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Gefahr für Webmaster: Datenschützer gehen nun auch direkt gegen Betreiber vor!

Gefahr für Webmaster: Datenschützer gehen nun auch direkt gegen Betreiber vor!

Google AdSense, Amazon Partnerprogramm, Statistik-Programme

von Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels, LL.M.

Für Webseitenbetreiber wird es langsam wird es ungemütlich: Sie müssen zunehmend damit rechnen ins Visier von Datenschützern und Wettbewerbern zu geraten. Ein aktueller Fall aus Lüneburg erhitzt derzeit die Gemüter der Internetszene.

Eingreifen des Datenschutzbeauftragten

Ein Webmaster betrieb zwei Foren zu den Themen Hundehaltung und Abnehmen, die auf Servern der Firma HostEurope gehostet wurden. Zur Refinanzierung der Hostingkosten setzte er in den Foren Google AdSense ein und nahm am Amazon-Partnerprogramm teil. Zudem verwendete er ein IVW-Zählpixel um die Anzahl der Seitenabrufe protokollieren zu lassen.

Im September 2010 erhielt der Betreiber eine Aufforderung des zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten eine „Datenverarbeitungsverfahrensbeschreibung für das Verfahrensregister beim Bundesdatenschutzbeauftragten“ zu erstellen. Der Auslöser des Schreibens: Ein User hatte Verstöße gegen das Datenschutzrecht bei der Behörde in Hannover angezeigt.

Verfahrensregister über Datenverarbeitung

§4d Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet auch Webseitenbetreiber, unter bestimmten Umständen ein Verfahrensregister über die Datenverarbeitung vorzulegen. Darin muss der Betroffene umfassende Auskunft über die Datenverarbeitung geben, beispielsweise ob Daten in Drittländer übermittelt werden und wer Empfänger solcher Daten ist. Eine kniffelige Aufgabe, gerade für Hobby-Webmaster, denn oft wissen sie nicht ob ein simples Plugin möglicherweise Daten an den Hersteller oder Dritte sendet.

Nachdem der Betreiber aus Sicht der Datenschützer nur ein ungenügendes Register eingereicht hatte, eskalierte der Streit. Der Betreiber habe nicht sichergestellt, dass sich Google zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Mindeststandarts verpflichtet habe, so der Vorwurf der Behörde. Der Webseitenbetreiber muss demnach sicherstellen, dass die Partner, denen er z.B. die IP-Adressen der Besucher übermittelt, den deutschen Datenschutz einhalten. Wie ein deutscher Webmaster den Weltkonzern Google zur Einhaltung des deutschen Datenschutzrechts zwingen soll, sagen die Datenschützer nicht. Faktisch bleibt dem Webmaster also nur noch die Möglichkeit Google AdSense abzuschalten. Der Forenbetreiber aus Lüneburg jedoch weigerte sich, so dass die Behörde ein Bußgeld und Abschaltung der Foren per Anordnung androhte.

Zudem warf sie ihm vor, dass er durch den Einsatz von AdSense, dem IVW-Zählpixel und eines Amazon-Widget die IP-Adressen der Besucher ohne deren Einwilligung an die jeweiligen Betreiber übertragen würde.

Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?

Die Datenschützer stören sich daran, dass der Webmaster durch die Einbindung von AdWords, dem IVW-Zählpixel oder einem Amazon-Widget die IP-Adressen seiner Besucher ohne Einwilligung an die jeweiligen Anbieter weitergibt. Denn nach ihrer Ansicht sind IP-Adressen personenbezogene Daten und unterfallen damit dem deutschen Datenschutzrecht. Diese Ansicht ist unter Juristen nicht unumstritten. Bis jetzt gibt es dazu auch noch keine höchstrichterliche Entscheidung.

Der Streit zwischen Datenschützer und Webseitenbetreibern über die rechtliche Einordnung von IP-Adressen ist nicht neu. Bislang hielten sich die Datenschützer allerdings zurück und gingen nicht direkt gegen Webseitenbetreiber vor. Stattdessen suchten sie den Dialog mit Google und Co.

Diese Zurückhaltung wurde nun von den Datenschützern aus Niedersachsen aufgegeben. Noch ist unklar, ob hier nur ein einzelner Sachbearbeiter über das Ziel hinaus geschossen ist oder ob es sich um eine neue Strategie handelt.

In jedem Fall sollte sich Webmaster mit dem Thema Datenschutz intensiv auseinandersetzen. Denn der Webmaster trägt die Verantwortung für Datenschutzrechtsverstöße auf seiner Webseite. Dies gilt unabhängig davon, ob er von den Rechtsverstößen wusste oder ob sie durch Weitergabe an Dritte, wie z.B. Google, begangen wurden.

Gerne sind wir auch in Ihrem konkreten Fall behilflich.