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LG Köln: „Gütesiegel der Touristik“ ist für Verbraucher irreführend, wenn dabei lediglich Kundenmeinungen dargestellt werden.

LG Köln: „Gütesiegel der Touristik“ ist für Verbraucher irreführend, wenn dabei lediglich Kundenmeinungen dargestellt werden

 Beratung, Internetrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht

 

 

Die Werbung mit sogenannten „Gütesiegeln“, die nicht von unabhängigen Dritten (z.B. Prüfstellen) stammen, sondern nur auf Kundenmeinungen beruhen, ist für den Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig. (Urteil vom 05.01.2012 - Az. 31 O 491/11)

 

 

  Geprüfte Gästemeinungen, holiday Test, reisen.de

 

 

 

Der Fall

Das Reisevermittlungsportal reisen.de wurde von dem Mitbewerber holidaycheck.de  vor dem Kölner Landgericht aus folgendem Grund verklagt:

Reisen.de warb mit einem „Gütesiegel der Touristik“, in welchem eine bestimmte Anzahl von Sternen sowie eine Note von 1-5 zu sehen war. Darüber stand „Holiday Test“. Zudem stand in der Mitte „Geprüfte Gästemeinungen“, „Geprüfte Qualität“ oder „Echte Gästemeinungen“. Diese Gütesiegel tauchten bei jedem Reiseangebot von reisen.de auf, bei dem Kunden zuvor ihre Meinungen abgegeben hatten. Bei dem Gütesiegel handelte es sich folglich um einen Durchschnitt von Kundenbewertungen.


Genau dies kritisierte der Mitbewerber holidaycheck.de. Es sei bei dem Namen „Gütesiegel“ für den Verbraucher nicht erkennbar, dass es sich nur um Kundenmeinungen und -bewertungen handele. Vielmehr werde der Eindruck erweckt, dass es sich um ein Prüfsiegel einer anerkannten Stelle handele. Das sei für den Verbraucher irreführend und wettbewerbswidrig.

Die Kölner Richter folgten dieser Argumentation. Hinter dem Gütesiegel stehe gerade keine sachkundige „Prüfung“ einer neutralen Stelle. Die Bewertungen in dem Gütesiegel seien lediglich persönliche Meinungen von Kunden. Ein Kunde „prüfe“ aber nichts, sondern gebe nur seine eigene Meinung wieder. Insbesondere die Wortwahl „Gütesiegel der Touristik“ erwecke den Eindruck, es handele sich um die neutrale Qualitätsbeurteilung eines anerkannten Verbandes.

 

Fazit

Auch im Wettbewerbsrecht steht der Verbraucherschutz als Maßstab der rechtlichen Prüfung häufig ganz vorne. Sollten Sie eine gute Werbung schalten wollen, empfiehlt sich eine vorhergehende rechtliche Prüfung, um Abmahnungen und gerichtliche Schritte durch Mitbewerber und die damit verbundenen hohen Kosten zu vermeiden. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Einige ähnliche Entscheidungen finden Sie hier:

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