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Angriff auf die Falschnachrichten

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
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Angriff auf die Falschnachrichten

Von Michael Terhaag – Fachanwalt für IT-Recht

Sie sind überall im Netz zu finden – auf Twitter, Facebook oder auf Plattformen, die sich selbst als seriöse Nachrichtenseiten bezeichnen: Falschnachrichten (Fake News). Das schlimme daran ist: Viele Nutzer im Internet nehmen sie für bare Münze und glauben blind, was sie sehen oder lesen.

Einige gehen sogar soweit und beschimpfen renommierte Nachrichtensender, Zeitungen und Autoren vorschnell als „Lügenpresse“. Es scheint, als glaube ein Großteil der (westlichen) Bevölkerung mittlerweile nur noch das, was sie glauben will. Ausgebildeten Journalisten, die lernen Nachrichteninhalte zu prüfen und nach Brisanz zu gewichten, wird oft nicht mehr geglaubt.

Der neuste Fall betraf die Grünen-Politikerin Renate Künast. Nach dem Mord an einer Freiburger Studentin und im Zusammenhang mit der Festnahme eines Tatverdächtigen durch die Polizei, kursierte ein falsches Zitat der ehemaligen Verbrauchschutzministerin durchs Netz. Dieses soll sie gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ geäußert haben. Auf ihrer Facebookseite dementierte sie, den Satz gesagt zu haben. Sie erstattete Strafanzeige.

Wahrscheinlich ist, dass „Fake News“ auch für den Ausgang des US-Wahlkampfes eine große Rolle gespielt haben. Dazu trägt jedoch auch der designierte Präsident Donald Trump bei – selbst ein Freund davon, falsche und polemische Nachrichten zu verbreiten. Dies geschieht in seinem Fall vorzugsweise auf Twitter. Ähnliches wird für den Brexit angenommen – auch hier sollen Falschmeldungen eine große Rolle gespielt haben. Auch in Deutschland stehen im kommenden Jahr wichtige Wahlen an – unter anderem in NRW und dem Bundestag. Es ist wohl die bittere Wahrheit: In diesen Wahlkämpfen werden Falschnachrichten ebenfalls eine große Rolle spielen.

Gegen falsche Zitate und unwahre Tatsachenbehauptungen sollte man sich nicht gefallen lassen. Denn auch hier gilt: Das Internet vergisst nichts. Auch viele Jahre später geistern die Falschmeldungen noch durchs Netz – und können dem Betroffenen zum Verhängnis werden.

Möchte man sich rechtlich zur Wehr setzen, stehen dem Betroffenen häufig verschiedene Ansprüche zu. Er kann zivilrechtlich gegen den Verfasser der Falschnachricht vorgehen – sofern er weiß, wer dahinter steckt. Auch Ansprüche gegen die verbreitenden Plattform können bestehen. Grundsätzlich stehen dem Betroffenen Unterlassungsansprüche zu, die sich zunächst außergerichtlich und anschließend auch gerichtlich durchsetzen lassen können. In manchen Fällen wird man auch über einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch nachdenken können. Auch über eine Strafanzeige kann man in besonders schweren Fällen nachdenken.

Letztlich werden Falschmeldungen vor allem deshalb gelesen, weil viele Nutzer sie verbreiten. Deshalb arbeitet, so berichten es einige Fachmedien, Facebook derzeit an einer „Meldefunktion“. Auf diese Weise möchte man „Fake News“ Herr werden – und da sind auch die Nutzer gefordert.

Wer jetzt denkt, nur prominente Personen seien von Falschnachrichten betroffen, dem sei gesagt: Über die sozialen Netzwerke kann es heute jeden treffen. Und so kann eine Falschnachricht auch Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, künftige Bewerbungen oder die privaten Sozialkontakte haben. Denn auch Arbeitgeber, Kollegen und Freunde nutzen Google & Co.

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