×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Datenschutzrecht
/
Raus aus der SCHUFA - Wie wehre ich mich gegen einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag?

Raus aus der SCHUFA

Wie wehre ich mich gegen einen negativen SCHUFA-Eintrag?

Wer kennt sie nicht, die „berühmte“ SCHUFA, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die SCHUFA sammelt Informationen über Bürger, welche ein Girokonto, ein Kreditkarte, einen Handyvertrag oder einen Leasingvertrag haben oder haben wollen. Die Auskunft der SCHUFA entscheidet maßgeblich über die Vergabe von Krediten, Ausgabe von Kreditkarten oder Versand von Ware auf Rechnung, dreht sich also rund um die Kreditwürdigkeit der betroffenen Person.

SCHUFA-Eintrag: Folgen

Ein negativer Eintrag in der Datenbank der SCHUFA, der sogenannte SCHUFA-Eintrag, ist ebenso gefürchtet wie folgenschwer: Hat man erst einmal einen solchen Eintrag, so ist es unheimlich schwierig bis nahezu unmöglich, einen Kredit zu bekommen, oftmals werden sogar bestehende Konten oder Verträge aufgrund eines SCHUFA- Eintrages gekündigt. Auch der Abschluss eines Mobilfunkvertrages erweist sich teilweise als nahezu unmöglich.

Zahl der unberechtigten SCHUFA-Einträge nicht unterschätzen!

Die Erfahrung aus unserer Praxis lehrt, dass viele SCHUFA- Einträge unberechtigt zustande kommen. Vielfach haben sich Vertragspartner wie Banken oder Mobilfunkanbieter der Betroffenen nicht korrekt verhalten, weshalb die Betroffenen eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt haben und trotzdem bewirken Erstere einen negativen Eintrag bei der SCHUFA, teilweise auch „ins Blaue hinein“ oder automatisiert, ohne die Berechtigung eines solchen Eintrages hinreichend zu prüfen. Insgesamt wird nicht gerade zurückhaltend mit der Möglichkeit des SCHUFA-Eintrages umgegangen.
Vielfach erfahren die Betroffenen erst viel zu spät von ihrem SCHUFA-Eintrag, indem Ihnen ein anderer Vertragspartner, der mit dem Eintrag nicht direkt zu tun hat, einen bestehenden Vertrag kündigt.

SCHUFA-Eintrag: Keine Chance?

Oftmals wird der SCHUFA-Eintrag ohne nennenswerte Gegenwehr hingenommen, da die SCHUFA nach Ansicht vieler Personen mittlerweile eine Art Behörden-Charakter hat und ein Vorgehen gegen einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag aussichtslos erscheint, zumal sich der Veranlasser eines solchen Eintrages in den meisten Fällen auf den Standpunkt stellen wird, der Eintrag sei berechtigt.
Dies ist jedoch keinesfalls so! Selbstverständlich kann und sollte man sich gegen einen negativen SCHUFA-Eintrag zur Wehr setzen. Denn vielfach lässt sich ein SCHUFA-Eintrag ohne größere Probleme löschen.

SCHUFA-Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vielfach verankern Vertragspartner wie Banken oder Mobilfunkbetreiber bereits in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit, über den vermeintlich Vertragsuntreuen einen Eintrag bei der SCHUFA zu veranlassen. Oft halten derartige sogenannte „SCHUFA-Klauseln“ einer rechtlichen Nachprüfung jedoch nicht Stand, so dass sich eine Überprüfung in vielen meisten Fällen lohnt.

SCHUFA-Eintrag: Datenschutz

Ein SCHUFA-Eintrag lässt sich auch löschen, falls dieser gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Oftmals werden bei einem solchen Eintrag die Interessen des Betroffenen nicht hinreichend berücksichtigt, so dass auch aus diesem Gesichtspunkt die Möglichkeit, einen SCHUFA-Eintrag wieder löschen zu lassen, aussichtsreich erscheint.

SCHUFA-Eintrag: Widerruf möglich!SCHUFA Rechtsanwalt Widerruf einstweilige Verfügung

Letztlich lohnt es sich immer, einen negativen SCHUFA-Eintrag einer Nachprüfung zu unterziehen und es nicht einfach hinzunehmen, dass man als im Hinblick auf die eigene Kreditwürdigkeit den Stempel der Zweitklassigkeit aufgedrückt bekommt. Hier gibt es Mittel und Wege- sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – innerhalb kurzer Zeit einen Widerruf der Meldung an die SCHUFA durch einen Vertragspartner zu erwirken, so dass man danach wieder mit „weißer Weste“ da steht.

SCHUFA-Eintrag: Schadensersatz

Übrigens: Im Falle eines unberechtigten SCHUFA-Eintrages ist auch stets an Schadensersatzansprüche aufgrund der oftmals entstandenen Nachteile zu denken!


Wenn Sie in diesem Zusammenhang Fragen oder Beratungsbedarf haben sollten, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.