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Ankündigung von Justizminister lässt hoffen - teilweise

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ankündigung von Justizminister lässt hoffen - teilweise

Von Rechtsanwalt Michael Terhaag - Fachanwalt für IT-Recht

Bundesjustizminister Heiko Maas war vor kurzem im ARD-Morgenmagazin (moma) zu Gast. Das ist jetzt nichts Besonderes. Allerdings äußerte er sich dort zu möglichen – bislang nur möglichen – Gesetzesänderungen, die vielversprechend sein könnten. Das Thema war, wie so oft in diesen Tagen, Hass-Kommentare und Falschnachrichten im Internet – insbesondere in sozialen Netzwerken wie Facebook.

Nutzer machen immer wieder die Erfahrung, dass offensichtlich (schwere) Beleidigungen von Facebook nicht gelöscht werden. Häufig stützt sich das Unternehmen aus Kalifornien darauf, dass solche Äußerungen nicht gegen ihre Richtlinien verstoßen – sie scheinbar von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Das sind sie natürlich nicht: Wer andere beschimpft, schwer beleidigt oder gegen sie hetzt, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Er macht sich in vielen Fällen sogar strafbar.

Doch sich gegen solche Angriffe zu wehren, ist oft schwierig. Die Unternehmen haben ihren Hauptsitz nicht in Deutschland, machen sich schwer angreifbar. Das stellt Nutzer immer wieder vor Herausforderungen.

Der Bundesjustizminister kennt das Problem. Deshalb rief er die Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ ins Leben. Mitglieder sind unter anderem Facebook, Google und zivilgesellschaftliche Organisationen. Vereinbart wurden Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassinhalten im Internet. Geändert hat sich nicht viel.

Nun deutete Maas im Interview mit der ARD an, dass man darüber nachdenke „gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missständen Abhilfe zu schaffen“. Es gebe drei Dinge, die man „gesetzlich überprüfen“ könne:

1. Facebook wird als Unternehmenstärker in die Haftung genommen und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Nutzer etwas gemeldet haben – also ab Kenntnisnahme.

2. Die Einführung einer „Sitzauflage“, d.h. ein Unternehmen wie Facebook muss hierzulande einen Sitz haben. Mit dem Ergebnis, dass Schreiben innerhalb von Deutschland zugestellt werden könnten.

3. Schaffung von „gesetzlichen Berichtspflichten“. Facebook müsste dann regelmäßig, womöglich einmal im Quartal, berichten, wie viele Meldungen es gegeben hat und was dagegen unternommen wurde. Es gehe also um die Schaffung von Transparenz, um Druck auf Facebook auszuüben.

Nun, was ist von diesen Vorschlägen zu halten? Fest steht, dass Facebook bereits schon jetzt ab dem Zeitpunkt haftet, wo das Unternehmen Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Macht man Facebook auf einen Verstoß aufmerksam und weigert sich der Konzern dennoch das Posting zu löschen, macht es sich selbst haftbar. Das wäre also nicht neu.

Jedoch scheitert die Durchsetzung des Rechts oft daran, dass sich Konzerne wie Facebook, Google und Co. außerhalb Deutschlands „verstecken“ können. Somit wäre eine „Sitzauflage“ durchaus von Vorteil – schließlich sprechen diese Unternehmen bewusst deutsche Nutzer an, werben verstärkt auf dem deutschen Markt. Wünschenswert wäre auch, das hat Maas in dem Interview nicht angesprochen, ein gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber Facebook & Co. bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Beleidigungen, um den Verletzer einfacher ermitteln zu können.

Berichtspflichten sind letztlich für all diejenigen interessant, die mehr Transparenz auf dem Markt wollen. Dem einzelnen Nutzer helfen sie jedoch nicht in dem Moment, wo er sich Hasskommentaren ausgesetzt fühlt. Zwar könnte es in der Gesamtbetrachtung dazu führen, dass Facebook künftig etwas genauer hinsehen und prüfen wird – doch am Ende sind die Berichtspflichten wohl ein stumpfes Schwert.

Das ist jedoch wohl alles noch Gedankenspielerei. Der Bundesjustizminister hat im Interview angekündigt, erst noch abwarten zu wollen, zu welchem Ergebnis ein „externes Monitoring“ komme, welches dieses Jahr laufe.

Und dann, so kann man Maas wohl verstehen, wird man im Ministerium zunächst noch überlegen, wie man noch weiter über das Problem nachdenken könnte. Es bleibt zu hoffen, dass irgendwann auch Taten folgen werden.

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