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Bundesgerichtshof verhandelt über UBER

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

BGH verhandelt über Taxi-Konkurrent UBER

Von Rechtsanwalt Michael Terhaag
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Zulässigkeit der mobilen App „UBER Black“. Über diese können sich Fahrgäste einen Mietwagen mit Fahrer bestellen.

Ein Taxiunternehmer klagte dagegen. Er hält das Angebot der Beklagten wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz für wettbewerbswidrig und nimmt die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Das Landgericht Berlin gab seiner Klage statt (Urteil vom 9. Februar 2015, Az. 101 O 125/14), auch die Berufung von UBER vor dem Kammergericht Berlin war wenig erfolgreich (Urteil vom 11. Dezember 2015, Az. 5 U 31/15).

Die Berliner Gerichte nahmen an, dass ein Verstoß gegen § 49 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes vorliege: Mit Mietwagen dürften nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz des Unternehmers eingegangen sind und von den Fahrern dort oder auf dem Hin- oder Rückweg zu dem Betriebssitz angenommen werden. Diese Vorgaben seien nicht erfüllt, wenn der konkrete Auftrag nicht durch den Mietwagenunternehmer selbst an den Fahrer weitergeleitet werde und der Auftrag vom Mietwagenfahrer auch an jedem Ort angenommen werden könne.

UBER ging dagegen in Revision. Nun soll der BGH entscheiden (Az. I ZR 3/16). Ersten Medienberichten zufolge deuteten die Richter im Verhandlungstermin an, das frühere Angebot von Uber Black als unzulässig einzustufen. Eine Entscheidung soll am 13. Dezember 2018 verkündet werden.  

In Düsseldorf ging Uber Anfang Oktober 2018 erneut an den Start - mit abgeändertem Konzept. Zum einen kann beim Dienst Uber X ein Wagen mit professionellem Chaffeur via App angefordert werden. Außerdem vermittelt Uber gewöhnliche Taxis. Uber gab es zwar im Jahr 2014 auch schon in Düsseldorf. Damals fuhren "private" Fahrer die Kunden, so wie es in anderen Ländern bei Uber auch üblich ist. Gegen dieses Modell gab es jedoch in zahlreichen Städten in Deutschland Widerstand durch Taxiunternehmen, so dass Uber den Dienst zunächst wieder einstellte. Bislang ist Uber neben Düsseldorf nun noch in Berlin und München unterwegs. 

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