LG Mannheim: Pauschale Abtretung sämtlicher Nutzungsrechte an journalistischen Werken ist unzulässig
(Urteil vom 5.12.2011, Aktenzeichen: 7 O 442/11)
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann
Werden im Rahmen von Vertragsklauseln pauschal alle Nutzungsrechte des Journalisten ohne adäquate Gegenleistung abgetreten, sind diese Klauseln unverhältnismäßig und benachteiligen damit den Journalisten.
Der Fall
Die Mannheimer Richter hatten über einen Fall zu entscheiden, in dem einem Journalisten im Rahmen seiner Abrechnung gegenüber einem Verlag die Verwendung eines Formulars aufgezwungen wurde, in der er sämtliche, auch zukünftige und unbestimmte, Nutzungsrechte an seinen Werken abtreten musste. Der Deutsche Journalisten-Verband hatte die Klauseln beanstandet.
Auszug aus den Bedingungen:
„Mit der Bezahlung der vorliegenden Honorarrechnung sind sämtliche Nutzungsrechte, in bekannter oder unbekannter Nutzungsart, umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt abgegolten.“
Das Gericht sah diese Klauseln als unzulässig an, da sie, auch unter Berücksichtigung des gezahlten Honorars, den Journalisten unangemessen benachteiligen würden. Er werde als Urheber nicht angemessen an der Verwertung seines Werkes beteiligt. Gerade das sei ein Verstoß gegen die Grundprinzipien des deutschen Urheberrechts, nach dem zwar Rechte des Urhebers durchaus abtretbar seien. Werde dies allerdings in einem solchen Umfang wie dem vorliegenden und ohne entsprechende Gegenleistung praktiziert, sei es rechtswidrig.
Fazit
Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in allen Bereichen des Geschäftslebens üblich. Dies dient insbesondere der Vereinfachung des Rechtsverkehrs. Allerdings bedeutet das nicht, dass man seinem Vertragspartner schutzlos ausgeliefert ist. Werden die Pflichten der einen Partei überstrapaziert, hat dies in der Regel die Nichtigkeit der Klausel zur Folge. An deren Stelle treten dann die gesetzlichen Regelungen, die auf ein ausgewogenes Verhältnis ausgerichtet sind.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Urheber- und Medienrecht