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Stalking: Was tun bei Verfolgungen im Internet (Teil 1)

Stalking: Was tun bei Verfolgungen im Internet (Teil 1)

von Rechtsanwältin Ute Rossenhövel

Anna, 24, bekennende Single, bloggt. In ihrem Weblog beschreibt sie, mal mehr, mal weniger amüsant und mehr oder weniger anonymisiert, Details aus ihrem Leben. Zunächst nur für sich, aber es ist ihr egal, ob und wer mitliest. Eines Tages stellt sie fest, dass ihr Tagebuch mehr Besucher bekommt. Erst freut sie sich – dann wundert sie sich. Ein Besucher scheint besonders interessiert zu sein. Aus den mitgelieferten Daten schließt sie, dass er – oder sie – sich mehrmals täglich, später fast stündlich in ihrem Weblog tummelt. Die Comment-Funktion hat sie deshalb schon ausgeschaltet. E-Mails kann sie jedoch nicht ignorieren. Der zunächst wohlmeinende „Wolfgang“ schickt ihr Unmengen von E-Mails, die meisten mit eindeutig sexuellen Aufforderungen. Irgendwann sucht sie einen von ihr veröffentlichten Text im Internet. Und sieht sich plötzlich auf Fotos in einem Forum wieder: Sowohl solche, die sie selbst auf ihrem Blog veröffentlicht hat, als auch „Anna und ihr Auto“, „Anna auf ihrem Balkon“, „Anna im Schwimmbad“, „Anna in der Umkleidekabine“, und ähnliche Dinge. „Wolf“ rühmt sich, sie besonders gut zu kennen. Sie hinterlässt dem Forenbetreiber eine Notiz, er solle die Fotos sofort löschen. Das passiert zwar – aber am nächsten Tag sind neue Fotos da. Und nun wird sie auch noch nachts anonym angerufen. Ihre E-Mail enthielt im Footer auch ihre Telefonnummer. Spätestens jetzt wird ihr klar, dass sie etwas unternehmen muss. Nur was?

Anna ist ein Opfer eines Stalkers geworden. "Stalking", eigentlich ein Wort aus der englischen Jägersprache, bedeutet "Anpirschen" bzw. "Auf der Jagd verfolgen", und ist damit zum Oberbegriff für alles geworden, bei denen eine Person auf mehrere, meist sehr verschiedene und teilweise subtile Arten und Weisen  gehetzt wird. Stellt sich die Situation auch am Anfang für den Betroffenen noch als erträglich dar, kann sie schnell umkippen und zu dem Gefühl des  Gejagtseins und Verfolgtwerdens führen, während sich die Täter in der Situation des Jägers wohl zu fühlen beginnen. Diesen Effekt zu wenden ist schwierig, aber keineswegs unmöglich. In erster Linie gilt es Ruhe zu bewahren, sich aber gleichzeitig nicht zurückzuziehen oder selbst auf eine ähnliche Art und Weise anzugreifen. Mit jedem Gegenangriff auf ähnlichem Niveau macht sich das Opfer selbst wieder angreifbar. Auf der anderen Seite führt "Nichtstun" in der Regel zu keiner Verbesserung der Situation. Haben Sie es tatsächlich mit einem Stalker, also einer (fast) krankhaft auf Sie fixierten Person zu tun, wird diese Person Ihr Schweigen nicht als Ablehnung, sondern eher als Bestärkung auslegen.

Das Problem "Stalking" tritt erst jetzt langsam in das öffentliche Bewusstsein. Hinzu kommt, dass die Verfolgung eines Menschen im Internet viel einfacher möglich ist als außerhalb. Gleichzeitig werden die Folgen für die Opfer schwerwiegender, denn eine Hass-Seite im Internet, vielfach verlinkt, hat zwangsweise mehr Aufmerksamkeit für sich als ein Graffiti unter einer Bahnbrücke. Meist werden die Täter als zurückgewiesene Liebhaber oder Exfreunde bezeichnet; Ein Motiv kann aber ebenso sein der Neid einer Konkurrentin, ein langjähriger Streit unter Nachbarn, das bloße Machtdenken von Jugendlichen, oder der Irrglaube, eine "witzige Satire mit Karikaturen" zu veröffentlichen. In der Anonymität des Internets sind die Täter auch nicht mehr nur männlich, ebenso gibt es weiblicher Stalker und viele männliche Opfer. Eines ist jedenfalls allen Tätern gemeinsam: Aus einem für die Meisten nicht nachvollziehbaren Grund wird das Opfer mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln verunsichert, beleidigt und verfolgt.

Für die Betroffenen kann Stalking auf psychischer wie physischer Ebene Folgen haben. Dies führt oft zu Problemen am Arbeitsplatz, Einschränkungen des privaten Umfelds oder dem Verlust von Ansprechpartnern. Bevor es soweit kommt, sollten Sie daher agieren.

Möglichst vorbereitet und daher ruhig sollten Sie dem Stalker klar und unmissverständlich mitteilen, dass Sie keinen Kontakt mehr wünschen. Dieses Gespräch sollten Sie möglichst mit Zeugen führen. Je früher und deutlicher diese Erklärung erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass derjenige tatsächlich reagiert. Gehörte die Person früher zu Ihrem Freundes- bzw. Bekanntenkreis, oder treffen Sie sie aus anderen Gründen in bestimmten Bereichen immer wieder an, bleiben Sie so konsequent wie nur möglich und unterlassen von Ihrer Seite jeglichen Kontakt.  
Je später die Abweisung erfolgt, und je mehr der Täter sich bereits in einer zwanghaften Rolle gefangen hat, desto geringer ist leider der tatsächliche Erfolg der direkten Abweisung. Sprechen Sie sich deshalb bei Vertrauenspersonen aus, und informieren Sie möglichst sachlich solche Personen, die eventuell vom Stalker angesprochen werden könnten.

Diese Personen können Ihnen auch bei der unbedingt notwendigen Sammlung von Beweismaterial behilflich sein. Webseiten, auf denen Ihre Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden, oder auf denen Sie wiedererkennbar in beleidigender oder herabwürdigender Weise besprochen werden, sollten Sie und/oder Ihre Zeugen reproduzierbar sichern oder ausdrucken. Ebenso gilt es, jedes andere Beweismaterial zu sammeln, etwa die E-Mails, Anrufbeantworter-Texte, die Auswertungen einer Telefonanlage und ähnliches. Dokumentieren Sie jeden Anruf, jedes Treffen, das er herbeiführen will, jeden Besuch, jede E-Mail, jeden Brief und jedes Geschenk. Beweismittel sollten Sie zur Sicherheit nicht zu Hause aufbewahren, sondern einer Vertrauensperson oder einem Bankfach anvertrauen. Nicht bestellte Warenlieferungen oder unbekannte Pakete sollten Sie nicht entgegennehmen, und darüber auch Ihre Nachbarn informieren.

Gegen nächtliche Telefonanrufe sollten Sie sich eine Geheimnummer zulegen und diese auch tatsächlich nur den wichtigsten Personen mitteilen. Denken Sie auch daran, Ihre Einträge in Telefonbüchern und Adressbüchern löschen zu lassen. Zudem können Sie bei Ihrem Telekommunikationsanbieter eine Fangschaltung (meist gebührenpflichtig) beantragen.

Mit Hilfe dieses Beweismaterials sollten Sie sich Rat bei unabhängigen Dritten holen. Juristisch können Sie meistens sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich gegen den Stalker vorgehen. Strafanzeigen setzen eine Ermittlung von Polizei und Staatsanwaltschaft in Gang. Gegen die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos bzw. unerlaubtes Fotografieren in Privaträumen zum Beispiel gibt es nun die Möglichkeit, ein Strafverfahren nach § 201a StGB in Gang zu setzen. Ebenso sind Strafanzeigen wegen Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruch oder Bedrohung denkbar. Leider werden Strafverfahren bei der überlasteten Polizei und Staatsanwaltschaft oft stiefmütterlich behandelt oder wegen mangelnder Nachweisbarkeit abgewiesen. Trotzdem sollten Sie auf der Aufnahme Ihrer Anzeigen bestehen und im Wiederholungsfall erneut Anzeige erstatten. Lassen Sie sich auch von Zuständigkeitsregelungen nicht abweisen.

Oft erfolgreicher sind zivilrechtliche Verfahren. Mit Hilfe von Abmahnung, Klage und Eilverfahren können Sie beleidigende Inhalte einer Website entfernen lassen und für jeden Fall der Wiederholung eine Vertragsstrafe (außergerichtlich) verlangen bzw. ein Ordnungsgeld, notfalls Ordnungshaft vom Gericht anordnen lassen. Dazu benötigt man nicht unbedingt eine sichere Kenntnis von der Person des Stalkers, dafür aber Fachwissen im Umgang mit Gerichten. Ziel zivilrechtlicher Auseinandersetzungen ist es, dem Gegner die Mittel zur Belästigung zu nehmen sowie ihm durch die Gegenwehr und die Kostenlast der Verfahren vor Augen zu führen, dass er oder sie eine Fortsetzung nicht mehr in Betracht zieht. Insgesamt ist schnelles, konsequentes und zielgerichtetes Handeln nötig, um sich gegen Stalker zur Wehr zu setzen.