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Versandapotheken: Neues Logo für Versandapotheken ab 2015

Versandapotheken: Neues EU Logo für Versandapotheken ab 2015 Pflicht!

von RA Sebastian Laoutoumai, LL.M.

Ab diesem Jahr müssen Apotheken, die über das Internet Humanmedizin vertreiben, ein neues, EU weit einheitliches Logo auf ihrer Internetseite platzieren. Mit diesem neuen Loge, welches das bisher freiwillige Logo des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ablöst, soll Verbrauchern dokumentiert werden, dass die jeweilige Versandapotheke nach seinem nationalen Recht berechtigt ist, Arzneimittel über das Internet zu vertreiben. Teil des Logos wird auch die Flagge des Landes sein, in dem der jeweilige Anbieter niedergelassen ist, sodass der Verbraucher auch hierüber direkt informiert wird.

Die Versandapotheken werden in ein nationales, von dem DIMDI geführtes Register eingetragen. Dieses Register soll durch einen Klick auf das Logo dann für den Verbraucher jederzeit abrufbar sein. Die entsprechende Durchführungsverordnung sieht zudem vor, dass das Logo auf der Internetseite gut sichtbar platziert wird.

Antrag bereits jetzt möglich

Apotheker können bereits jetzt bei der für sie zuständigen Landesbehörde einen Antrag für das neue Logo stellen und ihre Tätigkeit als Versandapotheke anzeigen. Eine Verwendung des neuen Logos ist allerdings erst ab dem 26. Juni 2015 möglich und erlaubt.

Umsetzungsfrist bis spätestens 26. Oktober 2015

Zur Umsetzung der Pflicht zur Verwendung des neuen Logos wird den Apotheken eine Umsetzungsfrist von vier Monaten gewährt. Das heißt, dass Versandapotheken spätestens am 26. Oktober 2015 das neue Logo auf ihrer Internetseite eingebunden haben müssen. Anderenfalls dürfen sie keine Humanmedizin mehr über das Internet vertreiben. Mit der Einführung des neuen Logos darf das derzeitig verwendete DIMDI-Logo nicht mehr verwendet werden, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden. Die gleichzeitige Verwendung beider birgt daher ein erhöhtes Abmahnpotential von Mitbewerbern.