Markenschutz in der Karibik: Grenada tritt dem Madrider Protokoll der WIPO bei

Zugegeben: Grenada ist klein, liegt weit weg und dürfte für die meisten deutschen Unternehmen markenrechtlich keine höchste Priorität haben. Und doch lohnt ein kurzer Blick — denn der Beitritt des Inselstaats zum Madrider System der WIPO mit Wikrsamkeit zum 15. März 2026 ist ein weiteres Puzzlestück des IR-Markensystems und für uns ein willkommender Anlass darauf nocheinmal hinzuweisen.
Was sind IR-Marken und wie funktioniert das Madrider System?
Das Madrider Abkommen ermöglicht es, ausgehend von einer nationalen Basismarke, durch eine einzige Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Schutz in mehreren Ländern gleichzeitig zu erlangen — in einer Sprache, mit einem einheitlichen Gebührensatz in Schweizer Franken, ohne separate Verfahren in jedem Zielland. Mit Grenada deckt das System nun 132 Länder ab. Die Basismarke kann dabei eine deutsche Marke beim DPMA, eine Gemeinschaftsmarke beim EUIPO oder auch eine Schweizer Marke beim IGE sein.
Grenada
Als Spice Island bekannt — Muskat, Zimt, Kakao — hat Grenada eine wachsende Tourismus- und Lebensmittelwirtschaft. Für Unternehmen aus der Spirits-, Food- oder Lifestyle-Branche mit Karibik-Aktivitäten schließt der Beitritt eine praktische Lücke. Und für grenadanische Exporteure eröffnet das Madrider System neue Wege zur internationalen Markensicherung. Der Beitritt steht zudem für eine breitere Entwicklung: Die Karibik schließt ihre Lücken im globalen Markenschutzsystem konsequent — Grenada ist bereits das zehnte karibische Mitglied.
Über die WIPO lässt sich eine IR-Marke aktuell anmelden in:
| Albanien, Algerien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Belgien, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Kambodscha, Kanada, Chile, China, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Zypern, Tschechische Republik, Demokratische Volksrepublik Korea, Dänemark, Ägypten, Estland, Eswatini, Europäische Union, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Ghana, Grenada, Griechenland, Ungarn, Island, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Israel, Italien, Japan, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Lettland, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mexiko, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Namibia, Niederlande, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Oman, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Rwanda, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sudan, Schweden, Schweiz, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Vietnam, Sambia, Simbabwe |
Für Fragen zu internationalen Markenanmeldungen — ob über die WIPO oder auf anderem Wege — stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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