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Gefährliche Masche im Internet: Sextortion

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Gefährliche Masche im Internet: Sextortion

Von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. 
Experte für Foto- und Persönlichkeitsrecht


Es fängt an wie ein harmloser Flirt: ein Mann lernt im Internet eine attraktive Frau kennen, man unterhält sich, verabredet sich zu einem privaten Video-Chat. Über Anbieter wie Skype wird die Kommunikation später fortgesetzt. Die Frau beginnt plötzlich sich auszuziehen, fordert ihren Gesprächspartner auf, es ihr gleich zu tun.

Geht der Mann auf das Angebot ein, tappt er in die Falle. Denn hinter dem virtuellen Treffen steckt nicht eine junge Frau auf der Suche nach der nächsten großen Liebe, sondern oft eine professionelle Bande. Sie schneiden sämtliche Handlungen des ahnungslosen Mannes mit – und erpressen ihn damit.

Bei dieser sogenannten Sextortion wird das Opfer aufgefordert, Geld an die Erpresser zu zahlen. Tut er dies nicht, drohen sie damit, das pikante Bildmaterial zu veröffentlichen oder an Familie, Freunde und Kollegen zu schicken. Kürzlich sollen solche Fälle unter anderem gehäuft bei der Polizei Gifhorn in Niedersachsen gemeldet worden sein. Auch andere Polizeidienststellen in Deutschland berichten über solche Vorfälle.

Wie kann man sich dagegen wehren, wenn man in die Falle gelockt wurde?

Grundsätzlich ist ein solches Vorgehen der Täter strafrechtlich relevant. Man sollte sich also bei einem Verdacht an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. Hilfreich ist es sicher auch, Beweise mittels Screenshots oder ähnlichem zu sichern.

Sind die Videos oder Bilder bereits im Internet aufgetaucht, lässt sich auch zivilrechtlich gegen die Veröffentlichung vorgehen. Sind die Täter bekannt – was sicher nur sehr selten der Fall sein dürfte – besteht die Möglichkeit, gegen sie direkt im Wege der Unterlassung vorzugehen. Handeln die Täter anonym, hilft häufig ein Vorgehen gegen das Portal, in welchem die Fotos und Videos veröffentlicht werden. Dieses kann und sollte man über die Rechtsverletzung unterrichten.

Wie schütze ich mich vor solchen Tätern?

Eine gesunde Portion Misstrauen hat im Internet noch niemanden geschadet. Gehen Sie nicht auf jedes Angebot ein, werden Sie skeptisch, wenn Sie jemand plötzlich und nahezu ohne Anlass in einen privaten Chat einlädt und dort auch noch zu bestimmten Handlungen auffordert. Die Personen werden versuchen, möglichst viel von Ihnen zu erfahren – das erhöht ihr Drohpotential. Wenn Sie wissen, wo Sie wohnen, wo Sie arbeiten oder mit wem Sie befreundet sind, können sie Sie einfacher bedrohen. Gleichzeitig werden die Täter selbst nur sehr wenig über sich selbst preisgeben. Man sollte also wachsam bleiben.

Im Übrigen sind solche Maschen nicht gänzlich neu. Sie kommen auch in anderen Konstellationen vor. Mit Fake-Profilen werden zum Beispiel verheiratete Männer und Frauen kontaktiert und zu scheinbaren Treffen eingeladen. Stimmen sie zu, droht der Nutzer des Fake-Profils damit, den Ehepartner über die vermeintliche „Untreue“ zu informieren. Dem könne man sich nur gegen Zahlung eines hohen Geldbetrags entziehen.

Und immer wieder gibt es noch die Fälle von gekränkten Ex-Partnern – die mit der Veröffentlichung von intimen Fotos und Videos drohen oder sie nach Beendigung der Beziehung direkt im Netz hochladen. Natürlich beraten und vertreten wir Sie gern in solchen Fällen. Als Anspruchgegner kommt hierbei, wie erwähnt, nicht nur die eigentliche verursachende Person, sondern auch die Plattform, die solche Inhalte von Ihnen gegen Ihren Willen veröffentlicht. Auch eine Strafanzeige ist möglich.

Zum Thema Cybermobbing, Sexting und Revenge Porn haben wir schon öfter berichtet – weitere Informationen dazu bekommen Sie hier:

Intimfotos per Handy versenden – Sexting ist kein harmloser Spaß

BGH: Ex-Partner muss Intimfotos löschen

Fernsehauftritt von Michael Terhaag zum Thema "Revenge Porn" bei ZDF heuteplus