Digitaler Nachlass - Regelung und Hinweise
Etwas Trauriges gehört leider sowohl zum Erbrecht generell als auch zum Digitalen Nachlass. Denn man muss sich entweder mit einem kürzlich eingetretenen Erbfall in der eigenen Familie befassen oder gar planend an seine eigene Endlichkeit denken. Es gibt Angenehmeres...
...gerade in solchen Situationen ist jedoch eine objektive und sachliche Unterstützung sowie Beratung besonders wertvoll, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass einem die Zukunftsplanung häufig dann wesentlich leichter fällt, wenn man an die Planung mit positiven Gedanken an die nächste Generation und deren Zukunft herangeht.
Was ist ein "Digitaler Nachlass" überhaupt:
Das sind sämtliche Onlinezugänge, Benutzernamen, Passwörter, Social Media Profile, Datenbanken, E-Mails, etc. - kurzum alles, das die digitale Welt mit sich bringt und wo der Nutzer Spuren hinterlassen hat.
Auch für den Digitalen Nachlass gilt, dass eine fachkundige und objektive Planung unverzichtbar ist. Denn insbesondere für die aktuellen und erst recht für die nachkommenden Generationen wird Social Media keine Besonderheit, sondern schlichter Alltag sein. Wenn dann dazu keine Vorkehrungen getroffen worden sind, wird es unübersichtlich und es kann zu Abläufen kommen, die vom Erblasser so sicher nicht gewollt waren.
Beispielsweise die Zugangsdaten zu Social Media Plattformen wie z.B. Facebook und Xing sowie auch zu E-Mails sind von herausragender Bedeutung. Geregelt werden sollte dieser Bereich unbedingt, denn fast jeder hat heutzutage zumindest ein eigenes E-Mail Postfach. Zudem hat jede Person regelmäßig grobe Vorstellungen davon, was später einmal mit den eigenen Online-Accounts passieren soll:
- Entweder man möchte gerade nicht, dass jemand Zugang zu derartigen Portalen bekommt, z.B. aus Privatsphäregründen. Man darf an dieser Stelle nicht vergessen, dass es häufig nicht nur um schlichte E-Mail Portale geht, sondern unter Umständen auch um Datingportale - nicht zwingend nur für Singles.
- Oder man möchte diesen Zugriff für die Erben ganz besonders, damit zum Beispiel unerwünschte Veröffentlichungen rechtzeitig kontrolliert und verhindert werden können.
Denn viele Nutzer haben beispielsweise eingestellt, dass auf der Facebook-Timeline (Chronik) andere Nutzer (Freunde) Inhalte veröffentlichen können. Gerade bei einem Trauerfall möchte man dies unter Umständen schnell verhindern oder ermöglichen. - Oder man möchte ein Mischung aus beidem.
Beispiel: Die Erben sollen zwar Zugang zu den E-Mails haben, zu Facebook aber aus persönlichen Gründen nicht.
Der Digitale Nachlass ist derzeit gesetzlich nicht geregelt. Gesetzesvorhaben dazu sind ebenfalls nicht ersichtlich. Auch gibt es keine gefestigte Rechtsprechung zu diesem sehr "jungen" Bereich des Erbrechts und des Internetrechts. Kürzlich hat zwar das Landgericht Berlin entschieden, dass Facebook die Zugangsdaten an die Erben herausgeben muss. Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da Facebook gegen dieses Urteil Berufung zum Kammergericht Berlin eingelegt hat. Unsere Meldung zu dem erstinstanzlichen Urteil finden Sie hier.
Daran ist erkennbar, dass eine sorgfältige und zugleich sichere Auflistung der digitalen Plattformen und Zugangsdaten erfolgen sollte. Denn ein Klageverfahren, in dem die Erben Daten und Logins von einer Plattform herausverlangen, kann sich über Jahre hinziehen. Genau das sollte im Interesse aller Betroffenen jedoch verhindert werden.
Folglich ist die einzig klare Empfehlung: Rechtzeitig selber regeln.
Wie geht das?
Das lesen Sie in unserem nächsten Beitrag "Häufige Fragen zum digitalen Nachlass".
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Anwälte selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.