Markenschutz im Wüstenstaat: Katar tritt dem Madrider Protokoll bei
Internationale Markenregistrierungen über die WIPO nun auch für Katar möglich
Durch den Beitritt wird Katar nun Teil des Systems zur internationalen Registrierung von Marken, d.h. für Unternehmen wird es einfacher, ihre Marken auch in Katar schützen zu lassen. Gleichzeitig können katarische Unternehmen ab dem 3. August 2024 ihre Marken über die WIPO auch international in anderen Mitgliedsländern des Madrider Protokolls registrieren lassen
Einführung zu IR Marken, der WIPO und dem Madrider Abkommen
Das Madrider Abkommen zur internationalen Registrierung von Marken (IR-Marken) ist ein Verfahren für Unternehmen, die ihre Marken weltweit schützen möchten. Es ermöglicht es Unternehmen, eine nationalen Basismarke, durch eine Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) diese Marke in mehreren weiteren Ländern gleichzeitig zu registrieren.
Diese Anmeldung erfolgt über die WIPO, und die Marke kann in jedem Land, das dem Madrider Abkommen angehört, Schutz genießen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, da keine separaten Anmeldungen in jedem einzelnen Land erforderlich sind.
Aktuelle Entwicklungen: Katar tritt dem Madrider Abkommen bei
Am 3. Mai 2024 hat Katar offiziell seine Beitrittsurkunde zum Madrider Protokoll bei der WIPO hinterlegt. Dieser Beitritt ist am 3. August 2024 in Kraft getreten. Mit diesem Schritt erhöht sich die Zahl der Vertragsparteien des Madrider Protokolls auf 115, was die Bedeutung und den globalen Einfluss dieses Abkommens weiter unterstreicht.
Wann zieht Abu Dhabi für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und damit auch Dubai nach? Wegen des sogenannten Madrider Protokolls lässt sich über die WIPO aber auch dort und bereits jetzt eine internationale Registrierung vornehmen.
Diese Entwicklungen zeigen, wie dynamisch das internationale Markenrecht ist und wie wichtig es ist, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, um den Schutz der eigenen Marke in den entsprechenden Einsatzgebieten sicherzustellen.
Für weitere Informationen und Beratung zu internationalen Markenanmeldungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Über die WIPO lässt sich eine IR-Marke aktuell vergleichsweise einfach mit einer Basismarke anmelden in:
Albanien, Algerien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Belgien, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Kambodscha, Kanada, Chile, China, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Zypern, Tschechische Republik, Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Dänemark, Ägypten, Estland, Eswatini, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Ghana, Griechenland, Ungarn, Island, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Israel, Italien, Japan, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Lettland, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Namibia, Niederlande, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Oman, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea (Südkorea), Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Rwanda, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sudan, Schweden, Schweiz, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Vietnam, Sambia, Simbabwe
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