×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Internetrecht
/
Neues BGH-Urteil zu Gattungsbegriffen: weltonline.de

BGH findet neue Domainrechts-Welten: Neue Richtlinien bei Gattungsbegriffen / weltonline.de

von Rechtsanwältin Ute Rossenhövel

Clever gemacht, könnte man meinen. Bereits einmal unterlag der Beklagte im Streit um die Domain welt-online.de, da registrierte er sich erneut die Domain weltonline.de - ohne allerdings darunter einen Inhalt zu veröffentlichen. Zwar unterlag er in erster und zweiter Instanz dem Axel Springer Verlag, dessen Rechte an Marke und Titel "Die Welt" und "DIE WELT online" die Richter sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt sahen.

Anders als die Land- und Oberlandesgerichte bisher stellt der BGH am 2. Dezember 2004 nicht mehr auf den Aspekt des Abfangens von Kunden allein durch eine verwechslungsfähige Domain ab. Dazu fehlten in dem konkreten Fall hinreichende Anhaltspunkte. "Welt" ist ein Begriff der Alltagssprache und daher nach Ansicht der obersten Richter wie alle Gattungsbegriffe zu behandeln: Ein unlauteres Verhalten komme dabei in der Regel nicht in Betracht. Es bleibt bei Gattungsbegriffen grundsätzlich bei dem Prioritätsprinzip. Der schon in der Zeit Friedrich des Grossen festgehaltene Spruch "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" hat also auch im Internet-Zeitalter Bestand.

Die Richter meinten weiter, in dem Fall könne auch eine wettbewerbsrechtliche Behinderung des Verlags nicht angenommen werden. Diesen verwiesen die Richter auf die von ihr bereits genutzte Domain "welt.de“. Und nun kommt der interessante Teil: Dadurch, dass im Zeiptunkt des Urteils den Richtern noch keine unter der Domain erreichbaren Inhalte vorgetragen werden konnten, die Domain also aus Sicht der Richter noch ungenutzt war, konnten sie keine unlautere Ausnutzung der Marke erkennen. Die blosse Registrierung der Domain, so der BGH, verletze selbst die Rechte des Verlags aus einer bekannten Marke nicht. Die Art der Verwendung des von der Beklagten registrierten Domainnamens „weltonline.de“ im geschäftlichen Verkehr sei _noch_ ungewiss.

Aber selbst mit diesem BGH-Urteil konnte der Domaininhaber wenig anfangen. Jede Veröffentlichung von Inhalten unter der Domain hätte höchstwahrscheinlich einen neuen Rechtsstreit heraufbeschworen. Wohl auch deshalb weist die WhoIs-Datenbank der Denic für weltonline.de nunmehr den Axel Springer Verlag als Inhaber aus.

Die Urteilsgründe sind bislang noch nicht in ihrem Wortlaut veröffentlicht. (I ZR 207/01)