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Dr. Volker Herrmann mit Gastbeitrag im Rheinischen Zahnärzteblatt

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Dr. Volker Herrmann

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Volker Herrmann mit Gastbeitrag im Rheinischen Zahnärzteblatt

Das Jameda-Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 1. März 2016, Az. VI ZR 34/15) hat hohe Wellen geschlagen. In seinem ausführlichen Gastbeitrag im "Rheinischen Zahnärzteblatt" (Ausgabe 4, 2016) beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Volker Herrmann mit den Auswirkungen des Urteils für Zahnärzte, und natürlich auch Ärzte, bei Bewertungen im Internet. Den Artikel können Sie <media 6953 _blank - "TEXT, Jameda-Beitrag-VH-Rheinisches-Zahnaerzteblatt-4-2016, Jameda-Beitrag-VH-Rheinisches-Zahnaerzteblatt-4-2016.pdf, 236 KB">an dieser Stelle lesen</media>.

Weitere Informationen zum Urteil selbst bekommen Sie an dieser Stelle. Im Volltext können Sie es an dieser Stelle lesen.

Auch haben wir für Sie ein FAQ zum richtigen Umgang mit Jameda-Bewertungen zusammengestellt.

Eine Übersicht über Medienberichte unserer Kanzlei zum Urteil finden Sie hier.