Kraftakt in Bilk - Düsseldorfer Restaurant legt sich mit Kultband Kraftwerk an
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz Michael Terhaag
Über den intensiven Markenstreit zwischen Apple und Apfelkind mit dem positiven Ausgang für David gegen Goliath hatten wir ja bereits mehrfach berichtet.
Jetzt scheint es etwas wie eine Duplizität der Ereignisse zu geben. Im Düsseldorfer Stadtteil Bilk hatte erst im vergangenen Oktober ein Restaurant mit der Bezeichnung "Kraftwerk" eröffnet, welches sich - wie die Westdeutsche Zeitung berichtet- nunmehr Unterlassungsansprüche der bekannten Düsseldorfer Musikgruppe "Kraftwerk" ausgesetzt sieht.
Nachdem auf freundliche Anfrage und Abmahnung nicht reagiert worden sein soll, gab es wenig überraschend eine einstweilige Verfügung.
Manchmal scheint man es aber auch auf Ärger anzulegen - ob die Rechnung PR-mäßig immer aufgeht bleibt abzuwarten.
Sicher ist eine Musikkneipe näher am Tätigkeitsfeld der Düsseldorfer Kultband mit Weltruhm dran, als das Bonner Apfel-Café am Weltkonzern mit seinen iPhones, aber dennoch ist auch diese Auseinandersetzung -wenn sie denn fortgesetzt werden sollte- alles andere als eindeutig.
Für den Betrieb eines Restaurants ist der Begriff unserer Kenntnis nach jedenfalls nicht geschützt und auch für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen dürften die Verantwortlichen nicht unbedingt eine rechtserhaltene Nutzung vorweisen könne. Marken sind bekanntermaßen in den allermeisten Fällen nicht automatisch für jede Verwendungsform monopolisiert und müssen nach einer Schonfrist von 5 Jahren nach Eintragung regelmäßig und ernsthaft genutzt werden um nicht löschungsreif zu werden.
Angeblich ist man in Vergleichsgesprächen und das Etablissement heisst solange anscheinend nur "k".
Man darf auf den Ausgang gespannt sein. Wenn Sie Fragen zum Thema haben und Beratung im Markenrecht benötigen, sprechen Sie uns bitte gern an.
Im Nachgang führte der Verfasser auch noch ein Interview mit der Westdeutschen Zeitung.