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Februar 2025: Die KI-Kompetenzpflicht für Unternehmen kommt!

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Ab dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht für Unternehmen und Selbstständige!

Über die Europäische KI-Verordnung der Europäischen Union, auch bekannt als "Artificial Intelligence Act" oder "AI Act" hatten wir bereits berichtet. Sie/er ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten ist und die meisten Regeln müssen erst nach zwei Jahren, also Mitte 2026, umgesetzt. Bestimmte Regelungen werden aber jetzt schon zum 2. Februar 2025 wirksam!
Darunter ist das Verbot bestimmter KI-Praktiken wie z.B. im Social Scoring oder biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme (Gesichtserkennung) u.a. und die eben Pflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz des Personals gemäß Artikel 4 KI VO.

Der genaue Wortlaut des Artikel 4 KI-VO lautet:
"Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind."

Diese Vorschrift verpflichtet also tatsächlich alle Unternehmen, Selbständige und Behörden, die KI-Systeme einsetzen!
Diese haben ab sofort dafür zu sorgen, dass ihr Personal über angemessene Kenntnisse im Bereich KI verfügt.

Die Verordnung verlangt, dass Personal, welches mit KI-Systemen arbeitet, über ein "ausreichendes Maß" an KI-Kompetenz verfügt. Die erforderliche KI-Kompetenz ist abhängig vom Einsatzbereich der KI und den betroffenen Personengruppen und sie kann sich ergeben aus technischen Kenntnissen, Erfahrungen und entsprechenden Schulungen. KI-Kompetenz bezeichnet laut Artikel 3 Nr. 56 KI-VO dabei "die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden".

Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht, die bereits in wenigen Tagen in Kraft tritt.
Hier finden Sie wichtige Schritte, die Sie als Arbeitgeber ergreifen sollten:

  1. Bestandsaufnahme durchführen
    • Ermitteln Sie den aktuellen KI-Kenntnisstand Ihrer Mitarbeiter
    • Kategorisieren Sie Ihr Personal nach Vorkenntnissen und Aufgabenbereichen
       
  2. Maßgeschneiderte Schulungsprogramme entwickeln
    • Erstellen Sie modulare Konzepte mit theoretischen und praktischen Elementen
    • Berücksichtigen Sie verschiedene Lernformate wie E-Learning und Präsenzschulungen
       
  3. KI-Verhaltenskodex implementieren
    • Definieren Sie klare Richtlinien für den Umgang mit KI-Systemen
    • Legen Sie ethische Standards und Best Practices fest
       
  4. KI-Kompetenzteam einrichten
    • Bilden Sie ein interdisziplinäres Team zur Überwachung der KI-Kompetenz
    • Etablieren Sie dieses Team als zentrale Anlaufstelle für KI-Fragen
       
  5. Regelmäßige Evaluierung durchführen
    • Führen Sie Assessments zur Messung des Kompetenzfortschritts durch
    • Passen Sie Ihre Strategien basierend auf den Ergebnissen an

Unser Angebot

Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung dieser Maßnahmen. Wir bieten hierzu insbesondere :

  • Rechtliche Beratung zur Ausgestaltung Ihrer eigenen KI-Richtlinien
  • Schulungen zu rechtlichen Aspekten der KI-Nutzung
  • Überprüfung Ihrer Dokumentation zur Einhaltung der KI-Kompetenzpflicht

Drohende Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung

Die Missachtung der KI-Kompetenzpflicht kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die KI Verordnung selbst sieht empfindliche  Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen vor, Schadensersatzansprüche betroffener Personen sind ebenso möglich wie Abmahnungen und Unterlassungsklagen bei Urheberrechtsverletzungen oder Abmahnungen und einstweilige Verfügungen von sich rechtskonform verhaltenden Mitbewerbern. Schließlich bestehen sogar Haftungsrisiken für die Geschäftsführung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen und für rechtliche Beratung zur Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht in Ihrem Unternehmen.
 

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