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BGH veröffentlicht Urteilsbegründungen zu den ersten Influencer-Entscheidungen

BGH veröffentlicht Begründung zu Influencer-Urteilen

Die ersten drei Entscheidungen des BGH zur Werbekennzeichnung im „Influencer-Marketing“, welche das Gericht am 9. September 2021 verkündete, liegen nunmehr mit Urteilsbegründung vor. Einen Link zu der jeweiligen Entscheidung stellen wir Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung.

In zwei Entscheidungen wurden auch die Aufsätze unserer Kollegen Rechtsanwalt Michael Terhaag und Rechtsanwalt Christian Schwarz zitiert. Es handelt sich zum einen um den Aufsatz „Influencer – Die Wundertüte des Online-Marketings“ K&R 2019, 612 sowie zum anderen um die Urteilskommentierung zur Entscheidung um die Influencerin Leonie Hanne des OLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2020, Az. 15 U 142/19 (Influencer-Werbung), K&R 2020, 634, welches auch Gegenstand des BGH-Revisionsverfahrens mit dem Aktenzeichen I ZR 125/20 war. Die beiden Rechtsanwälte haben bereits häufiger zum „Influencer-Marketing“ veröffentlicht, vor kurzem erschien auch ihr Rechtshandbuch im Nomos Verlag.

Eine kurze Besprechung der Entscheidungen finden Sie an dieser Stelle. Die Sachverhalte der drei Fälle stellen wir Ihnen an dieser Stelle kurz vor. Die Entscheidungen des BGH führten auch zu zahlreichen Medienanfragen an unsere Kanzlei – eine Auswahl der Berichte haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Hier finden Sie die vollständigen Urteilsbegründungen:

Influencer I. – Luisa-Maxime HussBGH, Urteil vom 9. September 2021, Az. I ZR 90/20

Influencer II. – Leonie HanneBGH, Urteil vom 9. September 2021, Az. I ZR 125/20

Influencer III. – Cathy HummelsBGH, Urteil vom 9. September 2021, Az. I ZR 126/20

 

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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