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Negative Bewertung für Arztpraxis - Wie lösche ich am besten?

Negative Bewertung erhalten - wie rette ich den Ruf meiner Arztpraxis?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann

In letzter Zeit haben wir immer wieder Fälle betreut, in denen sich Ärzte von negativen Einträgen in Bewertungsportalen betroffen sehen. Das Problem taucht immer wieder besonders für Ärzte auf. Deren bedeutende gesellschaftliche Stellung und die gleichermaßen hohen fachlichen Ansprüche machen diese immer wieder zum Gegenstand von Einträgen, die oft sehr schmeichelhaft sind - jedoch auch sehr häufig geschäftsschädigend sind.

Negativeintrag auf jameda.de - muss ich das dulden?

Bewertungsprotale scheint es für alles nur mögliche zu geben. Keine Leistung scheint es nicht wert zu sein, bewertet zu werden. Arztpraxen stehen dabei besonders im Rampenlicht. Am meisten verbreitet ist hier die Plattform jameda.de. Aber auch Anbieter wie Sanego, Docinsider, Klicktel, MeineStadt oder auch Google sind hier bekannt. Viele Ärzte und sogar Kliniken finden sich dort wieder. Oftmals handelt es sich um vorteilhafte Bewertungen.

Die negativen Fälle dagegen erweisen sich zwar als seltener, dafür aber umso dramatischer. Viele Patienten machen ihre Entscheidung, einen bestimmten Arzt aufzusuchen, von dem Eindruck abhängig, den sie auf den Bewertungsportalen erfahren. Die rechtliche Einordnung der Äußerungen ist dabei oftmals schwierig. Stets muss zunächst zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen abgegrenzt werden. Bei Tatsachenbehauptungen kommt es darauf an, ob diese tatsächlich wahr sind. Bei schlichtweg falschen Behauptungen kann schlichtweg die Löschung gefordert werden. Meinungsäußerungen sind dagegen besonders geschützt. Bei ihnen kommt es vor allem darauf an, ob sie die Grenze zur unsachlichen Schmähkritik oder sogar Beleidigung überschreiten. Die korrekte Einordnung der Bewertung entscheidet bereits darüber, ob die Löschung verlangt werden kann. Dabei kommt es besonders auf eine Einzelfallabwägung an.

Die erste Frage, die uns Betroffene dabei stellen, ist meistens, ob man etwas dagegen unternehmen kann, überhaupt zum Gegenstand derartiger Bewertungen zu werden. Daran wird sich nichts ändern lassen. Ein Anspruch auf Nichtbewertung besteht nicht. Gewissermaßen handelt es sich hierbei um die Kehrseite dessen, dass Ärzte mit ihrer Tätigkeit auch eine öffentliche Tätigkeit erfüllen. Deshalb ergeben sich auch keine datenschutzrechtlichen "Ansprüche auf Nichtbewertung".

Geschäftsschädigende Beiträge beseitigen

Die wesentliche Frage ist bei negativen Beiträgen also, wie diese schnell und nachhaltig entfernt werden können. Grundsätzlich stellt sich hierbei die Besonderheit dar, dass der eigentlich Verantwortliche für den negativen Beitrag nicht das Bewertungsportal selbst ist, sondern ein - meistens anonymer - Dritter. Die Forenbetreiber selbst haben oftmals wegen der Fülle der Einträge keine weitere Kenntnis. Für diese Konstellation hat der BGH ein besonderes Verfahren entwickelt -notice and takedown.

Dies bedeutet, dass im Wesentlichen ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen wird. Zunächst wird der Forenbetreiber angeschrieben und von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt. Ab diesem Moment kann er selbst haften, wenn er nicht handelt. Dieser muss dann den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls die Äußernden kontaktieren und zur Stellungnahme auffordern. In diesem Umfang hat er eine Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht. Verletzt er diese oder löscht er eindeutig rechtswidrige Beiträge nicht, so ist er unmittelbar selbst verantwortlich und kann direkt in Anspruch genommen werden.

Sukzessionsschutz Lizenzketten Rechtefortfall

Diese Rechte können unter besonders eiligen Umständen auch durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht umgesetzt werden. Oftmals reicht aber bereits dies aus, um die Betreiber der Bewertungsportale zur Löschung des Beitrages zu bewegen. Derartige Fälle können für die Betroffenen empfindliche Schäden hervorrufen. Wir raten deshalb auch zu einem möglichst schnellen und effizienten Handeln, um mögliche Streueffekte oder andere Folgen zu vermeiden.

Wir können Ihnen aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in diesen Gebieten eine intensive rechtliche Betreuung bieten. Sollten Sie eine Beratung wünschen, können Sie sich gerne an unser Team wenden oder direkt den Verfasser, Herrn Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann, herrmann@aufrecht.de kontaktieren.