Urteilskommentar zum Influencer-Marketing
Das Influencer-Marketing beschäftigt weiterhin die Gerichte. Immer mehr Oberlandesgerichte haben sich nun mit der Werbekennzeichnung in sozialen Netzwerken durch sog. Influencer befasst – mit teils sehr divergierenden Ergebnissen. Es stellt sich häufig die Frage, ob bestimmte Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden müssen oder nicht. Auch die Form der Werbekennzeichnung, sofern man eine solche für erforderlich hält, ist nicht einheitlich geklärt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welche etwas Klarheit bringen könnte, zu diesem Thema steht noch aus – dürfte aber in naher Zukunft erfolgen.
Nun hat auch das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, Urteil vom 2. Juli 2020, Az. 15 U 142/19) eine interessante Entscheidung getroffen. Unsere Rechtsanwälte Michael Terhaag und Christian Schwarz haben die Entscheidung mit einem Beitrag in der Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ (<media 8547 _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">K&R 2020, 634-636</media>) kommentiert.
<media 8547 _blank external-link-new-window "Opens external link in new window">Den Kommentar können Sie an dieser Stelle vollständig lesen (pdf)</media>.
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