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Abruptes Ende der Ambahnwelle!

Abruptes Ende der Abmahnwelle - Apotheker können wieder aufatmen!

In den letzten Tagen hat die Brücken Apotheke aus Schwäbisch-Hall bei vielen Apotheken in Deutschland kurz vor Weihnachten für viel Aufregung gesorgt. Der Betreiber, Herr Hartmut Wagner, hatte zahlreiche Apotheken durch die Kanzlei Richtig.Recht. aus Leipzig wegen angeblicher Verstöße gegen das UWG, TMG, die Preisangabenverordnung, ZZulV, HWG, AMG und BtMG abmahnen lassen. Wir hatten hierüber ausführlich berichtet:

Rücknahme der Abmahnungen per Fax

Mittlerweile ist die Rede von bis zu 3.000 abgemahnten Apothekern. Die erhobenen Vorwürfe gegenüber den abgemahnten Apothekern standen von Anfang an auf wackligen Füßen und hätten einer gerichtlichen Überprüfung wohl nicht standgehalten. Nun vollzogen der Apotheker und sein Anwalt jedoch selbst die Reißleine, die zu einem abrupten Ende der Abmahnwelle führt.


Am 9. Dezember 2014 verschickte Rechtsanwalt Christoph Becker ein Fax, indem er im Namen von Herrn Hartmut Wagner darüber informierte, „dass er (Helmut Wagner) seinen Antrag auf eine Versanderlaubnis auf Empfehlung der zuständigen Behörde zurückgenommen hat“. Außerdem müsse Herr Apotheker Hartmut Wagner „aufgrund von personellen Schwierigkeiten“ seine Geschäfte umgehend einstellen. Im Übrigen werde von Seiten des Rechtsanwalts Christoph Becker davon ausgegangen, „dass keine weiteren Ansprüche gegenüber unserem Mandanten bestehen“.

Brücken Apotheke tatsächlich keine Versandapotheke?

Interessant ist insbesondere die Aussage, dass bislang nur ein Antrag auf eine Versanderlaubnis gestellt wurde. In der Abmahnung hörte sich das noch ganz anders an. Offensichtlich ist Herr Wagner zu der Erkenntnis gelangt, dass ein Wettbewerbsverhältnis so nicht vorliegt und die teilweise obskuren Ansprüche (u.a. Gewinnabschöpfung gegenüber anderen Apothekern) demzufolge völlig haltlos sind. Vielmehr lässt das gesamte Verhalten des Herrn Wagner die Vermutung zu, dass die Voraussetzungen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung der einzelnen Apotheken erfüllt sein könnten. So denken wohl auch einige der abgemahnte Apotheker über eine Strafanzeige ge-gen ihren Kollegen nach.

Wie geht es weiter?

Wie es um das Verhältnis zwischen Herrn Wagner und seinem Anwalt bestellt ist, lässt sich einer aktuellen Stellungnahme des Apothekers entnehmen. Dort gibt er zu verstehen, dass das Faxrundschreiben nicht mit ihm abgestimmt sei und er auch weiterhin seine Apotheke betrei-ben werde. Ob er sich damit insgesamt vom Inhalt des Rundfaxes distanzieren wollte, bleibt abzuwarten. Mit der weiteren Verfolgung seiner angeblichen Ansprüche würde er sich jeden-falls keinen Gefallen tun.