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Champagner aus der Champagne und Salz aus dem Himalaya

Champagner aus der Champagne und Salz aus dem Himalaya

Werbung mit geographischen Herkunftsangaben, §§ 126-129 MarkenG

Gerne werden in der Werbung geografische Angaben verwendet, um es den Verbrauchern zu ermöglichen bestimmte Eigenschaften eines Ortes oder einer Region mit der beworbenen Dienstleistung oder Ware in Verbindung zu bringen. Die ist zulässig, solange die Waren und Dienstleistungen auch wirklich aus der Region oder dem Ort stammen und hierdurch eine Gefahr der Irreführung entsteht.

Das Markengesetz (MarkenG) gewährt in §§ 126-129 MarkenG einen unmittelbaren Schutz für geographische Herkunftsangaben. Hierneben treten in Europa noch etliche national Spezizalgesetze sowie Abkommen zwischen verschiedenen Ländern.

Was versteht man unter einer geographischen Herkunftsangabe?

Unmittelbare geographische Herkunftsangaben sind zunächst die im Gesetz genannten „Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern“. Damit werden Hinweise auf geographische Gebiete beliebiger Größe erfasst, von einem Dorf oder Ortsteil bis zu ganzen Ländern, ggf. Erdteilen. Bewirbt ein Unternehmen, dass einem jedem Hobbykoch bekannte Salz aus der Himalaya Region mit "Himalaya Salz", stellt dies eine geographische Herkunftsangabe dar. Auch das "cambridge Institut" ist in Cambridge angesiedelt. Und als "Oettinger" bezeichnet sollte allgemein ein Bier bezeichnet werden, welches aus der Oettingen kommt.

Mittelbare geographische Herkunftsangaben können alle Kennzeichnungen, Aufmachungen usw. sein, aus denen der Verkehr auf die geographische Herkunft der so gekennzeichneten Waren schließt. Beispielhaft zu nennen wäre hier Flaggen, Ortswappen oder Produktaufmachungen.

Liegt eine geografische Herkunftsangabe vor, muss diese auch im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft verwendet werden.

Wann liegt eine irreführende geographische Herkunftsangabe vor?

Allgemein ist eine Irreführung anzunehmen, wenn die Bezeichnung bei einem nicht unwesentlichen Teil der Verkehrskreise eine unrichtige Vorstellung über die geographische Herkunft der Produkte hervorruft. Abgestellt wird hier - wie in allen anderen Fällen der Irreführung auch - auf die angesprochenen Verkehrskreise. Richtet sich die Werbung an Verbraucher, ist Maßstab hier die Auffassung des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers. Dieses ist es beispielsweise gleichgültig, dass der Hauptsitz der Brauerei Oettinger in Oettingen angesiedelt ist, das Bier aber teilweise in anderen Orten gebraut wird. Der BGH hat in diesem Fall eine Irreführung abgelehnt.

Und wie ist das jetzt bei "Himalaya Salz"?

Abmahnung geografische Herkunftsangabe Marke RegionIn letzter Zeit gab es einige Verwirrung um die Bezeichnung "Himalya Salz". Einige TV-Köche priesen dies erstmals vor einigen Jahren in Kochsendungen an, um auch ambitionierte Hobby-Köche von dem rötlich eingefärbten Salz zu überzeugen. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich um ein gewöhnliches Salz, dass aus einem bestimmten Gebiet in Pakistan stammt und dort in der Salt-Range-Region abgebaut wird. Je nach Auffassung kann dieses Gebiet noch zum Vorgebirgen und damit zum Himalya gezählt werden. Eingie schwarze Schafe versuchten dem Salz eine bestimmte Wirkung zuzusprechen. Letztlich handelt es sich aber um gewöhnliches Steinsalz.

Neben den großen Kaufhaus- und Handelsketten verkaufen auch viele kleine Händler bei eBay oder Internethändler mit eigenen Web-Shops das sog. Himalya-Salz. Daneben ist es auch in Drogerie- und Feinkostläden sowie in Reformhäusern erhältlich. Die Packungen sind nicht selten mit "schneebedeckten Berggipflen" oder einem Bild des Himalaya-Massivs versehen. Einige Landgerichte gingen davon aus, dass mit der Verwendung der Bezeichnung "Himalaya Salz" keine Irreführung einhergeht. Dem erteilten einige Oberlandesgerichte bereits ein Absage und nahmen eine Irreführung an. Es bleibt abzuwarten, ob auch der Bundesgerichtshof (BGH) die Gelegenheit erhält, die Frage abschließend zu bewerten.

Letztendlich wird es darauf ankommen, ob der verständige Verbraucher Wert darauf legt, dass Himlaya-Salz wirklich im Himalaya-Massiv abgebaut wird oder ob er nicht vielmehr mit dem Begriff das rötlich gefärbte Salz verbindet, was es überall zu einem wesentlich höheren Preis als das üblich Haushaltssalz zu erwerben gibt. Ihm kommt es mitunter gar nicht darauf an, dass auf 3000-8000m kein Salz abgebaut wird. Der verständige Verbraucher wird dies wohl wissen. Es wird es vielleicht auch nicht so eng sehen, dass das Himalya-Salz 200km südlich vom eigentlichen Massiv abgebaut wird, da sich dieses über vielen Ländergrenzen hinweg auf einer Fläche von 3000 km x 300 km ausdehnt.