Rechtsverletzung durch .com Domains
Cybersquatting wieder im Vormarsch
von Rechtsanwalt Wolfgang Mews
Die internationale Behörde zum Schutz geistigen Eigentums (Wipo) hat mitgeteilt, dass die Zahl der Verfahren wegen Marken- oder Namensverletzungen durch Internetdomains im letzten Jahr um 20% zugenommen hat.
Grund dieser Verfahren sind meist Rechtsverletzungen, die auf einer internationalen Domain wie *.com, *.net, org oder *.biz beruhen. Deutsche Rechtsinhaber können sich meist aus praktischen Gründen nicht ohne weiteres gegen die Verletzung wehren, da die Domaininhaber oftmals im Ausland sitzen und damit für die „normale“ Gerichtsbarkeit nicht erreichbar sind.
Das WIPO-Verfahren bietet dem Rechteinhaber die Möglichkeit, sich die verletzende *.com Domain (uä). durch Panel-Beschluss überschreiben zu lassen. Die WIPO weist in diesen Fällen den Registrar der gegnerischen Domain an, diese auf den Antragsteller zu übertragen.
Für ein erfolgreiches WIPO-Verfahren muss der verletzende Domainname identisch oder verwechselbar mit dem Namen oder der Marke des Verfahrensführer sein, der gegnerische Domaininhaber darf keinerlei Rechte inne haben und die Registrierung der Domain muss in „böser Absicht“ erfolgt sein.
Liegen diese Grundvoraussetzungen vor und genügt das Verfahren den formellen Voraussetzungen, wird die Domain an den Rechteinhaber überschrieben, ohne, dass man den tatsächlichen Inhaber in dessen Heimatland rechtlich angreifen müsste.
Die erst kürzlich von uns erstrittene Entscheidung eines deutschen Markeninhabers vermittelt einen kleinen Eindruck des Verfahrens und der resultierenden Folgen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Führung eines WIPO-Verfahrens zur Hand.