×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Nachrichten
/
Medienrecht
/
Facebook-Hetzer werden bestraft

Autor

Portraitbild
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Facebook-Hetzer werden bestraft

Von Michael Terhaag – Fachanwalt für IT-Recht

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Facebook-Nutzer verurteilt, der auf dem Internetportal unter anderem gegen Flüchtlinge gehetzt haben soll. Unter anderem soll er dazu aufgefordert haben, Flüchtlinge "in einem Container langsam ersticken zu lassen" oder "in einem Boot zu versenken".

Das Gericht verurteilte den Arbeitslosen wegen Volksverhetzung (§130 StGB) und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie zu einer Zahlung von 1.500 Euro. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vor Gericht hatte der Angeklagte Medienberichten zur Folge bestritten, die Äußerungen getätigt zu haben. Er hatte behauptet, jemand habe sein Handy benutzt. Das Gericht glaubt ihm nicht.

Es ist nicht das erste Urteil dieser Art. Erst kürzlich wurde ein Mann aus Unterfranken vom Landgericht Würzburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Er soll im Jahr 2014 im Internet gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt und außerdem zu Gewalt und Mord aufgerufen haben. So soll er unter anderem geschrieben haben, man solle die Bundeskanzlerin und ihre Helfer "an die Wand stellen und standrechtlich erschießen wegen Verrat am deutschen Volk". Die Strafe dürfte wohl auch aufgrund des langen Vorstrafenregisters des Beschuldigten so hoch ausgefallen sein.

Die Urteile machen aber deutlich: Hetze in sozialen Netzwerken ist kein Kavaliersdelikt. Die Justiz scheint solchen verachtenden und gefährlichen Äußerungen immer mehr Beachtung zu schenken und die Täter nunmehr härter zu verfolgen.

Unsachliche Äußerungen und Beleidigungen im Internet gehören leider mittlerweile zum Alltag. Die Hemmschwelle, seinen Unmut auf unschöne Weise Luft zu machen, ist in sozialen Netzwerken offenbar sehr gering. Viele Verfasser berufen sich dabei gerne auf ihre Meinungsfreiheit. Doch auch diese hat Grenzen: Wer andere Menschen mit Beleidigungen und Schmähungen überzieht oder falsche Tatsachen verbreitet, kann sich nicht auf den Schutz dieses wertvollen Grundrechts stützen. Gegen solche Äußerungen kann man sich grundsätzlich wehren - im Wege des Zivilrechts und manchmal eben auch strafrechtlich.

Das könnte Sie auch interessieren

Unsere FAQ zum Medienrecht

Hetze im Netz - Rechtsanwalt Michael Terhaag im ZDF-Morgenmagazin

Gibt es ein Heilmittel gegen Hetze im Netz?

Wenn ein Facebook-Eintrag die Karriere kostet

Negative Bewertungen im Internet löschen lassen

Michael Terhaag | Christian Schwarz

Influencer-Marketing - Rechtshandbuch

2. Auflage – vollständig überarbeitet und aktualisiert

Praxisnaher Überblick zu rechtlichen Fragestellungen im Influencer-Marketing,  u.a. im Werbe-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht; inklusive Muster zur Vertragsgestaltung.