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Neues oder weitere Verfahren gegen Google? - Was ist da dran?

Europa gegen Google - Muss das Unternehmen wirklich Angst haben?

Derzeit mehrt sich die Diskussion über die Position des Suchmaschinenkonzerns Google. Von verschiedenen Seiten wird das Unternehmen für seine Geschäftspraktiken angegriffen.Die aktuelle EuGH-Entscheidung zu potentiell veralterten Links gibt den Kritikern Aufwand.

Die überragende Marktstellung mache vielen sogar Angst, wie dies vor wenigen Wochen ein ranghoher Unternehmens-Manager bekundete.

Doch welche Folgen hat dies für Google? Muss das Unternehmen gar befürchten, "zerschlagen" zu werden, wie dies der Wirtschaftsminister Gabriel ganz aktuell in den Raum stellt? Wir gehen hier einigen Fragen nach und stellen schließlich dar, dass es sich wohl überwiegend um Hysterie oder Panikmache handeln dürfte.

Die bisherigen Verfahren gegen Google

Google hat in der letzten Zeit die verschiedensten Stellen beschäftigt. Für uns war besonders spannend die Entwicklung um die sogenannte Autocomplete-Funktion, worüber wir ausführlich berichteten. Dort wurde entschieden, dass Google unter bestimmten Voraussetzungen gezwungen sein kann, Suchergänzungsvorschläge zu löschen. Dann entschied zuletzt der EuGH in einem überraschenden Urteil, dass Google verpflichtet sei, auf Anfrage alte Suchergebnisse zu löschen. Dieses umgangssprachlich auch sogenannte "Recht auf Vergessenwerden" haben wirhier kommentiert.

Bereits seit einigen Jahren läuft aber auch ein kartellrechtliches Verfahren der europäischen Kommission gegen Google. Anlass hierfür ist das von mehreren Unternehmen monierte Verhalten, Google manipuliere die Suchergebnisse zu seinen Gunsten. Dies ist deshalb besonders kritisch, da zu dem Internetkonzern zahlreiche Unternehmen gehören, die davon profitieren, dass sie in den Suchergebnissen aufgeführt werden. Der Vorwurf, eigene angeschlossene Unternehmen zu bevorzugen, wiegt besonders schwer.

Kann Google zerschlagen werden?

Unbestritten ist, dass Google groß ist und eine überragend beherrschende Stellung auf den meisten Tätigkeitsgebieten inne hat. Dies allein ist allerdings noch kein Grund, um ein Unternehmen zu zerschlagen.

Warum muss Google alle gleich behandeln sollen?

Grundsätzlich gilt: Es ist nicht verboten, einen Markt zu beherrschen oder gar ein Monopol zu inne haben. Es ist nur verboten, dieses auszunutzen und die eigene Marktstellung zu missbrauchen. Ein derartiger Missbrauch muss jedoch erst noch festgestellt werden, was derzeit die Aufgabe der Kommission ist. Mögliche Verstöße gegen Datenschutzrecht zählen hierzu jedoch nicht. Sollte tatsächlich nachgewiesen werden, dass Google die eigene Marktposition dadurch missbraucht zum Beispiel Konkurrenten bei den Suchergebnissen zu diskriminieren, wäre das allerdings unzulässig. Der Verfasser hat hierzu jüngst ein Interview bei 1live im WDR Hörfunk gegeben, welches wir dann bei terhaag.de zu gegebener Zeit einstellen.
Eine Zerschlagung würde dies aber in keinem Fall rechtfertigen - dies halten wir für blanken und im übrigen schlechten Wahlkampf für die unmittelbar bevorstehenden Europawahlen.

Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.Hiermit haben aber die möglichen Ansprüche gegen Google wegen veralteter Suchergebnisse oder rechtswidriger Suchergänzungsvorschläge nichts zu tun. Diese betreffen zum einen nicht nur Google, sondern auch andere und sogar wesentlich kleinere Suchmaschinen. Zum anderen haben derartige Sachverhalte kartellrechtlich keine Relevanz.

Google muss also trotz der öffentlichen Kritik an seinen Geschäftspraktiken zunächst keine weiteren repressiven Maßnahmen befürchten - trotz seiner marktbeherrschenden Stellung. Dies kann erst anders bewertet werden, wenn die europäische Kommission in dem Verfahren tatsächlich feststellt, dass Google die Suchergebnisse zulasten anderer Unternehmen manipuliert.

Ob sich das Unternehmen an datenschutz- oder persönlichkeitsrechtliche Vorgaben hält, ist keine Frage des Kartellrechts und wird die Zunkunft zeigen. Das sind rechtlich völlig unterschiedliche Angelegenheiten und die Kommission hat sich öffentlich bereits dagegen verwehrt, hier zusätzliche Anträge aktuell hinzuzunehmen oder gar verschiedene Verfahren miteinander zu vermengen.

Unabhängig davon handelt es sich um spannende juristische Fragen, über die wir gern immer kurzfristig hier für Sie berichten. Wenn Sie Beratungsbedarf in dem Zusammenhang haben, sprechen Sie uns doch gern an.