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Haftung für Autocomplete - Löschen rechstwidriger Vorschläge

Haftung für Autocomplete - löschen rechtswidriger Beiträge

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann

Anfang dieser Woche hat das Oberlandesgericht Köln nun erneut im Streit um die Ergebnisse bei Suchergänzungsvorschlägen entschieden. Dabei lehnte das Gericht die Ansprüche teilweise ab und billigte nur bezüglich eines Antrages einen Unterlassungsanspruch zu.

Der Streit um Autocomplete - einmal BGH und zurück

Der Streit über verletzende Autocomplete-Vorschläge in Suchmaschinen zieht sich bereits seit einiger Zeit. Hier ging es um einen Unternehmer, hinter dessen Namen bei Google die Vorschläge "Scientology" und "Betrug" eingeblendet wurden. Dies sah er als Rechtsverletzung und nahm den Suchmaschinenkonzern auf Unterlassung in Anspruch.

Die Sache wurde letztes Jahr vom BGH in einem vielbesprochenen Urteil geklärt. Dort entschied das Gericht, es bestehe ein "sachlicher Zusammenhang", weshalb die Vorschläge als eigene Handlung anzusehen seien. Ab Kenntnis bestehe deshalb eine Haftung.

Haftung erst ab Kenntnis

Das OLG Köln war nun gehalten, die Entscheidung des BGH umzusetzen - jedenfalls in Bezug auf die rechtlichen Wertungen. Entsprechend nahm das Gericht auch eine Haftung hinsichtlich des Begriffes "Scientology" an, da dieser herabsetzend sei. Bezüglich des Wortes "Betrug" hätte jedoch in diesem Fall keine Kenntnis bestanden, sodass keine Prüfpflicht verletzt worden sei.

kartellrecht selektives vertriebssystem online beschränkung prestige-wareDamit akzeptiert das OLG Köln zwar die durchaus umstrittene Rechtsprechung des BGH, klärt jedoch diesen Fall auf der Tatsachenebene. Die Voraussetzungen, die der BGH erfüllt verlangt, waren hier schlicht teilweise nicht gegeben. Grundsätzlich jedoch besteht nach den Grundsätzen des BGH eine Haftung ab Kenntnis. Betroffene können sich also effektiv gegen derartige Autocomplete-Begriffe wehren. In diesem Fall lässt sich auch meistens recht schnell ein Ergebnis erziehlen. Insbesondere für Unternehmen und Personen im öffentlichen Leben stellt sich diese Entscheidung damit als positiv dar.

Wir können ihnen unsere Erfahrung und Expertise anbieten, wenn es um die Wahrung ihrer Rechte bei derartigen Sachverhalten geht. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.