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Markenrecht: Tipps für Markenanmelder zur Markenentwicklung und Markenstrategie - Teil 1

Markenrecht: Tipps für Markenanmelder zur Markenentwicklung und Markenstrategie - Teil 1

von Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann

Nicht jede Firma hat das Glück über eine seit vielen Jahren etablierte Marke wie Coca-Cola, Nokia oder American Express zu verfügen. Für die Entwicklung eines durchschlagskräftigen Markennamens für die eigene Firma oder deren Produkte und Dienstleistungen ist nicht nur Fantasie und werberisches Können erforderlich, sondern auch juristische Kompetenz notwendig. Viele Firmen verwenden zu Beginn Bezeichnungen für ihre Produkte und Dienstleistungen, die sich später als wenig durchschlagskräftige Marken erweisen. Realisiert man dies einige Jahre später, ist es häufig schon zu spät und die Markenstrategie muss völlig neu konzipiert werden.

Worauf sollte man also bei der Markenentwicklung und Markenstrategie achten?

Bei den Überlegungen für den eigenen Markennamen sollten zunächst rein beschreibende allgemeine Bezeichnungen sowie Gattungsbegriffe außer Acht gelassen werden. Wer beispielsweise Autos verkaufen will, wird mit der Markenanmeldung des Zeichens „Autohaus Berlin“ wenig Freude haben. Auch glatt beschreibende Zusätze, wie beispielsweise „Consulting“ oder „Dienstleistungen“ sollten nach Möglichkeit weggelassen werden. Dies gilt auch für Rechtsformzusätze wie GmbH oder AG.

Beispiel: Die Shell International Petroleum Co. Ltd. hat als Wortmarke vernünftigerweise Shell eintragen lassen und die weiteren beschreibenden Zusätze sowie die Rechtsform bei der Markenanmeldung außen vor gelassen.

Welche Bezeichnungen sind als Marke durchschlagskräftig?

Markenentwicklung KennzeichenWer also glatt beschreibende Bestandteile weglässt, ist schon einmal auf einem guten Weg zu einem schlagkräftigen Warenzeichen. Für die anzumeldende Marke sind Fantasiebezeichnungen oder zusammengesetzte Wörter wesentlich schlagkräftiger als glatt beschreibende Bezeichnungen. Auch einfallsreiche Abkürzungen oder Zusammensetzungen können markenrechtlich von großem Vorteil sein. Auch Kontraktionen oder Kombinationen wie ARAL (=Aromaten und Aliphate) oder Sinalco (=sine Alcohol) sind häufig kennzeichnungskräftig.

Wenig hilft dagegen, einfach das englischsprachige Pendant für das geplante Produkt zu benutzen. Englischsprachige Begriffe erweisen sich häufig als nicht eintragungsfähig, da das Markenamt davon ausgeht, dass weite Bevölkerungskreise des Englischen mächtig sind.

Erfolgreich und durchschlagskräftig sind häufig auch Namen als Markenzeichen (z.B.: Mercedes, Porsche, Oetker) oder Namenskürzel (z.B.: Adidas / Adi Dassler). Auch Abkürzungen von Firmennamen können durchschlagskräftige Begriffe ergeben (z.B.: BASF, BMW, REWE). Gefragt ist die richtige Kombination aus Fantasie und juristischer Voraussicht, damit die Markenstrategie erfolgreich entwickelt werden kann.

Verwechslungsgefahr vermeiden

Leider ist es so, dass auch die beste und fantasievollste Idee schon einmal jemand anderes gehabt haben könnte und zugunsten dieses Dritten prioritäre Rechte bestehen. Es sollte unbedingt vermieden werden, für viel Geld eine Marke aufzubauen, nur um dann ein Jahr später festzustellen, dass man nach der markenrechtlichen Abmahnung eines Konkurrenten noch mal von vorne anfangen muss. Unbedingt notwendig ist daher eine Markenrecherche, um die Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Marken und Kennzeichen zu verhindern. Hier sollte professionelle Hilfe durch einen erfahrenen Markenrechtler in Anspruch genommen werden.

Zwar kann auch der Laie das Online-Register des Deutschen Patent- und Markenamts oder des Harmonisierungsamts der EU durchschauen und prüfen, ob bereits völlig identische Marken bestehen. Allerdings ist auch eine Ähnlichkeitsrecherche sowie eine genaue Betrachtung, für welche Waren und Dienstleistungen die bestehende Marke genau geschützt ist, notwenig. Dies kann in der Regel nur der Fachmann leisten.

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