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Tabaksteuererhöhung? Da qualmt das Netz...

Beim Thema deutsche Tabaksteuererhöhung reiben sich die europäischen Online-Tabakhändler die Hände

von Rechtsanwalt Michael Terhaag

 

 

Die geplante Tabaksteuererhöhung wird neben einem grundsätzlich wünschenswerten Raucherrückgang auch den einen oder anderen Glimmstängelfan ins Internet führen. Hier geht der weg wie so häufig in schöne EU-Ausland.

Eine Verwaltungsvorschrift aus dem August 2002 macht möglich, was bisher verboten war. Pfennigfuchser können mittlerweile zu deutlich verringerten Preisen Zigaretten oder anderen ausländischen Tabak sich direkt in die gute Stube senden lassen.

In der EU-nachbarschaftlichen Wunderwelt kostet eine Stange Marlboro 22,99 und West sogar nur 19,49 Euro (ohne Versandkosten). Im heimischen Tabakgeschäft gibt es solches Cowboyfeeling derzeit in der Regel nicht unter 30, bald dann wohl unter 40 Euro.

Die Vorschrift erlaubt beim dem in einem anderen Mitgliedstaat sitzenden Verkäufer per Telefon, Internet oder schriftlich bis zu 800 Zigaretten im Monat für den eigenen Gebrauch einzukaufen. Da dem Käufer allerdings „die Einfuhr“ möglich gemacht wird, ist zwingend darauf zu achten, dass Verkäufer und Lieferant nicht identisch sind. Wie durch Zufall bieten hierzu die virtuellen Tabakautomaten gleich mehrere Lieferunternehmen zu Auswahl an.

Doch Achtung, der Internetkauf insbesondere im Ausland birgt seine Risiken. Zum sind rechtliche Schritte wegen Schlechtleistung oder ähnlichem wirtschaftlich nicht sinnvoll durchzuführen und zu anderen ist nicht jedes EU-Ausland auch solches im steuerrechtlichen Sinne! Werden die Tabakwaren zum Beispiel von den Kanaren eingeführt, dürfte das Rauschvergnügen tüchtig getrübt werden. Diese Inseln gehören steuerrechtlich nicht zur EU und pro eingeführter Stange lässt sich der deutsche Zoll rund 25 Euro Steuern nachbezahlen.

Insofern sollte man sich –wie immer- die einzelnen Betreiberseiten ganz genau anschauen...