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Neues Designrecht 2025: Mehr Schutz und Flexibilität für digitale und physische Designs

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Neues Designrecht 2025: Mehr Schutz und Flexibilität für digitale und physische Designs

Das Designrecht in Europa und Deutschland hat eine umfassende Modernisierung erfahren, um den Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden. Diese Reformen, die sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene ab 2025 schrittweise in Kraft treten, bieten neue Chancen für Designer, Unternehmen und Verbraucher. Sie schützen nicht nur die ästhetische Gestaltung physischer Produkte, sondern passen den rechtlichen Rahmen an die Realitäten virtueller Welten an. Doch was genau hat sich geändert? Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Erweiterter Schutz: Vom physischen Produkt zur digitalen Kreation

Ein Kernstück der Reform ist die Ausdehnung des Schutzbereichs auf digitale und virtuelle Designs. Animationen, Übergänge, Bewegungsabläufe oder rein digitale Objekte – etwa im Metaverse oder als NFTs – können nun ebenso geschützt werden wie klassische physische Erzeugnisse. Ein Beispiel: Ein virtueller Sneaker-Designer könnte die charakteristische Laufanimation seines Modells registrieren lassen, sofern sie neu und eigenartig ist. Voraussetzung bleibt jedoch die duale Hürde aus Neuheit (kein identisches Design darf zuvor öffentlich bekannt sein) und Eigenart (ein distinguierter Gesamteindruck beim informierten Benutzer). Computerprogramme als solche bleiben allerdings ausgeschlossen – hier greift weiterhin das Urheberrecht.

Die Praxis zeigt: Unternehmen müssen ihre Designs sorgfältig prüfen, denn das unprüfte Anmeldesystem des DPMA und EUIPO überlässt die Eigenrecherche und Dokumentation den Anmeldern. Ein Möbeldesigner, der 2024 Carbonfaser mit Holzintarsien kombiniert, könnte mit dieser Innovation die Schutzschwelle überspringen – vorausgesetzt, er sichert Beweise seines Schöpfungsprozesses.

Modernisiertes Anmeldeverfahren: Flexibilität und Effizienz

Auch die Anmeldung wurde fit für die Zukunft gemacht. Designer können nun bis zu 50 Designs in einer einzigen Anmeldung bündeln – ideal für Modeunternehmen mit großen Kollektionen. Die starre Vorgabe, dass alle Designs einer Klasse angehören müssen, entfällt, und Videodateien oder 3D-Renderings sind als Darstellung zugelassen. Ein Klapptisch-Designer könnte so den Transformationsmechanismus per Kurzfilm zeigen. Praktisch sind zudem Gebührenrabatte bei Sammelanmeldungen. Doch Vorsicht: Unpräzise Darstellungen könnten den Schutzumfang einschränken.

Die Reparaturklausel: Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz

Ein Highlight ist die sogenannte Reparaturklausel "Right to Repai!". Sie verhindert, dass Designrechte bei Ersatzteilen durchgesetzt werden, die der Wiederherstellung eines komplexen Produkts dienen – etwa bei Autoteilen. Diese Regel stärkt den Wettbewerb, fördert Nachhaltigkeit und kommt Verbrauchern zugute. Hersteller sehen jedoch Risiken für Investitionen.

Terminologie und Kennzeichnung: Klarheit im Wandel

Begriffe wie „Geschmacksmuster“ gehören schon länger der Vergangenheit an – einheitlich heißt es nun „Design“. Der Begriff „Erzeugnis“ umfasst physische und digitale Objekte gleichermaßen. Für geschützte Designs steht das Symbol „D im Kreis“ (?) – vergleichbar mit „R im Kreis“ (®) für Marken oder „C im Kreis“ (©) für Urheberrechte. Während ® und © international geläufig sind, gewinnt ? mit der Reform an Bedeutung, bleibt aber optional. Es signalisiert Schutz und erleichtert die Rechtsdurchsetzung, etwa bei Plattformlöschungen.

Was gilt wann?

In Deutschland ist die neue Locarno-Klassifikation seit dem 1. Januar 2025 verbindlich, auf EU-Ebene treten die Regelungen ab dem 1. Mai 2025 schrittweise in Kraft. Unternehmen und Designer sollten sich frühzeitig vorbereiten.

Fazit: Ein Designrecht für Morgen

Die Reform des Designrechts ist ein Meilenstein: Sie fördert Innovationen, schafft Flexibilität und gleicht Schutzrechte mit Verbraucherinteressen aus. Ob physisch oder digital – das Designrecht schützt Kreativität und stärkt den Markt. Wer neue Designs entwickelt, sollte die Möglichkeiten nutzen und sich strategisch positionieren. Fragen zur Anmeldung oder Durchsetzung? Fachkundige Unterstützung lohnt sich!

Michael Terhaag | Christian Schwarz

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