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Urteile 2005

Leitsätzliches

Urteile 2005

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht aus dem Jahre 2005, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte,generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Internetrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, etc.) fallen.

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

Bitte benutzen Sie auch unsere Suchfunktion!

Schutz gemäß § 12 BGB genießt auch die Geschäftsbezeichnung im Sinne des Markenrechts - OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2005, AZ: 4 U 166/04 -

Eine Geschäftsbezeichnung i.S.d. § 5 Abs. 2 S. 2 MarkenG, die sowohl die Firmenbezeichnung als auch die davon zu unterscheidende Bezeichnung des Geschäftsbetriebs umfassen kann, wird zudem über § 12 BGB geschützt. Bereits die bloße Registrierung der geschützten Bezeichnung als Domain stellt einen unbefugten Namensgebrauch dar, da dadurch auch kein eigenes Namensrecht begründet wird. Die Schutzvorschriften des Markengesetzes greifen nicht ein, wenn die verletzende Bezeichnung im privaten Verkehr benutzt wird.

Ein Beitrag von terhaag.

Pseudosuchmaschinen sind unzulässig - LG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 2005, Az.:2a O 10/05

Ein Suchmaschinen-Betreiber darf fremde Marken- und Namensrechte nicht mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenz-Anbieter verknüpfen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anzeigen der Wettbewerber optisch stark hervorgehoben sind und das Such-Ergebnis des Markeninhabers nicht in branchen-üblicher Form verlinkt ist.

Ein Beitrag von schumacher.

"Ahoj-Brause" ist eine bekannte Marke im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG - Hanseatisches OLG , Urteil vom 20. Januar 2005, AZ.: 5 U 38/04 -

Die Verwendung der Marke "Ahoj-Brause" auf der Frontseite eines im Übrigen unbedruckten weißen T-Shirts erfolgt kennzeichenmäßig, denn "Ahoj-Brause" ist eine bekannte Marke im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG und kann daher vom Markeninhaber auch für Waren außerhalb des Warenähnlichkeitsbereichs lizensiert werden.

Ein Beitrag von schumacher.

Zur Bösgläubigkeit bei der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke - BGH, Urteil vom 20. Januar 2005, AZ: I ZR 29/02 -

Die Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung, die mit dem Einsatz der Marke als Mittel des Wettbewerbskampfes begründet wird, setzt die objektive Eignung des angemeldeten Zeichens vorraus. Eine Sperrwirkung kann  nur dann entfaltet und als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt werden, wenn eine entsprechende Absicht des Anmeldenden erkennbar ist.

Die Frage der Bösgläubigkeit der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke ist nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie die einer nationalen Marke. 

Ein Beitrag von schumacher.

Verwechslungsgefahr zwischen "The Home Depot" und "Bauhaus The Home Store" - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Januar 2005, AZ: 5 U 36/04 -

Das verwendete Zeichen für die Bau- und Heimwerkermärkte des Bauhaus-Konzerns - "Bauhaus The Home Store" - kann mit der Gemeinschaftsbildmarke der amerikanischen Firma Home Depot Inc. "The Home Depot" verwechselt werden, da zwischen den Bauhaus-Märkten eine wirtschaftliche bzw. organisatorische Verbindung besteht. Der Unterlassungsanspruch wegen der Verwendung eines Zeichens, das eine Gemeinschaftsmarke verletzt, ist für die gesamte Europäische Union begründet, selbst wenn Verletzungshandlungen nur in einigen Ländern der Europäischen Union geschehen sind.

Ein Beitrag von mews.

"Die Blaue Post" verletzt nicht die Gelbe... - OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2005, AZ: 6 U 131/04 -

Es besteht zwischen den Begriffen "POST" und "DIE BLAUE POST" keine wettbewerbsrechtlich relevante Verwechslungsgefahr. Unwahrscheinlich ist die Annahme, durch die Verwendung der für Postdienstleistungen bislang völlig unbekannten Farbe Blau, anstelle der für die Deutsche Post AG durchgängig verwendeten Farbe Gelb, handele es sich um einen Bestandteil ihres Unternehmens oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen. Markenrechtliche Ansprüche sind hieraus nicht abzuleiten.

Ein Beitrag von schumacher.

Hooligan als EU-Marke - EuGH, Urteil vom 1. Februar 2005, AZ: T-57/03 -

"Hooligan" ist nicht nur als Marke für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen eintragungsfähig. Die Marke ist auch nicht verwechslungsfähig mit zwei voreingetragenen Marken "Olly Gan".

Ein Beitrag von rossenhoevel.

Keine Markenrechtsverletzung durch Satire - BGH, Urteil vom 03.02.05, Az.: I ZR 159/02

a) Von einem markenmäßigen Gebrauch i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist auszugehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise das mit der Klagemarke identische oder ähnliche Zeichen als Teil der Produktaufmachung auffassen und aufgrund der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit oder der Bekanntheit der Klagemarke eine gedankliche Verknüpfung zwischen Klagemarke und Kollisionszeichen herstellen.

b) Wird eine bekannte Marke bei der Aufmachung eines Produkts in witziger und humorvoller Weise verwandt (hier: Wiedergabe auf einer Postkarte), kann die Unlauterkeit der Ausnutzung der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeitsausbeutung) der Klagemarke aufgrund der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ausgeschlossen sein.

Ein Beitrag von engels.

Postbank kann Unterlassung der Nutzung von "postbank24.com" verlangen - LG Köln, Urteil vom 08.03.2005, Az.: 33 O 343/04

Auch das Landgericht Köln kann international zuständig sein für eine Entscheidung über eine com-Domain. Die klagenden Bank kann sich hier nicht auf Markenrechte, sondern nur auf Namensrecht stützen, da kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorlag.

Ein Beitrag von engels.

Verwechselungsgefahr bei Marken aus Vor- und Nachnamen - BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005, AZ: I ZB 2/04 -

Ihm Rahmen der Beurteilung der Verwechslungsgefahr kann dem Nachnamen in der Gesamtbezeichnung eine prägende Wirkung zugemessen werden. Grundsätzlich gibt es keinen Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr bei erkennbar aus Vor- und Nachnamen gebildeten Marken allein oder vorrangig am Nachnamen orientiert. 
Es ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, wenn als Beleg für die besondere Bekanntheit der im gesamten Wirtschaftsraum vertriebenen Markenware auch Zahlen herangezogen werden, die nur für einen Teil der Bundesrepublik gelten.

Ein Beitrag von schumacher.

Störerhaftung eines Internet-Auktionshauses für Markenverletzungen bei Fremdversteigerungen - OLG Köln, Urteil vom 18. März 2005, AZ: 6 U 12/01 (a) -

Im Rahmen der Störerhaftung eines Internet-Auktionshauses für Markenverletzungen bei Fremdversteigerungen kommt es nicht auf Umfang und Häufigkeit der Angebote an. Für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr reicht nach Ansicht des Gerichts jedes Angebot einer Ware durch Private außerhalb des Privatbereichs an eine unbestimmte Vielzahl von Personen aus.

Ein Beitrag von schumacher.

Lizenznehmer kann nur bei ausschließlich erteilter Lizenz gegen Dritte vorgehen - LG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.05, Az.: 38 O 3/05

Ein Lizenznehmer einer Marke, der nur eine einfache Lizenz besitzt, kann gegenüber Dritten keine Markenrechtsverletzung geltend machen. Erforderlich ist eine ausschließliche Lizenz im SInne des Art. 22 GMV. Auch die vertragliche Einräumung von Exklusivrechten hinsichtlich eines bestimmten Territoriums ändert hieran nichts.

Ein Beitrag von engels.

Kollision muss zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung vorliegen - BGH, Urteil vom 24. März 2005, AZ: I ZR 134/04 -

Zum Kollisionszeitpunkt, d.h. im Zeitpunkt der Anmeldung der prioritätsjüngeren Marke, müssen alle den Verletzungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG begründende Umstände vorliegen.

Ein Beitrag von schumacher.

Domainregistrierung für Tochtergesellschaft - segnitz.de, - BGH, Urteil vom 9. Juni 2005, AZ: I ZR 231/01

Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung einer Tochtergesellschaft mit deren Zustimmung als Domainname registrieren lässt, ist im Streit um den Domainnamen so zu behandeln, als sei sie selbst berechtigt, die fragliche Bezeichnung zu führen.

Ein Beitrag von terhaag.

Kennzeichenmäßige Nutzung im Rahmen einer Pseudo-Suchmaschine - LG Düsseldorf, 2a 10/05, Urteil vom 30. März 2005

Das LG Düsseldorf bestätigt seine Einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005. Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen.

Der Antragsgegner betreibt im großen Umfang eine Pseudo-Suchmaschine, die Einträge in der Art eines Telefonbuchs nur vortäuscht. Dabei hatte er - ungeprüft - automatisch Inhalte aus dem DMOZ-Verzeichnis verwendet und diese mit AdSense-Anzeigen von Google verbunden, mit denen für Konkurrenten des Markeninhabers geworben wird.

Anmerkung des Sachbearbeiters hier

 

Ein Beitrag von schumacher.

"3, 2, 1, ... meins!" - ebay verliert in der ersten Runde - LG Hamburg, Beschluss vom 1. April 2005, AZ: 312 O 213/05 -

Das Landgericht Hamburg verbietet Ebay mit dem bekannten Slogan "3, 2, 1… meins!" die Warenbereiche der PC-Spiele und Spielzeug zu bewerben.

Die vor Eintragung der Marke erfolgte Verwendung des Slogans sei nicht markenmäßig gewesen.

 

Ein Beitrag von terhaag.

Nürnberger Bratwürste nur aus Nürnberg - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 6. April 2005, AZ: 3 O 5814/01 -

Nürnberger Bratwürste dürfen nur bei tatsächlicher Herstellung in Nürnberg auch als solche bezeichnet werden, da diese nach Eintragung der "Nürnberger Bratwurst" und der "Nürnberger Rostbratwurst" als geografische Herkunftsangaben nach der EWGVO-2081/1992 geschützt ist.

Ein Beitrag von schumacher.

Markenschutz kommt bei privaten Handlungen nur bei einem schwerwiegenden Angriff in Betracht - OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 7. April 2005 - Az.: 6 U 149/04

Ein Markenschutz bei privaten Verkäufen ergibt sich nicht wegen Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, weil diese Eingriffe nicht betriebsbezogen sind. Ein Markenschutz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kommt bei privaten Handlungen nur bei einem schwerwiegenden Angriff auf die Marke in Betracht.

Im Rahmen der Beurteilung ob ein Angebot einer Internet-Auktion, welches ein Markenplagiat beinhaltet,  im geschäftlichen Verkehr erfolgt, ist auf die Gesamtumstände des Einzelfalls abzustellenerfolgt. Stellen sich die über einen bestimmten account abgewickelten Verkäufe als geschäftliches Handeln dar, ist grundsätzlich jedes vorgenommene Angebot dieser Tätigkeit als im geschäftlichen Verkehr erfolgt anzusehen.

Ein Beitrag von schumacher.

Land Hessen hat Anspruch auf die Domain "hessentag2006.de" - LG Frankfurt, Beschluss vom 29.04.2005, Az.: 2 – 03 O 583/04

Dem Land Hessen steht aus dem Namensrecht nach § 12 BGB gegenüber dem Inhaber der Domain hessentag2006.de ein Unterlassungsanspruch zu, da das Land Hessen duch die Veranstaltung des gleichnamigen Festes ein entsprechendes Recht erworben hat.

Ein Beitrag von engels.

Kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich Domain bei Gleichnamigkeit - hufeland.de - BGH, Urteil vom 23. Juni 2005, Az.: I ZR 288/02

Haben ein Unternehmen in den alten und ein Unternehmen in den neuen Bundesländern vor der Wiedervereinigung miteinander verwechselbare Bezeichnungen geführt, sind Kollisionsfälle auch dann nach dem Recht der Gleichnamigen zu lösen, wenn eines der beiden Unternehmen einen regional begrenzten Tätigkeitsbereich hatte und der Schutzbereich seines Zeichens am 3. Oktober 1990 deshalb nicht auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt worden ist (im Anschluss an BGHZ 130, 134 – Altenburger Spielkartenfabrik).

Die Gleichgewichtslage zwischen zwei gleichnamigen Zeichen wird nicht notwendig dadurch gestört, dass der Zeicheninhaber mit dem regional begrenzten Tätigkeitsbereich das fragliche Zeichen als Domainname für einen Internetauftritt verwendet, der dazu dient, das Unternehmen und sein Angebot vorzustellen.

Ein Beitrag von engels.

Markenverletzung durch Cloaking und Doorway-Pages - LG Hamburg, Beschluss vom 22.04.05, Az.: 315 O 260/05

Es verstößt gegen Markenrecht, einen markenrechtlich geschützten Begriff im geschäftlichen Verkehr auf sogenannten Brückenseiten (Doorway Pages) zu benutzen und diese Seiten mittels Cloaking zu verstecken.

Ein Beitrag von engels.

Werktitelschutz für Bezeichnung eines Warenkatalogs - BGH, Urteil vom 07.07.05, Az.: I ZR 115/01

Für die Bezeichnung eines Warenkatalogs kann Werktitelschutz in Anspruch genommen werden, wenn Auswahl, Zusammenstellung und Präsentation der in ihm abgebildeten Waren regelmäßig eine eigenständige geistige Leistung darstellen.

Ein Beitrag von engels.

Warnschreiben und Prüfungspflicht - Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. April 2005, AZ: 5 U 117/04 -

Grundsätzlich gibt es keine Haftung eines Domain-Server-Betreibers für Rechtsverletzungen eines Anmelders. Sollte ein Kennzeicheninhaber, der durch die Versendung von "Warnschreiben" an die Mitglieder der Denic und die Denic selbst verhindern will, dass eine bestimmte Domain für jemanden anders registriert wird, könnten hierdurch allenfalls Prüfungspflichten für offenkundige Kennzeichenverletzungen begründet werden.

 

Ein Beitrag von schumacher.

Markenverletzung durch Suchmaschine - LG Hamburg, Urteil vom 09.08.05, Az.: 312 O 512/05

Eine markenmäßige Benutzung liegt auch dann vor, wenn eine Website einen markenrechtlich geschützten Begriff derart verwendet, dass in Suchmaschinen bei einer Suche nach dem Markennamen und einem Begriff aus der geschützten Warenklasse die Website als Suchergebnis ausgibt, auch wenn dort diese Waren tatsächlich überhaupt nicht angeboten werden.

Ein Beitrag von engels.

Keine Erstattung der Lagerkosten bei Grenzbeschlagnahme - OLG Köln, Urteil vom 18.08.2005, Az.: 6 U 48/05

Dem Markeninhaber, der die Lagerkosten einer Grenzbeschlagnahme auf den Bescheid des Zollamtes bereits beglichen hat, kann diese nicht vom Lagerunternehmen zurückerstattet verlangen.

Ein Beitrag von engels.

Markenrechtlicher Anspruch gegen "Die Neue Post" - OLG Naumburg, Urteil vom 19.08.05, Az.: 10 U 9/05

Die Deutsche Post AG hat einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen ein Post- und Kurierdienstunternehmen, das unter der Firma "Die Neue Post" auftritt, den Domain-Namen "die-neue-post-de" verwendet und die Farbe "Gelb" sowie ein Posthorn benutzt, das mit dem zu Gunsten der Deutschen Post AG geschützten Posthorn verwechselt werden kann.

Ein Beitrag von engels.

Keine Markenrechtsverletzung durch Google Ad-Words bei Wort-/Bildmarke - OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2005, Az.: 14 U 498/05

Bei der Verwendung von "Plakat 24-Stunden-Lieferung" als Google AdWord liegt keine Verletzung der Wort- / Bildmarke "Plakat 24" vor. Die Wortbestandteile "Plakat" und "24" der Marke besitzen nur eine äußerst geringe Kennzeichnungskraft.

Ein Beitrag von engels.

Kein Unterlassungsanspruch bei fehlender geschäftlicher Nutzung einer Domain - LG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2005, Az.: 2a O 9/05

Markenrechtliche Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Nutzung einer Domain scheiden aus, wenn der Betrieb der Domain nicht im geschäftlichen Verkehr stattfindet. Ein solches Handeln im geschäftlichen Verkehr ist auch dann nicht anzunehmen, wenn nach erfolgter anwaltlicher Abmahnung ein Forum unter dieser Domain online gestellt wird. Ebenfalls ändert es nichts an dieser Annahme, wenn Verkaufsgespräche über die Domain stattfinden, da hier der Käufer an den Inhaber herangetreten ist und nicht umgekehrt.

Ein Beitrag von engels.

"POST" nicht mit "RegioPost" verwechslungsfähig - LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 13.09.05, Az.: 6 O 152/04

Eine Verwechslungsgefahr zwischen "POST" und "RegioPost" besteht nicht. Der Marke "POST" kommt keine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft zu. Zudem ist der Begriff POST in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen.

Ein Beitrag von engels.

Zum Verhältnis ausländischer Kennzeichen zu Deutschen bei der Nutzung des Internets - LG Köln, Urteil vom 13.09.05, Az.: 33 O 209/03

Maßgeblich für die Frage der Kennzeichenverletzung ist, ob eine relevante Verletzungshandlung im Inland vorliegt. Eine Verletzungshandlung ist zwar regelmäßig gegeben, wenn im Inland unter dem Zeichen Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Allerdings setzt die Annahme einer relevanten Verletzungshandlung bei einer Kennzeichennutzung im Internet voraus, dass das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist. Für das in Druckwerken enthaltene Angebot ausländischer Dienstleistungen im Inland ist erforderlich, dass die Beeinträchtigung des Inhabers des inländischen Kennzeichens nicht unwesentlich ist.

Ein Beitrag von terhaag.

Beschwerdekammer nicht an Entscheidungspraxis gebunden - EuG, Urteil vom 27.09.2005, Az.: T-123/04

Die Wortmarke "Cargo Partner" ist für den Bereich des Transportwesens nicht kennzeichnungskräftig. Das Gericht ist bei der Entscheidung nicht an die bisherige Entscheidungspraxis der Beschwerdekammer gebunden.

Ein Beitrag von engels.

Zur Wirkung einer Abgrenzungsvereinbarung im Markenrecht - LG Köln, Urteil vom 20.9.2005, Az.: 33 O 237/05

...Die Antragsgegnerin kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung wirtschaftlich betrachtet einem Hauptsacheurteil gleichkommt, da sie eine vollständige Rückgängigmachung der Umbenennung des Marktes zur Folge hätte. Dies ist nämlich die typische Folge von Markenrechtsstreitigkeiten um Unternehmenskennzeichen. Dass aus diesem Grund einstweiliger Rechtsschutz nicht gewährt werden kann, ist bislang - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung noch nicht vertreten worden. Im übrigen war es die Antragsgegnerin, die bei einer aus ihrer Sicht zumindest unklaren Rechtslage durch Umbenennung des Marktes Fakten geschaffen hat, ohne zuvor eine juristische Klärung hinsichtlich der Reichweite der vertraglichen Regelung – etwa im Wege einer negativen Feststellungsklage – herbeizuführen...

Ein Beitrag von mews.

Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate - LG Köln, Urteil vom 06.10.05, Az.: 31 O 8/05

Ein Merchanr haftet für die Markenrechtsverletzung seines Affiliates. Der Einwand, das Verhalten der Affiliates sei nicht zu kontrollieren, greift nicht. Werbender ist letztendlich immer der Merchant, der sich für die Werbung nur der Affiliates bedient.

Ein Beitrag von engels.

Die Salami und das Markenrecht - OLG Köln, Urteil vom 02.09.2005, Az.: 6 U 23/05

...Eine Verletzung des Rechts der Klägerin an ihrer Bildmarke Nr. xxx durch die Warengestaltung der Beklagten kommt nur in Betracht, wenn die Beklagte die angegriffene Warenform kennzeichenmäßig benutzt ...

Ein Beitrag von mews.

Keine Verwechslungsgefahr zwischen "coccodrillo" und "LACOSTE" - BGH, Beschluss vom 22.09.05, Az.: I ZB 40/03

Zwischen der Wort-/Bildmarke "coccodrillo" und der älteren Bildmarke "Lacoste" besteht trotz einer Identität von Waren keine Verwechslungsgefahr.

Ein Beitrag von engels.

Post und die grüne Post - OLG Hamburg, Urteil vom 23. September 2005, AZ: 5 U 178/04

Erneut herbe Schlappe für den gelben Riesen.
Trotz ihrer älteren Wortmarke "Post" kann die Deutschen Post AG die Wortmarke "Die grüne Post" eines Konkurrenzunternehmens nicht untersagen. Für den Bereich der Kurierdienstleistungen besteht keine Verwechslungsgefahr.

Das kennzeichnende Element der Marke "Die grüne Post" ist die Farbe "Grün", die nicht von dem maßgeblichen Verkehrskreis mit der Deutschen Post AG in Zusammenhang gebracht wird. Dem Begriff "Post" fehlt dagegen eine erhöhte Kennzeichnungskraft, da er lediglich beschreibend verstanden wird.

Ein Beitrag von terhaag.

Keine Markenrechtsverletzung durch Linksetzung - LG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.05, Az.: 34 O 51/05

 

 

Ein Link zu einer fremden Website begründet auch dann keine Markenrechtsverletzung, wenn für die Kennzeichnung des Links ein markenrechtlich geschützter Begriff des Verlinkten verwendet wird, da die Bezeichnung nur als Hinweis auf die angebotenen Dienstleistungen des Verlinkten verwendet wird.

 

Ein Beitrag von engels.

Keine Markenrechtsverletzung durch "RegioPost Delmenhorst" - LG Düsseldorf. Urteil vom 19.10.2005, Az.: 2a O 47/05

...Der Begriff "Post" ist von Hause aus rein beschreibend. Es handelt sich im allgemeinen Sprachgebrauch um einen beschreibenden Begriff für Brief- und Paketsendungen und Beförderungsleistungen. Der Verkehr verwendet dazu Ausdrücke wie zum Beispiel in "per Post", "postalisch", "private oder Geschäftspost", "Postbote", und zwar unabhängig davon, welches Unternehmen diese Dienstleistungen tatsächlich ausführt. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass der Verkehr den Begriff "Post" in allen seinen Varianten noch immer verwendet, obwohl inzwischen umfassende Kenntnis darüber besteht, dass das Postwesen privatisiert ist und eine Vielzahl von Konkurrenzunternehmen existieren. Es ist von daher zweifelhaft, ob "Post" von Hause aus überhaupt durchschnittliche Kennzeichnungskraft besitzt...

Ein Beitrag von mews.

Kein markenrechtlicher Anspruch von guenstig.de auf günstig.de - LG Frankenthal, Urteil vom 29.09.05, Az.: 2 HK O 55/05

Dem Begriff "günstig" fehlt jegliche Unterscheidungskraft. Die Verwendung als Domain setzt immer die Unterordnung unter eine Top-Level-Domain voraus. Dies hat zur Folge, daß der Inhaber von "guenstig.de", das auch als Wort-/Bildmarke eingetragen ist, keinen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Inhaber von "günstig.de" hat.

Ein Beitrag von engels.

CLOPPENBURG trotz gleichnamiger Stadt eintragungsfähig - EuG, Urteil vom 25.10.05, Az.: T -379/03

Die Wortmarke "Cloppenburg" für Dienstleistungen des Einzelhandels ist eintragungsfähig. Ihr steht nicht das absolute Eintragungshindernis der geographischen Herkunft entgegen. Die maßgeblichen Verkehrskreise bringen die niedersächsische Stadt Cloppenburg nicht mit den betreffenden Dienstleistungen in Verbindung. Darüber hinaus ist nicht zu erwarten, dass mit der Bezeichnung "Cloppenburg" in Zukunft die geografische Herkunft dieser Dienstleistungen bezeichnet werden kann.

Ein Beitrag von engels.

MOBILIX und OBELIX nicht verwechslungsfähig - EuG, Urteil vom 27.10.05, Az.: T-336/03

Zwischen der Marke MOBILIX und der aus der Cartoonserie "Asterix" bekanntnen älteren Gemeinschaftsmarke OBELIX besteht keine Verwechslungsgefahr. Die begrifflichen Unterschiede zwischen den beiden Zeichen sind geeignet, die zwischen ihnen gegebene klangliche und etwaige bildliche Ähnlichkeit zu neutralisieren.

Ein Beitrag von engels.

Nichtbenutzung der Marke "Otto" im Versandhandel - BGH, Urteil vom 21.07.05, Az.: I ZR 293/02

Ein Versandhändler, der eine Vielzahl unterschiedlicher Waren vertreibt, die zum Teil von bekannten Markenherstellern und zum Teil von unbekannten Herstellern stammen und als Gemeinsamkeit lediglich den Vertriebsweg aufweisen, benutzt seine für entsprechende Waren eingetragenen Marken mit deren Verwendung auf und in seinen Katalogen und auf den Versandtaschen nicht rechtserhaltend.

Ein Beitrag von engels.

Nutzung einer Marke als Unternehmenskennzeichen reicht nicht für rechtserhaltende Benutzung aus - BGH, Beschluss vom 15.09.05, Az.: I ZB 10/03

Eine rechtserhaltende Benutzung einer Marke liegt nicht vor, wenn das Kennzeichen zwar als Unternehmenskennzeichen verwendet wird, nicht aber in konkretem Bezug zu bestimmten Waren und Dienstleistungen.

Ein Beitrag von engels.

Verwechslungsgefahr zwischen "db" und "dba" - LG Hamburg, Urteil vom 22.09.05, Az.: 5 U 129/04

Zwischen den Marken "db" und "dba" besteht Verwechslungsgefahr, soweit die Marken für den Bereich der Dienstleistungen im Schienenverkehr verwendet werden.

Ein Beitrag von engels.

Kostenlose Kundenzeitschrift reicht für markenerhaltende Benutzung aus - BGH, Beschluss vom 06.10.05, Az.: I ZB 20/03

Für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke reicht es aus, dass sie als Titel einer kostenlosen Kundenzeitschrift verwendet wird, die einen hinreichenden Bezug zu der geschäfltichen Tätigkeit hat.

Ein Beitrag von engels.

Zur Verwechslungsfähigkeit von "RED BULL" mit "bull-cap", BGH, Beschluss vom 17. November 2005, Az.: I ZB 48/05

Die Marken "RED BULL" und "bull-cap" sind nicht verwechslungsfähig.

Ein Beitrag von terhaag.

Anspruchsverwirkung bei den Marken "Rosenmondnacht" und "Närrisches Bermudadreieck" - OLG Koblenz, Urteil vom 17.11.05, Az.: 6 U 407/05

Der Anspruch des Inhabers der Marken "Rosenmondnacht" und "Närrisches Bermudadreieck" gegen einen Karnevalsverein, der diese Zeichen schon seit mehreren Jahren für Rosenmontagsveranstaltungen benutzt, ist wegen Duldung trotz positiver Kenntnis verwirkt, soweit diese Marken im Rahmen der Straßenfastnacht am jeweiligen Rosenmontag verwendet werden.

Ein Beitrag von engels.

Zur rechtserhaltenden Nutzung bei "Modernisierung" einer Wort/Bildmarke - BGH, Beschluss vom 3. November 2005, Az.: I ZB 44/05

Die Verlagerung des Schwerpunkts der Prägung vom Bildelement auf das Wortelement verändere die Kennzeichnungskraft des vormals beherrschenden Bildbestandteils und damit zugleich den Gesamteindruck des Zeichens. Der Verkehr habe mithin keinen Anlass mehr, in der abgewandelten Marke dasselbe Zeichen zu sehen wie in der eingetragenen Marke.

Ein Beitrag von mews.

Priorität gegenüber der Marke "confetti" durch langjährige Nutzung - LG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2005, Az.: 34 O 218/04

Die langjährige Führung einer geschäftlichen Bezeichnung - "confetti" - führt dazu, daß dem Benutzer hier Unterlassungsansprüche gegen den späteren Anmelder einer entsprechende Wortmarke zustehen.

Ein Beitrag von engels.

"Casino Bremen" nicht als Marke für "Betrieb v. Spielbanken" eintragungsfähig - BGH, Beschluss vom 3.11.2005, Az.: I ZB 14/05

Der als Wortmarke angemeldeten Bezeichnung "Casino Bremen" fehlt für die Dienstleistung "Betrieb von öffentlichen Spielkasinos im Rahmen gesetzlich geregelter Konzessionen" jegliche Unterscheidungskraft i.S. des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Die begehrte Dienstleistungsmarke erschöpft sich in der Benennung einer Spielstätte mit dem hierfür üblichen Begriff "Casino" in Bremen. Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mangel jeglicher Unterscheidungskraft wegen des Gesamteindrucks der gewählten Bezeichnung als "Kombinationsmarke" entfalle.

Ein Beitrag von mews.

Unterlassungsverfügung zur Wortmarke "Präsentainment" - LG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Januar 2005, AZ: 2a O 4/05 - (rechtskräftig)

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt,

die Bezeichnung „Präsentainment“ im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Vorträgen und Seminaren zu nutzen und/oder benutzen zu lassen.

Ein Beitrag von mews.

Gleichwertiger Markenschutz einer Eintragung kraft Verkehrsdurchsetzung - BGH, Beschluss vom 25.12.05, Az.: I ZB 32/04

Der Markenschutz, der durch Eintragung kraft Verkehrsdurchsetzung gewährt wird, ist nicht schwächer als die aufgrund originärer Kennzeichnungskraft erfolgte Eintragung.

Ein Beitrag von engels.

Unlautere Nachahmung einer Luxushandtasche - OLG Köln, Urteil vom 28.04.06, Az.: 6 U 121/05

Hält sich ein als zeitlos anzusehendes Handtaschenmodell über Jahrzehnte hinweg auf dem Markt, so schließt der Umstand, dass Formen dieses Stils vor etwa 10-20 Jahren modisch waren und deshalb breit angeboten wurden, einen markenmäßigen Gebrauch durch den Vertrieb einer Nachahmung des betreffenden Taschenmodells nicht aus. Gilt ein Taschenmodell als besonderes Prestigeobjekt, so stellt sich ihre ungleich preiswertere Nachahmung als wettbewerblich unlautere unangemessene Ausnutzung ihrer Wertschätzung dar.

Ein Beitrag von engels.

Berechnung des Schadens bei Markenverletzung - BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005, Az.: I ZR 322/02

a) Berechnet der Markeninhaber den durch eine Verletzung seiner Marke entstandenen Schaden nach dem vom Verletzer erzielten Gewinn, besteht der Schaden nur in dem Anteil des Gewinns, der gerade auf der Benutzung seines Schutzrechts beruht. Kennzeichnet der Verletzer seine Waren zugleich mit seiner Marke, kann in einem solchen Fall der Mindestschaden in Form einer Quote des Verletzergewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden.

b) Kommt für die Ermittlung des Schadens eine Schätzung in Betracht, ist der Verletzer nicht verpflichtet, über Einzelheiten seiner Kalkulation Auskunft zu erteilen, da die Schätzung auch auf der Grundlage der Umsätze und gegebenenfalls grob ermittelter Gewinne erfolgen kann.

c) Eine Anwendung der Grundsätze der Gemeinkostenanteil-Entscheidung (BGHZ 145, 366) ist im Kennzeichenrecht nicht ausgeschlossen. BGH, Urt. v. 6. Oktober 2005 – I ZR 322/02 – OLG Hamm LG Bochum

Ein Beitrag von mews.

Ergänzender Leistungsschutz bei Herkunftstäuschung - BGH, Urteil vom 15. September 2005, Az.: I ZR 151/02

a) Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a UWG werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass für das Erzeugnis Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach Art. 3 ff. der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. Nr. L 3 vom 5. Januar 2002, S. 1) besteht oder bestanden hat.

b) Für die Feststellung einer gewissen Bekanntheit des nachgeahmten Produkts bei der Beurteilung der vermeidbaren Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 lit. a UWG ist auf die Bekanntheit des Erzeugnisses bei den angesprochenen Verkehrskreisen abzustellen; nicht erforderlich ist, dass der Verkehr das nachgeahmte Produkt einem namentlich bestimmten Unternehmen zuordnen kann.

Ein Beitrag von mews.

Zur rechtserhaltenden Nutzung der Marke "OTTO" - BGH, Urteil vom 21. Juli 2005, Az.: I ZR 293/02

Ein Versandhändler, der eine Vielzahl unterschiedlicher Waren vertreibt, die zum Teil von bekannten Markenherstellern und zum Teil von unbekannten Herstellern stammen und als Gemeinsamkeit lediglich den Vertriebsweg aufweisen, benutzt seine für entsprechende Waren eingetragenen Marken mit deren Verwendung auf und in seinen Katalogen und auf den Versandtaschen nicht rechtserhaltend.

Ein Beitrag von mews.