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Chakh vs. Chuck: Darf man ein Schuhmodell kopieren?

Karma Chakh tritt gegen Converse Chuck All Star an - Produktpiraterie? - Wie weit darf man sich in Sachen Mode inspirieren lassen?

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

Im Frühjahr diesen Jahres wurde das neue Projekt eines Berliner Unternehmers bekannt: Karma Chakhs soll es heißen. Dabei geht es um einen Schuh, der fast genau so aussieht wie der allgemein bekannte Chuck von Converse.

Das Pojekt wird über Crowd-Funding finanziert und soll unter "vertrauenswürdigen Produktionsbedingungen" hergestellt werden. Damit soll auch eine öffentliche Debatte anstoßen werden, die auf die angeblich bedenklichen Produktionsweisen von Converse hinweist. Aber ist das hierzulande überhaupt erlaubt? Steht dieses 'neue' Produkt wirklich unter einem guten Karma?

Was kann Converse tun?

Das Problem taucht in der Mode vielfältig auf: Designs werden schamlos übernommen. Nirgendwo sonst scheinen Trends auf die vielfältigste Weise verwertet zu werden. Das Problem für die Pioniere solcher Trends: Oft hatten sie erhebliche wirtschaftliche Risiken auf sich zu nehmen, um ein Produktdesign durchzusetzen, sodass sich der Vertrieb wieder lohnt. Einen Schutz hiergegen kann das Geschmacksmusterrecht bieten. Oftmals auch als "kleines Urheberrecht" bezeichnet, schützt es Designs, wenn diese in das Geschmacksmusterregister eingetragen werden oder die Voraussetzungen des so genannten Europäischen nicht eingetragenen Geschmacksmusters erfüllen.

Wenn also bezüglich der Converse Chucks ein entsprechendes Geschmacksmuster besteht und dieses nicht mittlerweile abgelaufen und damit verfallen ist, so käme es darauf an, ob die Karma Chakhs mit diesen vergleichbar sind. Legt man also beide Schuhe nebeneinander, so ähneln sie sich schon sehr stark. Beide haben etwa gleiche Nähte, die Ösen sind gleich sowie die charakteristischen Kappen an der Spitze und auf Knöchelhöhe prangt ein rundes Abzeichen, auf dem bei Converse der Firmenname steht. Außerdem ähnelt der Name Chakh dem Produktnamen von Converse - insofern ist das Projekt wegen der Phonetik der Kennzeichen auch markenrechtlich gefährlich.

karma chakhs chucks converse geschmacksmuster

Hintergrund: Geschmacksmusterrecht

Geschmacksmusterrecht soll grundsätzlich einen Designschutz vermitteln. Das hat seinen Ursprung darin, dass die Entwickler von neuartigen ästhetischen Entwicklungen mit einer gewissen Eigenart davor geschützt werden sollten, dass ihre Entwicklung von Konkurrenten nachgemacht wird. Damit bezweckt das Gesetz nicht nur einen Investitionsschutz, sondern auch einen Innovationsschutz. Wer kreativ tätig wird, verdient hiernach einen besonderen Schutz davor, dass weniger Kreative von seinen Errungenschaften profitieren.

Das besondere sind die Unterschiede zu anderen Immaterialgüterrechten: Im Gegensatz zum Urheberrecht kommt es bei dem Produkt 'nur' darauf an, dass es neu entwickelt wurde und eine sich von anderen Produkten unterscheidende Eigenart besitzt. Damit besteht schon eine niedrigere Schutzhöhe, da das urheberrechtlich schutzfähige Werk eine persönlich-geistige Leistung beinhalten muss.  

Tipp für alle Designer: Geschmacksmuster anmelden!

Sie als Designer von neuen Trends sollten sich stets darum bemühen, möglichst schnell ein Geschmacksmuster eintragen zu lassen. Zwar gibt es grundsätzlich auch das europäische nicht eingetragene Geschmacksmuster, aber ohne entsprechende Registrierung, die zudem ausgesprochen günstig im Vergleich zu Marken oder Patenten, kommt man in aller Regel in erhebliche Beweisschwierigkeiten, wann man selbst die Idee zum gewünschten Design gehabt haben will. Geschmacksmuster werden hierbei anders als Marken und Patente vom Amt nicht auf ihre Schutzfähigkeit geprüft, sondern unabhängig davon zunächst einmal Vorliegen der formellen Voraussetzungen eingetragen. Nichtsdestotrotz oder gerade deshalb sollte man die beiden entscheidenden Kriterien Neuartigkeit und Eigenartigkeit unbedingt versuchen, bereits zum Beginn seiner Tätigkeit entsprechend zu konstatieren, etwa in dem man einen allgemeinen Marktüberblick sichert und die Eigenarten, also Besonderheiten gegenüber dem bereits bestehenden Formenschatz entsprechend herausarbeitet und beweissicher festhält.

Grundsätzlich stehen dem Inhaber eines Geschmacksmuster in diesem Fall Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zu, wie man dies aus dem Markenrecht kennt. Im Zweifelsfall wird es immer darauf hinauslaufen, wie die beiden Produkte miteinander vergleichbar sind. Als Produktdesigner sollten Sie deshalb auch nicht nur aus künstlerischem Anspruch darauf achten, dass Ihr Design sich möglichst abhebt und markante Eigenschaften hat, die es von anderen vergleichbaren Produkten abhebt.

Im vorliegenden Fall der kopierten Chucks bewegt sich der Architekt aus unserer Sicht vielleicht sogar absichtlich auf dünnem Eis, denn mediale Aufmerksamkeit ist ihm so sicher. Ob die Namensgebung allerdings besonders schlau war, darf bezweifelt werden, denn mögen etwaige Geschmacksmusterrechte auch bei einem so alten Produktdesign irgendwann auslaufen, die markenmäßige Kennzeichnung tut es nicht.

 

Haben Sie Fragen und benötigen anwaltliche Beratung im Design- und Moderecht? Sprechen Sie uns gern an!

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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