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Die neuen Domains kommen... Gefahren und Chancen für Markeninhaber! Das Trademark Clearinghouse bietet Markenschutz für die neuen Toplevel-Domains

Mal wieder Goldrauschstimmung unter Domainern - Trademark Clearinghouse: Markenschutz für die neuen Toplevel-Domains

 

- von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

Die ersten neuen Toplevel-Domains (ngTLDs) stehen kurz vor der Einführung. Ab Mitte 2013 wird es zahlreiche neue Domain-Endungen geben, darunter .shop, .web oder .nrw.

 

Um Markeninhaber beim Schutz ihrer Rechte zu unterstützen, hat die ICANN das "Trademark Clearinghouse" (TMCH) ins Leben gerufen.

In der Datenbank des TMCH können Markeninhaber, also SIE! ;), bereits vor der konkreten Einführung der neuen Domainendungen ihre Markenrechte anmelden. Dieses ist einerseits überhaupt Voraussetzung für eine mögliche spätere bevorzugte Registrierung von (Marken-)Domains in Sunrise-Phasen, auch wenn die endgültigen Bedingungen für die Einführungsphasen der neuen Toplevel dabei jeweils von der Vergabestelle bestimmt werden.

Zum anderen beinhaltet es einen Informationsservice an den Markeninhaber über eine mögliche Verletzung von Markenrechten, sobald ein dritter Antragsteller den Markennamen als Domain unter einem beliebigen neuen Toplevel registrieren möchte. Auch der Antragsteller wird darüber informiert (gewarnt), dass für diesen Domainnamen eine Marke im TMCH gelistet ist.

Beispiel:

Wenn Sie als Markeninhaber der Wortmarke "aufrecht" diese beim Clearinghouse angemeldet haben, können Sie

a) an einem möglichen Sunrise-Verfahren, also der bevorzugten Zuteilung, teilnehmen und

b) bekommt ein Anmelder zum Beispiel der neuen Domain "aufrecht.law" bereits im Vorfeld den Hinweis des TMCH, dass es dort zu Ärger wegen Markenrechtsverstößen kommen könnte.

Die Registrierung einer Marke beim TMCH kann für den Zeitraum von 1, 3 oder 5 Jahren erfolgen. Wir empfehlen mindestens die Registrierung für 3 Jahre, da es voraussichtlich deutlich länger als ein Jahr dauern wird, bis die neuen von der ICANN im jetzigen Verfahren genehmigten Toplevel alle eingeführt sind.

Bedingungen für die Eintragung:

  • das TMCH verifiziert nur endgültig eingetragene Marken. Marken im Antragsstatus werden nicht berücksichtigt.
  • Falls eine Marke für eine Sunrise-Phase verwendet werden soll, muss diese vor dem 26. Juni 2008 eingetragen worden sein.
  • Es können lokale und internationale Marken hinterlegt werden.
  • das TMCH verifiziert und verwaltet Marken aus allen Gerichtsständen und allen Markenklassen. Dabei können identische Marken koexistieren.
  • Korrespondierende Domainnamen müssen komplett mit dem Markennamen übereinstimmen, Teilbegriffe sind nicht möglich. Sonderzeichen, die nicht in einem Domainnamen existieren dürfen, können entweder weggelassen oder durch Bindestriche ("-") ersetzt werden. Die Sonderzeichen "@" und "&" dürfen jeweils in der Sprache der Markengültigkeit ausgeschrieben werden. Für eine US-Markeneintragung "aufrecht&power" wären demnach folgende Eintragungen möglich:

              aufrechtpower.tld,
              aufrecht-power.tl oder
              aufrechtandpower.tld

  • bis zu 10 unterschiedliche Schreibweisen können als zur Marke zugehörige Domain registriert werden (mehr gegen Aufpreis möglich).
  • nicht akzeptiert werden Markennamen, die ein bestehendes Toplevel (wie "aufrecht.de") sowie einen Punkt "." enthalten (wie "B.U.N.D") "Der grüne Punkt" geht aber ;)
  • sofern eine Eintragung für eine Registrierung in einer Sunrise-Phase verwendet werden soll, ist zusätzlich ein "proof of use" notwendig (z.B. Produktlabel, Werbung- oder Marketing-Materialien wie Broschüren, Kataloge, Produkthandbücher, Displays, Pressemeldungen, Screenshots oder SocialMedia-Marketingmaterialien)

Es zeigt sich also, dass durch die Registrierung beim TMCH sich effektiv lästige Folgekosten für Markenausseinandersetzungen um Domains einsparen lassen könnten.

Zusammenfassung:

RAe Terhaag & Partner Düsseldorf aufrecht.de

Eine Registrierung einer Marke beim TMCH ist Voraussetzung für Domainregistrierungen/-anträge in den Sunrise-Phasen.

Eine Registrierung beim TMCH informiert Markeninhaber bei möglichen Markenrechtsverletzungen durch Dritte.

Bei einem Antrag für einen Domainnamen, der als Marke beim TMCH hinterlegt ist, wird zudem der Antragsteller auf eine mögliche Verletzung von Markenrechten hingewiesen.

 

Das TMCH ist eine Service-Dienstleistung, d.h. bloße Datenbank eingetragener Marken. Diese hat keinerlei rechtliche Relevanz in Bezug auf die tatsächliche Anerkennung/Durchsetzung von Markenrechten.

Wichtig: Die Registrierung verhindert nicht automatisch die Fremdregistrierung Ihrer Domains! Eine Registrierung Ihrer Marke zumindest unter den gebräuchlichsten neuen Topleveln ist daher dringend anzuraten.

Über die konkret eingeführten Toplevel und die entsprechenden Beantragungszeiträume/Sunrise-Phasen werden wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Ihre Marke(n) beim TMCH registrieren möchten oder im Zusammenhang mit Marken- und/oder Domainstreitigkeiten juristischen Beistand und Beratung bedürfen.