×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Markenrecht
/
Markenrechtlicher Sieg für Paulaner: Farbgestaltung der Spezi als Herkunftsnachweis geschützt

Autor

Portraitbild
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Markenrechtlicher Sieg für Paulaner: Farbgestaltung der Spezi als Herkunftshinweis geschützt

Farbenfroher Erfolg für Paulaner: Im Streit um die Etikettengestaltung ihrer Spezi hat die Münchener Brauerei einen wichtigen Sieg vor dem Landgericht München I erzielt. Die saarländische Karlsberg-Brauerei darf ihre Cola-Mix-Getränke nicht länger mit einer ähnlichen Farbgebung wie die bekannte „Fünf-Farben-Welle“ von Paulaner vertreiben (Urteil vom 25.03.2025, Az. 33 O 14937/23).

Bunt ist nicht gleich beliebig

Kern des Streits war die Frage, ob die markante Farbkombination auf dem Spezi-Etikett – bestehend aus Lila, Pink, Rot, Orange und Gelb – rein dekorativ oder tatsächlich ein geschütztes markenrechtliches Kennzeichnungselement ist. Paulaner sieht in der Farbgebung einen Herkunftshinweis und somit einen zentralen Bestandteil ihrer Markenidentität. Die Gestaltung sei seit Jahren prägend für das Produkt – und für Verbraucher längst zum Wiedererkennungsmerkmal geworden.

Karlsberg hingegen argumentierte, farbenfrohe Designs seien in der Limonadenwelt weit verbreitet – und damit weder außergewöhnlich noch monopolwürdig. Die Gestaltung ihrer „Brauerlimo“ sei lediglich ästhetischer Natur und unterscheide sich im Übrigen auch deutlich im Detail.

LG München I: Farben haben Signalwirkung

Das Gericht stellte sich auf die Seite von Paulaner. Es urteilte, dass die flächige und auffällige Farbkombination auf dem Etikett mehr sei als bloßes Beiwerk. Sie fungiere als Herkunftsnachweis im Sinne des Markenrechts – insbesondere, weil sie großflächig auf Verpackungen, Flaschen und Werbemitteln verwendet werde.

Die Gestaltung habe – so das LG München I – eine eigenständige kennzeichnende Wirkung und werde von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch als solche wahrgenommen. In der konkreten Kombination sei die Farbwahl ausreichend unterscheidungskräftig, um eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr zu begründen.

Markenrechtliches Fingerhakeln mit Tradition

Die Entscheidung ist nicht das erste Verfahren dieser Art für Paulaner: Bereits 2022 obsiegte die Brauerei in einem Verfahren gegen die Riegele Brauerei, als es um die Verwendung der Bezeichnung „Spezi“ ging. Und auch in diesem Jahr geht es munter weiter – im Juli steht ein weiteres Verfahren gegen die Berentzen-Gruppe an, bei dem es um das Design der „Mio Mio Cola-Orange“ gehen wird.

Fazit: Farbe kann Marke sein

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, setzt aber ein deutliches Signal: Wer Produkte farblich prägnant gestaltet und über längere Zeit konsequent bewirbt, kann sich unter Umständen auch ohne klassische Wort- oder Bildmarke markenrechtlichen Schutz sichern. Die Farbwahl auf Etiketten, Verpackungen und in der Werbung ist also keineswegs frei von Risiken – insbesondere, wenn sich das Design „zu nah“ an erfolgreichen Produkten orientiert.

Unternehmen, die bei der Produktgestaltung auf auffällige Farben oder besondere Designelemente setzen, sollten im Vorfeld prüfen (lassen), ob diese Elemente möglicherweise bereits markenrechtlich geschützt sind. Gerade bei etablierten Produkten kann eine vermeintlich eigenständige Gestaltung schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen – nicht nur in der Getränkeindustrie.


Das könnte Sie auch interessieren:
 

Der große Kampf um die Farbmarken
Die blaue Dose im Badezimmer oder die lila Verpackung im Süßwarenregal – so ziemlich jeder weiß, mit welchen deutschen Marken diese Dinge in Verbindung stehen. Markante Farben prägen die Identität eines Unternehmens.

Bleibt nur „Ritter Sport“ quadratisch, praktisch, gut? Der BGH zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit einer Verpackungsform - Quadratische Schokolade
Der Streit um Schokoladenverpackungen geht weiter

Der doppelte Flamingo – Wenn eine Bluse der anderen gleicht
Über die markenrechtlichen Grenzen modischer Ähnlichkeit

TV Interview mit RA Michael Terhaag beim Wissenschaftsmagazin Galileo auf Pro Sieben
Rechtsanwalt Michael Terhaag erklärt im Interview die rechtlichen Hintergründe aktueller Markenrechtsfälle und deren Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen.
 

Michael Terhaag | Christian Schwarz

Influencer-Marketing - Rechtshandbuch

2. Auflage – vollständig überarbeitet und aktualisiert

Praxisnaher Überblick zu rechtlichen Fragestellungen im Influencer-Marketing,  u.a. im Werbe-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht; inklusive Muster zur Vertragsgestaltung.