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Hintergrund-Info: Top-Level-Domains *.tm für Online-Registrierung offen

Hintergrund-Info: Top-Level-Domains *.tm für Online-Registrierung offen

von Rechtsanwältin Ute Rossenhövel 

Seit Neuestem sind Domains unter der Top-Level-Domain „*.tm“ für die Registrierung auch durch ausländische Personen offen, teilt die für die Vergabe zuständige NIC.TM mit. Auch wenn selbst in Deutschland mit der Abkürzung „tm“ bei den meisten Usern eine Assoziation mit Markenrechten hervorruft, „gehört“ die Top-Level-Domain “tm" zu dem Staat Turkmenistan.

„*.tm“ dürfte trotzdem zumindest für Inhaber von Rechten an Trademarks, abgekürzt „tm“, (näheres hier zu der Begrifflichkeit) höchst interessant sein.
Die Vergabe der *.tm-Domains erfolgt – erstaunlicherweise – durch das britische Unternehmen NIC.TM. Dementsprechend soll nach den Vergaberichtlinien Englisches Recht für die Vergabeverträge zur Anwendung kommen, Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit NIC.TM soll England sein. Offensichtlich hat auch Turkmenistan auf die staatliche Organisation der Vergabe verzichtet und die Domainvergabe – wenigstens vorübergehend – auf ein kommerzielles Unternehmen übertragen.

Die *.tm-Domains werden nach dem Prinzip „first come, first serve“ registriert. Sie können die Domain unmittelbar bei dem britischen Unternehmen für die Dauer von 10 Jahren registrieren, oder mit einem der akkreditierten Registrars einen Vergabevertrag abschließen.Für den Fall eines Streits um die Domains hat sich die Vergabestelle den Richtlinien der UDRP unterworfen. Damit können z.B. Inhaber von Markenrechten gegen Cybersquatter in einem vereinfachten schiedsrichterlichen Verfahren relativ kostengünstig vorgehen. Sind die in der UDRP festgelegten Voraussetzungen erfüllt, sind die Schiedsverfahren bei nahezu allen Verfahren mit Domain-Blockierern mit Sitz im Ausland erheblich vorteilhafter als ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Einzelheiten zu diesen Schiedsverfahren finden Sie demnächst auf unseren Seiten. Sollten Sie bereits heute eine Auseinandersetzung mit einem im Ausland ansässigen Domain-Inhaber haben, sprechen Sie uns gerne an.

Nationale und internationale Top-Level-Domains sind spätestens seit der Eröffnung der .info und .biz-Domains in das Interesse der Wirtschaft gerückt. Sehr viele international tätige Unternehmen haben ihre Internet-Präsenz inzwischen auch auf nationale Kennungen ausgeweitet. Ein französischer, mexikanischer oder chinesischer User wird nun einmal ebenso wie die deutschen User höchst wahrscheinlich ein Unternehmen oder ein Markenprodukt zunächst unter dem entsprechenden Namen mit der nationalen Top-Level-Domain suchen und es bei Misserfolgen anschließend mit einer (vermeintlich) internationalen Kennung (.com, .biz,, .tm, .ag u.ä.) versuchen. Die Registrierung solcher Domains ist allerdings weiterhin vielfach schwierig. In vielen Ländern sehen die Registrierungsbedingungen eine Beschränkung der Vergabe auf im Inland ansässige Personen vor. Eine unserer Dienstleistungen besteht in der Information über und Vertretung in Registrierungsverfahren.