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OLG Hamm entscheidet über Angaben bei Lieferfristen

OLG Hamm zu Lieferfristen: "Ca." kann schnell zum "Vielleicht" werden

Zum Urteil des OLG Hamm vom 18.09.2012; Az.: I-4 U 105/12

Das OLG Hamm hat in einem jetzt ernschienenen Urteil erneut zur Zulässigkeit von "Zirka-Fristen" entschieden. Das Gericht entschied hierbei, dass die Angabe "Ca." grundsätzlich zulässig sei, soweit sie nicht durch weitere vage Aussagen noch mehr reltiviert wird.

Zum Fall

Grundlage der Entscheidung war ein Händler, der einen Online-Shop betrieb. Hierbei legte er zu den Lieferzeiten folgende Klausel zugrunde:

„(…) Lieferbedingungen (…)

 

Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

 

Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Zirka-Fristen)."

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Das Gericht sah hierin keine hinreichend verbindlich vereinbarte Lieferzeit und damit einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Grundsätzlich ist die Vereinbarung von Lieferfristen zulässig. Insbesondere aber der letzte Satz mache mit den Worten "Richtwert" und "annähernd" deutlich, dass keine hinreichend bestimmte Lieferzeit vorliegt. Dies steht in einem Widerspruch mit dem Klammerzusatz über die vereinbarte Zirka-Frist. Der Verbraucher wird sich von diesen weiteren Angaben leiten und in die Irre führen lassen.

Online-Käufe führen immer wieder zu Rechtsstreits. Grund dafür sind die gesteigerten Anforderungen an Informationen, wenn ein Unternehmer etwas an einen Verbraucher verkauft. Verbraucher werden grundsätzlich geschützt. Dies führt gleichzeitig zu einem erhöhten Abmahnrisiko durch Wettbewerber. Soll dies vermieden werden, so ist es sinnvoll, sich vorher eingängig anwaltlich beraten zu lassen.

Haben Sie weitere Fragen oder brauchen Sie Beratung? Dann rufen Sie uns gerne an!