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Urteile 2007

Leitsätzliches

Urteile 2007

Hier finden Sie Urteile und Entscheidungen rund um´s Markenrecht, z.B. zu Streitigkeiten um Markenrechte,generische Domains, geschäftliche Bezeichnungen usw, soweit diese nicht in andere Rubriken (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht etc.) fallen.

Wann kann ich mit meiner eingetragenen Marke gegen einen Domaininhaber vorgehen? Kann ich mit meinem Namen gegen eine geschäftliche Bezeichnung vorgehen? Was ist der Grundsatz der Priorität und wann kommt er zur Anwendung? Vielleicht kann Ihnen unsere Datenbank mit Urteilen zum Markenrecht weiterhelfen. Haben Sie konkrete Fragen? Sprechen Sie uns an!

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Rechtserhaltende Nutzung einer Marke durch Betrieb einer Internetseite „Schutzengel“ - OLG Köln, Urteil vom 31.08.2007 – 6 U 16/07

1. Ein Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse stellt keinen berechtigten Grund für eine Nichtbenutzung der Marke i. S. des § 26 Abs. 1 Halbs. 2 MarkenG dar.

 

2. Betreibt der Markeninhaber eine Homepage, deren second-level-domain mit der Wortmarke identisch ist und auf deren Forum sich Warenproduzenten und Dienstleister präsentieren können, die sich für Kulturförderung und Sozialsponsoring einsetzen und Gastkolumnen hinterlassen können, während der Markeninhaber Hilfe bei der Gestaltung der Werbebanner anbietet, so liegt darin eine rechtserhaltende Benutzung der Marke für die Dienstleistungen “Werbung” und “Telekommunikation”.

 

3. Eine Dienstleistungswortmarke, die wortidentisch Teilbestandteil der Unternehmenskennzeichnung ist, wird nicht schon dadurch rechtserhaltend benutzt, dass auf Rechnungen – die den eingetragenen Dienstleistungsbereicht betreffen – das vollständige Unternehmenskennzeichen angegeben wird.

 

Gleiche Rechte der ehemaligen Mannesmann-Tochtergesellschaften - OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Az.: I-20 U 69/07

Aufgrund ihrer früheren Zugehörigkeit zum Mannesmann-Konzern haben die beiden streitenden ehemaligen Tochtergesellschaften die gleichen Rechte hinsichtlich des Namens „Mannesmann" als

als Teil Unternehmenskennzeichens zu führen.

Kein neuer Streitgegenstand bei Einführung einer weiteren Wort/Bildmarke in den Prozess - BGH, Beschluss vom 13.12.2007, Az. I ZR 6/05

Trägt die Inhaberin der Markenrechte "Kinder" in einem Markenrechtsstreit ausdrücklich vor, bislang lediglich eine Wort/Bildmarke in das Verfahren eingeführt zu haben und stützt sie das Begehren nunmehr auf eine weitere Wort-/Bildmarke, ergibt sich daraus nicht, dass die weitere Marke kraft Verkehrsgeltung als selbständiges Schutzrecht in den Rechtsstreit eingeführt werden soll.

Die weitere Marke ist daher nicht als weiterer Streitgegenstand anzusehen.

Gemeinschaftsmarke nicht gegen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt - BGH, Urteil vom 13.12.2007, Az.: I ZR 33/05

Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.

Ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung einer Gemeinschaftsmarke besteht in der Regel für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft.

Haftung für weitgehend passende Keywords bei Google - OLG München, Urteil vom 6.12.07, Az.: 29 U 4013/07

Die Schaltung einer Anzeige mit einem zum Schlüsselwort "weitgehend passenden Keyword" stellt eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses Zeichens dar.

Keine Haftung des Domain-Parking Betreibers für Markenrechtsverletzung durch Dritte - LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 2a O 176/07

Verwechslungsgefahr zwischen "hapimag" und "Hapimag-Zweitmarkt" - LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 2a O 137/07

Aufgrund der Verwechslungsgefahr zwischen der internationalen Marke "hapimag" und dem Begriff „Hapimag Zweitmarkt", darf der Begriff „Hapimag Zweitmarkt" im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Dienstleistungen im Bereich des Vertriebs von Zeitwohnrechen nicht (wie z. B. auf einem Briefkopf geschehen) genutzt werden.

Werktitelschutz für "DIE NACHT DER MUSICALS" - OLG Köln, Urteil vom 16.11.2008, Az.: 6 U 114/07

Der Bezeichnung "DIE NACHT DER MUSICALS" kommt Werktitelschutz zu. Hierfür ist ausreichend, dass die Bezeichnung geeignet ist, das Werk als solches zu individualisieren und auf diese Weise von anderen Werken unterscheidbar zu machen.

Getunte Fahrzeuge dürfen Schriftzug des Herstellers behalten - OLG Köln, Urteil vom 31.10.2007, Az.: 6 U 13/07

Der Fahrzeughersteller als Markeninhaber kann von fremden Tunern nicht verlangen, die Originalkennzeichnung von den Fahrzeugen, in jedem Fall zu entfernen. Der Tuner darf nicht nur die von ihm eingebauten Einzelteile, sondern auch das veränderte Fahrzeug mit der sichtbaren Marke des Originalherstellers in der Werbung abbilden, sofern er hinreichend deutlich macht, dass es sich bei der beworbenen"Veredelung" nicht um ein Angebot des Fahrzeugherstellers handelt.

"aufrecht" wird als Marke eingetragen - Bundespatentgericht, Beschluss vom 30.10.2007, Az.: 24 W (pat) 9/07

Die Wortmarke "aufrecht" ist eintragungsfähig.

Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen das Wort „aufrecht" nicht nur in seinem synonymen Sinn von „aufrichtig, redlich, rechtschaffen, zu Recht" als die im Vordergrund stehende Werbebotschaft, sodass sich eine Reduzierung des Sinngehalts hierauf verschließt. So kann zum Beispiel ein Anwalt einen aufrichtigen Rat erteilen, nicht aber einen aufrechten Rat.

Rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke - BGH, Urteil vom 18.10.2007, Az.: I ZR 162/04

Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine konkrete Dienstleistung bezeichnet wird, die aus ihm stammt.

Markenmäßige Benutzung durch Google Adwords - OLG Köln, Urteil vom 12.10.2007, Az.: 6 U 76/07

Eine tatbestandliche Zeichenrechtsverletzung durch Google AdWords liegt jedenfalls dann vor, wenn der Begriff deutlich sichtbar in der Überschrift der Anzeige verwendet wird.

Abmahnkosten eines Patentanwalts - Regelstreitwert von € 50.000 gilt nicht immer - LG Berlin, Urteil vom 18.09.2007, Az.: 15 O 698/06

Aufwendungen für berechtigte Abmahnungen sind nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen, da eine berechtigte Abmahnung im Sinne dieser Vorschriften als im Interesse des abgemahnten Geschäftsherrn anzusehen ist.

Der Gebührenstreitwert bei Markenrechtsstreitigkeiten kann € 50.000 überschreiten. Dies ist jedoch nicht zwingend, denn der Streitwert für den Unterlassungsanspruch ist unter Berücksichtung aller Umstände, insbesondere des Interesses am Bestand des Markenrechts des Betroffenen sowie der wirtschaftlichen Bedeutung des Verstoßes und der Interessen der Parteien überhaupt festzusetzen.

Der Streitwert bei Markenrechtsverletzungen durch einen unbedeutenden Internetshop bei ebay ist auf € 25.000 festzusetzen.

Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt darüber hinaus vor, wenn bei eindeutigen Markenrechtsverletzungen zusätzlich zu einem Anwalt noch ein Pantentanwalt hinzugezigen wird.

Keine Markenverletzung durch private Nutzung der Domain studi.de - LG München I, Urteil vom 28.11.07, Az.: 1HK O 22408/06

Die rein private Nutzung der Domain studi.de, wobei es sich bei der Bezeichnung studi um einen Spitznamen des Domaininhabers handelt, stellt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr und damit auch keine Markenrechtsverletzung dar.

Keine kennzeichenmäßige Benutzung beim Keyword-Advertising - OLG Köln, Urteil vom 31.08.2007, Az.: 6 U 48/07

Das Gericht hat im Unterschied zur Metatag-Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Falle des Keyword-Advertising keine kennzeichenmäßige Benutzung angenommen.

Es fehlt die visuelle Wahrnehmbarkeit. Der Nutzer macht sich keine Gedanken darüber, warum die Werbung des Konkurrenten neben der Trefferliste erscheint und ob dies mit der Eingabe seines Suchwortes zusammenhängt.

Nutzung einer Marke als Adword ist kennzeichenmäßiger Gebrauch - OLG Stuttgart, Urteil vom 26.07.07, Az.: 2 U 23/07

Die Benutzung einer Wortmarke als so genanntes Keyword im Rahmen des Google AdWords Programms stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und damit eine Markenverletzung dar.

Handel mit WM-Losen rechtswidrig - LG Magdeburg, Urteil vom 27.06.2007, Az.: 7 O 1900/06 (049)

Nach der Auslosung der Endrunde für die Spiele der Fussball Weltmeisterschaft 2006 in Leipzig am 9. Dez. 2005 tauchten die Lose der Probedurchläufe oder der offiziellen Auslosung einige Zeit später auf der Internetplattform ebay auf. Das Gericht urteilte, dass hierin ein Markenverstoß zu sehen ist und der Verkauf daher rechtswidrig war. Die Lose enthielten Logos, die aus zwei zusammengesetzten Bildmarken der FIFA bestehen. Mit dem Wurf in den Müll verlor die FIFA ihre Rechte nicht. Die Lose sollten der Vernichtung zugeführt werden und nicht mit dem Willen der FIFA in den Verkehr gebracht werden.

Markenrechtsverletzung durch Verwendung des Kennzeichens im Domainnamen "hapimag-a-aktien.de" - LG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.07, Az.: 2a O 24/07

Eine fremde Marke darf auch dann nicht -ohne klarstellende Zusätze- im Domainnamen genutzt werden, wenn entsprechende Produkte des Markeninhabers angeboten werden.

Werktitelschutz für Rubriktitel einer Zeitschrift - LG München I, Urteil vom 11.07.2007, Az.: 1 HK O 9805/07

Zwischen gleichtlautenden Rubriken, wie z. B. "LEICHTER LEBEN” für eine Rubrik mit Tipps und Tricks für den Alltag ist, besteht Verwechselungsgefahr. Ihnen kommt durchschnittliche Unterscheidungskraft zu. Sie sind nicht rein beschreibend.

"original-nordmann.eu" - Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12.04.2007, Az.: 3 U 212/06

Durch das alleinige Registrierthalten einer Domain, die Kennzeichnungsrechte Dritte tangiert, ist der Tatbestand der markenmäßigen Benutzung einer Marke noch nicht erfüllt.

Das rauhe Gefühl von Sandpapier auf einer Getränkeflasche ist nicht als Tastmarke eintragungsfähig - Bundespatentgericht, Beschluss vom 23.03.2007, Az.: 26 W (pat) 3/05

Mangels Unterscheidungskraft kann das rauhe Gefühl von Sandpapier auf einer Getränkeverpackung nicht als Tastmarke eingetragen werden.

Die Ungewöhnlichkeit des Tastreizes beim Berühren der Verpackung veranlasst den angesprochenen Verkehrskreis nicht zwingend dazu, auf einen betrieblichen Herkunftshinweis zu schließen. Verbraucher werden es vielmehr als reines Ausstattungsmerkmal wahrnehmen.

Keine Verletzung der inländisches Marke bei Durchfuhr von Originalware im EU-Raum - BGH, Urteil vom 21.03.07, Az.: I ZR 66/04

Auch die ungebrochene Durchfuhr von nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachten Waren, die mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt als solche - unabhängig vom Bestimmungsland der im Durchfuhrverkehr befindlichen Waren - keine Verletzung der inländischen Marke dar. (Leitsatz des Gerichts)

Markenname darf nicht als Kategoriebezeichnung in Internetauktionshaus verwendet werden - OLG Hamburg, Urteil vom 21.06.07, Az.: 3 U 302/06

Das OLG Hamburg ist der Auffassung, es sei unzulässig, einen Markennamen auf einer Website so einzusetzen, dass Suchmaschinen als Ergebnis die Versteigerungskategorie anzeigen, "ohne dass eine sachliche Verbindung zwischen seinem Angebot oder dem Angebot Dritter, auf das er von seiner Website beziehungsweise deren Unterseiten aus verweist, und der Marke 'Jette' besteht".

Marke "Saroso" durch Google-Adwords verletzt - LG Braunschweig, Urteil vom 14.03.2007, Az.: 9 O 2232/06 (315)

Der Betreiber des Online-Shops und Inhaber der Marke "Saroso" hat gegen einen Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch der Benutzung in Google-Adwords.

Keine Verwechslungsgefahr zwischen "ALLTRK" und "TREK" - BGH, Beschluss vom 15.02.2007, Az.: I ZB 46/06

Nach Ansicht des Gerichts besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "ALLTREK" für Pkw und der Widerspruchsmarke "TREK" für Fahrräder, da die Widerspruchsmarke über keine erhöhte Kennzeichnungskraft verfügt.
Zu den für die Kennzeichnungskraft maßgeblichen Umständen hätte von Anfang an etwas vorgetragen werden können, sodass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vorliegt.

neu.de verliert gegen neu.eu - LG München I, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 9HK O 17901/06

Neu.de hat keinen Anspruch auf Zuteilung der Domain neu.eu. Neu.eu stellt eine generische Domain dar, da es sich um einen allgemein beschreibenden Begriff handelt.

Die Nutzung von neu.eu verstösst weder gegen Markenrechte von neu.de noch liegt eine wettbewerbsrechtlich relevante Behinderung vor, da die Benutzung beschreibender Domain-Namen im Hinblick auf die freie Wählbarkeit der Domain-Namen rechtlich unangreifbar ist.

Dem typischen Internet-Nutzer sind die Vor- und Nachteile der Direkteingabe von Gattungsbegriffen bekannt, so dass ein Behinderungswettbewerb bei generischen Domains im Regelfall ausgeschlossen ist.
Aus Artikel 21 der EU-Verordnung Nr. 874/2004 können Unterlassungsansprüche nur dann hergeleitet werden, wenn Rechte nach nationalem oder europäischen Recht festgestellt worden sind.

Weiße Schrift auf weißem Grund kann Markenverletzung begründen - BGH, Urteil vom 8.02.07, Az.: I ZR 77/04

Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls).

Erlaubtes Domaninparking bringt Erfolg für "test24.de" gegen Stiftung Warentest - OLG Hamburg, Urteil vom 8. Februar 2007, Az.: 3 U 109/06

Die Verwendung einer Domain mit der Standard Sedo-Verkaufsseite und sogenannten „sponsored links“ kann in Ausnahmefällen auch keine markenmäßige Verwendung sein.

Zur Frage der Verwechslungsgefahr zwischen dem Markenbestandteil "test" und dem Zeichen "test24.de".

Unterlassungsanspruch von "AIDA" gegen "AIDU" - LG Köln, Urteil vom 08.02.2007, Az.: 31 O 439/06

Die Veranstalterin von Kreuzfahrten unter der Marke "AIDA" kann von dem Inhaber der Wort- / Bildmarke "AIDU.de Ab in den Urlaub!" Unterlassung hinsichtlich der Verwendung des Bestandteils "AIDU" in Alleinstellung für Reisedienstleistungen verlangen.

Markenrechtsverletzung durch Google-AdWords - OLG Dresden, Urteil vom 9.01.2007, Az. 14 U 1958/06

Die Verwendung einer Marke als AdWord stellt eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen dar.