Politische Hits? Streit um Songs auf Wahlpartys und in Kampagnen
Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, dass Künstler nicht immer glücklich darüber sind, wenn Ihre Songs im Wahlkampf verwendet werden. Helene Fischer etwa hatte in 2015 der NPD Ihren Hit "Atemlos durch die Nacht" erfolgreich untersagt (Urteil vom 18. März 2015, Az. 2 U 674/14) und die Höhner Ihre Musikstücke "Wenn nicht jetzt, wann dann" und "Jetzt geht’s los", vgl.: Urteil vom 22. April 2015, Az.: 2 U 738/14. In erstem Urteil heisst es u.a.:
„Das Hineinstellen in den Zusammenhang mit dem Werben einer politischen Partei (…) ist besonders geeignet, das Ansehen eines Künstlers zu beeinträchtigen, weil gerade die politische Überzeugung ein Bereich ist, den zu offenbaren jedem Einzelnen selbst überlassen werden muss.“
Die Zweite Entscheidung wurde sogar noch durch den BGH bestätigt, Az: I ZR 147/16 v. 11. Mai 2017. Nach § 14 UrhG hat ein Urheber das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
In den letzten Wochen gab es zwei neue bemerkenswerte Vorfälle, bei denen bekannte deutsche Songs in politischen Kontexten verwendet und durch die Künstler angegagnen wurden.
1. AfD-Wahlparty und der umgedichtete Song "Das geht ab" von Die Atzen
Bei einer Wahlparty der AfD in Potsdam im September 2024 stimmten Mitglieder der Jugendorganisation "Junge Alternative" ein Lied mit dem Text "Hey, das geht ab, wir schieben sie alle ab, sie alle ab" an. Die Melodie stammte vom Partyhit "Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)" der Band Die Atzen. Während des Gesangs hielten sie ein Schild mit der Aufschrift "Millionenfach abschieben" hoch. Ich selbst nahm das zum Anschlass bei Linkedin deshalb auf meinen oben genannten Atrikel hinzuweisen. Der Grünen-Politiker Volker Beck erstattete Anzeige wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Reaktion der Band: Die Atzen distanzierten sich von der Nutzung ihres Songs in diesem Kontext und untersagten der AfD die weitere Verwendung. Der Landesverband der AfD Brandenburg gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, die es der Partei verbietet, den umgedichteten Song weiterhin zu nutzen.
2. Herbert Grönemeyers Song "Zeit, dass sich was dreht" und seine Nutzung durch CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Herbert Grönemeyer veröffentlichte 2006 den Song "Zeit, dass sich was dreht", der als offizieller WM-Song bekannt wurde. Im Oktober 2024 nutzte die CDU diesen Song bei einem Auftritt von Friedrich Merz auf einer Veranstaltung der Jungen Union. Grönemeyer bat daraufhin der CDU die Nutzung seines Liedes für Wahlkampfzwecke nicht zu verwenden. Als kurz darauf im November 2024, Robert Habeck von den Grünen ein Video veröffentlichte, in dem er den Song summte, um seine Kanzlerkandidatur anzudeuten, intervenierte Grönemeyer und betonte, dass er grundsätzlich nicht möchte, dass seine Lieder ohne seine Zustimmung von politischen Parteien für Wahlwerbung verwendet werden.
Abschließend zeigt sich: Die Nutzung von Musik in politischen Kontexten berührt nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Künstler, sondern auch ihre urheberrechtlich geschützten Interessen gemäß § 14 UrhG. Urheber haben je nach Fall ein starkes rechtliches Instrumentarium, um sich gegen die Vereinnahmung ihrer Werke durch Parteien zu wehren, insbesondere wenn dies ihre persönlichen oder künstlerischen Überzeugungen maßgeblich beeinträchtigt.
Das könnte Sie auch interessieren
Politikerin Sawsan Chebli wehrt sich erfolgreich gegen Diffamierung bei Facebook
Sampling und skurrile Musik-Cover - Urheberrecht im Musikbusiness