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Ärger um heise-Forum... Haftung für fremde Inhalte ohne deren Kenntnis?

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ärger um und im heise-Forum... Haftung für fremde Inhalte ohne deren Kenntnis?

 - Anstehendes Urteil des LG Hamburgbeunruhigt Chat-, Forenund Blogbetreiber -

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

immer schön aufräumen!?Die Entscheidung des Hamburger Landgerichts sorgt bereits vor Ihrer Veröffentlichung im konkreten Wortlaut für große Verunsicherung bei den Betreibern von Internet-Foren, Gästebüchern und Weblogs.
Haften Siteinhaber wirklich auch ohne Kenntnis für bei ihnen veröffentlichte Forenbeiträge?

Bekanntermaßen gibt heise-online.de der Onlinegemeinde die Gelegenheit, innerhalb eines unmittelbar angeschlossenen Forums, die täglichen News mit eigenen Beiträgen zu kommentieren. Nicht zuletzt unsere Zunft kommt dort immer wieder besonders gut weg! ;)
Nunmehr hat das hanseatische Gericht in seinem Urteil  festgestellt, der Internet-Informationsdienst hafte als Betreiber des Forums vollumfänglich für die darin veröffentlichten fremden Inhalte. Hiermit bestätigten die Richter eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung, gegen die sich die Hannoveraner per Widerspruch wehrte.

Untersagt wird in der Entscheidung „Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören“. Wohlgemerkt, dieser Forumsbeitrag stammt nicht von heise selbst, sondern von einem offentsichtlichen "Fan" der Antragstellerin.

Unstreitig dürfte sein, dass der Forenbetreiber nachdem er auf einen potentiell inkriminierten Forumsbeitrag hingewiesen wird, diesen unverzüglich zu löschen oder hinreichend unkenntlich zu machen hat. Wir gehen auch davon aus, dass dies hier geschehen war.  
Die Frage die sich allerdings stellt und die das Gericht offensichtlich bejaht hat, ist, ob ein Unterlassungsanspruch für die Zukunft besteht, das heisst solche Beiträge ohne deren konkrete zukünftig zu verhindern. Rolex und Ricardo lassen grüßen!

Schwierigkeiten könnte bereits ein hinreichend konkretsierter Antrag machen, der auch so dann vollstreckungsfähig ist. Denn so wie es unmöglich sein dürfte, mit Filter jede mögliche Formulierung eines solchen Aufrufes automatisiert zu löschen. So dürfe auch ein uferlos formulierter Antrag auf Unterlassung unzulässig sein. Aber das nur am Rande.

Interessanter ist doch, dass das Ansinnen, die allgemeinen Regelungen des Internets und hier insbesondere des Teledienstegesetzes in seinen Grundmauern erschüttert. So regelt § 8 TDG zur Verantwortlichkeit in Absatz 2:

 

Diensteanbieter [...] sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten [fremden] Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters [... ] unberührt.

was die zukunft wohl bringt...?

 

Wir bitten ausdrücklich um Nachsicht für die Paragraphenzitiererei. Aber wann sind Gesetze schon mal so vergleichsweise klar formuliert? Übersetzt heisst das, als Forenbetreiber muss man eben nicht nach Unzulässigem suchen und forschen, wenn man aber darauf aufmerksam gemacht, muss man natürlich Tätigwerden.

Von Wahrsagen steht grundsätzlich im Gesetz (noch) nichts, soweit wir das sehen. Soviel kann sicher festgehalten werden.

Natürlich ist auch das Argument vertretbar, der Verletze müsse nicht jedem Verstoß einzeln nachlaufen. Das ist aber das Problem jedes Verletzten im WorldWideWeb und man sollte bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit nicht das technisch Mach- und wirtschaftlich Zumutbare ausser Acht lassen.
Sonst kann man -überspitzt gesagt- auch versuchen, z.B.  T-Online und AOL zu verpflichten, bestimmte unkonkretisierte Aussagen nicht mehr über Ihre Datenleitungen zu den Enduser zu transferieren (was ja für diverse Hass-Seiten aus Übersee gegenüber ISP auch schon gemacht wurde).

Vom Sytem des Internets und der allgemeinen Meinungs- und Pressefreiheit soll an dieser Stelle erstmal gar nicht angefangen werden. Hierfür warten wir den konkreten Fall in den dann unverzüglich veröffentlichten Entscheidungsgründen ab... [update:<//font> Das Urteil im Volltext finden Sie mittlerweile hier]

Aber hektisch Ihren Webblog schließen, müssen Sie sicher nicht. Das nur zur Beruhigung.