OLG Karlsruhe: Günther Jauch hat Gegendarstellungsanspruch gegen Wochenzeitschrift
Der bekannte deutsche Fernsehmoderator Günther Jauch hat sich erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen eine Veröffentlichung in einer Wochenzeitschrift gewehrt. Er hat Anspruch auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Titelseite der Zeitschrift. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 9.9.2015 Az.: 6 U 110/15)bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden wonach der Verlag die Gegendarstellung
„Ich habe im Zusammenhang mit meiner Ehe nichts gestanden“
in entsprechender Schriftgröße auf der Titelseite abdrucken muss. Damit obsiegt der Moderator zum wiederholten Male in presserechtlichen Verfahren auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.
Die beklagte Wochenzeitschrift veröffentlichte am 11. April 2015 auf dem Titelblatt neben einem Bild des Moderators und seiner Ehefrau die Schlagzeile
„Günther Jauch Schock-Geständnis - Steckt seine Ehe in der Krise?“.
Nach Auffassung des Senats enthält diese Schlagzeile die Tatsachenbehauptung der Moderator habe im Hinblick auf seine Ehe etwas gestanden. Dementsprechend habe der klagende Fernsehmoderator Anspruch auf die verlangte Gegendarstellung „Ich habe im Zusammenhang mit meiner Ehe nichts gestanden“.
Der Inhalt der Gegendarstellung sei auch nicht deshalb offenbar unrichtig, weil Günther Jauch im Rahmen einer Fernsehsendung gegenüber einem Kandidaten auf dessen Äußerung zu dessen Ehe hin gesagt hatte, dass er dann noch einmal heiraten würde, wenn es in der Ehe „bröckele“, denn damit habe sich der Moderator nicht über den Zustand seiner eigenen Ehe geäußert. Da darüber hinaus die vom Landgericht zugesprochene Gegendarstellung auf der Titelseite in ihrem Umfang auch nicht unangemessen sei, hat der Senat die Berufung des beklagten Verlages zurückgewiesen.
(Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 10.09.2015)
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