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Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Thema Sportwetten - Aber was für eine Enttäuschung... mögliche Folgen und Auswirkungen

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Bundesverfassungsgericht leutet die große Sportwett- Liberalisierung NICHT ein.

 - Beitrag 12 unserer jahrelangen Serie zum Glücksspiel- und Sportwettenrecht - 

von Rechtsanwalt Michael Terhaag

Der Erste Senat  des Bundesverfassungsgerichts hat  in dem Verfahren zum Thema  Sportwetten“ (Aktenzeichen 1 BvR 1054/01) entschieden. Um es vorwegzunehmen: Champuskorken knallen bei den privaten Wettanbietern bzw. denen die es noch werden wollten, (vorerst) sicher nicht.

Natürlich waren wir vor Ort und werden kurzfristig noch etwas ausführlicher berichten. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an. Nur schonmal soviel vorab:

Vorerst keine Liberalisierung.

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Bayern sind nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes zwar verfassungswidrig, bleiben aber dennoch - unter gewissen zu erfüllenden Auflagen - als Übergangsregelung bis Ende 2007 in Kraft.

Nun ist insbesondere der Gesetzgeber  gefragt. Das Gericht hat diesem zwei Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise offen- und insgesamt ordentlich Zeit gelassen. Als erste Möglichkeit kann der Gesetzgeber etwa durch ein bundesweit geltendes Sportwettengesetz das staatliche Monopol in Stein meißeln. Für diesen Fall muss dann aber konsequent das proklamierte Ziel der Bekämpfung der Glückspielsucht und Wettleidenschaft in den Vorder- und eigene wirtschaftlichen Interessen absolut in den Hintergrund treten.

Eine Werbung wie Sie derzeit vorgenommen wird, um neue Kunden zu gewinnen, darf es aber nicht mehr geben, so das Gericht. Sachliche Information ist dann nur noch das Zauberwort, verbunden mit aktiver Belehrung über potentielle Suchtgefahren. Hier denkt man unweigerlich an die schwarz/weißen Hinweisschildern auf Tabakwaren. Das bloße Bereithalten von Warnbroschüren reiche jedenfalls nicht.
Die derzeitige aggressive Werbung, auch im Zusammenhang mit den WM-Tickets müsste dann aber ebenso eingestellt werden, wie die Werbung mit der WM 2006 an sich.

Die zweite Möglichkeit die der Senat dem Gesetzgeber offen lässt, ist die Aufgabe des Monopols und die Zulassung privater Anbieter. Wir halten diese Möglichkeit derzeit für so unwahrscheinlich, dass wir darauf hier (noch) nicht weiter eingehen wollen. Das dies der richtige, wenn auch durch aufwendige Zulassungsverfahren sicher nicht unproblematische, Weg gewesen wäre, haben wir bereits zahlreich betont.

Fest steht -nach erster Prüfung der Entscheidungsgründe- damit leider immer noch nicht viel. Beim genaueren Hinsehen ist wohl leider eher eine deutliche Verschärfung der geltenden Regelungen als eine Art Liberalisierung zu konstatieren.

Zu den wichtigen europarechtlichen Fragen hat das Gericht natürlich vergleichsweise wenig gesagt. Die auch aus unserer Sicht äußerst bedenklichen aktuellen (nunmehr Übergangs-)Regelungen sollen aber nur weiter gelten, wenn wie gesagt die staatlichen Anbieter den strengen Maßgaben des Senats folgen. Ob diese das tun, bleibt aber fraglich. Einzig der Hinweis der Werbeeinschränkung ist klar formuliert, die übrigen Überlegungen bleiben schwammig. So sind die Ausführungen zum Thema Selbstsperre, Internet, SMS und Jugendschutz teilweise erschreckend praxisfremd!

 

Eine größere Liberalisierung ist nach den Vorgaben kaum möglich! Die eu

<OBJECT id=WindowsMediaPlayer1 height=195 hspace=10 width=192 align=right vspace=10 classid=clsid:6BF52A52-394A-11D3-B153-00C04F79FAA6><PARAM NAME="URL" VALUE="http://www.terhaag.de/movies/terhaagbeiantenne.wma "><PARAM NAME="rate" VALUE="1"><PARAM NAME="balance" VALUE="0"><PARAM NAME="currentPosition" VALUE="0"><PARAM NAME="defaultFrame" VALUE=""><PARAM NAME="playCount" VALUE="1"><PARAM NAME="autoStart" VALUE="0"><PARAM NAME="currentMarker" VALUE="0"><PARAM NAME="invokeURLs" VALUE="-1"><PARAM NAME="baseURL" VALUE=""><PARAM NAME="volume" VALUE="50"><PARAM NAME="mute" VALUE="0"><PARAM NAME="uiMode" VALUE="mini"><PARAM NAME="stretchToFit" VALUE="0"><PARAM NAME="windowlessVideo" VALUE="-1"><PARAM NAME="enabled" VALUE="-1"><PARAM NAME="enableContextMenu" VALUE="-1"><PARAM NAME="fullScreen" VALUE="0"><PARAM NAME="SAMIStyle" VALUE=""><PARAM NAME="SAMILang" VALUE=""><PARAM NAME="SAMIFilename" VALUE=""><PARAM NAME="captioningID" VALUE=""><PARAM NAME="enableErrorDialogs" VALUE="0"><PARAM NAME="_cx" VALUE="5080"><PARAM NAME="_cy" VALUE="5159"></OBJECT>roparechtliche  Beurteilung der ausländischen Lizenzen bleibt aber genauso spannend, wie die Frage, ob es den staatlichen Anbietern gelingen wird, unter den Einschränkungen auch im internationalen Vergleich wirtschaftlich wettbewerbsfähig zu sein bzw. einmal werden zu können.

 

Wir bleiben hier natürlich am Ball... Schauen Sie ruhig auch hier öfter mal wieder rein. Hier rechts können Sie in einen Ausschnitt eines dem Radiosender "Antenne Bayern" gegebenen Live-Interviews des Verfassers reinhören, welches dieser direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung und noch unter deren unmittelbaren Einwirkung gegeben hat... ;)
 
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen und die Diskussion über das Urteil beginnt gerade erst.

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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Volltext.