "solingen.info" ist unzulässig für privates Regionalportal

In erster und zweiter Instanz gewinnt die Stadt Solingen gegen ein privates Regionalportal den Unterlassungsstreit um die Domain „solingen.info“ mit dem altbekannten Argument der Namensanmaßung. Interessant ist die Außeinandersetzung des Senats mit der Frage, ob die bisherigen Grundsätze auch auf .info-Domains anzuwenden sind. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003, AZ: I ZB 21/01, - Westie-Kopf

Es ist üblich, auf Tierfutterverpackungen die Tiere abzubilden, für die das Futter gedacht ist. Insofern ist die Abbildung eines Hundekopfes für das Produkt Hundefutter grundsätzlich nicht als Marke geeignet. Etwas anderes gilt auch nicht, wenn eine bestimmte Hunderasse (Westhighland-Terrier) abgebildet wird, weil Hundefutter entsprechend seiner Zusammensetzung für unterschiedliche Hunde-Rassen geeignet ist.
Die konkrete Marke wird aber doch eingetragen werden, wenn das nun mit der Sache wieder beschäftigte Bundespatentgericht nach den hier festgelegten Maßstäben eine Verkehrsdurchsetzung, also eine hinreichende Bekanntheit der Marke feststellt. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

OLG Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2003, AZ.: 5 U 152/02 - Verwechslungsfähigkeit von Cellofit und Cellvit

Markenverletzung 'Cellofit' und "Cellvit". (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

OLG München, Beschluss vom 10. Juni 2003, AZ.: 6 U 5424/02 - Orangefarbenes Quadrat keine Bildmarke

Orangefarbenes Quadrat keine BildmarkeAls rechtserhaltende Verwendung im Sinne des Markenrechts reicht weder die Nutzung einer quadratischen Packung noch die Verwendung einer orangefarbenen Fläche. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Mai 2003, AZ.: 3 U 106/99 - EU-Parallelimport von Medikamenten

Markenrechtlich nicht zu beanstanden ist nach Ansicht des Gerichts, der EU-Parallelimport eines markenrechtlich geschützten Arzneimittels unter Verwendung einer Blisterpackung, auf der die für den Vertrieb im Ursprungsland Belgien vorgesehene, vom Konzern des Markeninhabers stammende Angabe betreffend den belgischen Zulassungsinhaber stehen geblieben und der Parallelimporteur nicht angegeben ist. (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

OLG Hamburg, Beschluss vom 2. April 2003, AZ: 3 W 26/03 - Ordnungsgeldverfahren wegen Übertragung einer Domain

Die Übertragung einer Domain ist keine Nutzung im geschäftlichen Verkehr im Sinne der Dienstleistung. Wird dem Domain-Inhaber gerichtlich das Bereitstellen von Zugriffsmöglichkeiten zu Datennetzen unter einem Zeichen untersagt, kann er gleichwohl ohne Ordnungsgeld die Domain übertragen. Es kommt immer auf den Wortlaut der Entscheidung an! (Markenrecht)

Ein Beitrag von mews.

Keine Verwechslungsfähigkeit zwischen "deutsche City Post" und der Marke "POST" bzw. "Deutsche Post" - OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.09.07, Az.: 3 U 196/07

Die Bezeichnung "dCP deutsche City Post” für ein Unternehmen, das Postzustellerdienstleistungen anbietet, ist gegenüber der Marke "POST” wegen nicht ausreichender Zeichenähnlichkeit selbst bei unterstellter mittlerer Kennzeichnugskraft der Marke "POST" nicht verwechslungsfähig. Auch gegenüber der Marke "Deutsche Post” weist die Bezeichnung "deutsche City Post” deutliche Unterscheidungsmerkmale auf, die zum Ausschluss einer Verwechslungsgefahr führen.

OLG Nürnberg, Urteil vom 25. Februar 2003, AZ.: 3 U 2626/02 - "leihhaus-nuernberg.de" Verwechslungsgefahr möglich

Die Kurzbezeichnung "Leihhaus Nürnberg" besitzt Unterscheidungskraft und wird vom Verkehr als individueller Herkunftshinweis aufgefasst. Sie ist nicht nur beschreibender Natur, sondern hat zudem eine besondere Entstehungsgeschichte, die zugleich auf die Verkehrsauffassung ausstrahlt.Die Verwendung der Domain » www.leihhaus- nuernberg.de« durch Dritte im geschäftlichen Verkehr ist geeignet, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen, und ist deswegen zu unterlassen.

Ein Beitrag von mews.