Was ist eigentlich ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?
Ein Fachanwalt ist grundsätzlich ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf. Der Titel wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen.
Der Erwerb des Titels Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz erfordert den Nachweis besonderer Kenntnisse in den Bereichen
- Patentrecht, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und SortenschutzrechtRecht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
- Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Unsere Kanzlei verfügt aktuell über drei Fachanwälte für gewerblichen Rechtschutz, deren zwei für IT-Recht (Informationstechnologierecht) sowie zwei Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Bei uns finden Sie somit alle Internet- und medienbezogenen Fachanwaltschaften in einer Kanzlei.