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Sampling und skurrile Musik-Cover - Urheberrecht im Musikbusiness

Musikcover - Majahi!

von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. - Fachmann für Marken- und Urheberrecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Immer wieder tauchen im Radio oder an anderer Stelle Musikstücke auf, die man so oder nur leicht anders bereits einmal gehört hat. Teilweise ist die Ähnlichkeit frappierend. Teilweise werden einzelne Ausschnitte bis hin zu kleinsten Tonfetzen übernommen. Der Musikmarkt scheint davon zu leben, sich selbst zu reproduzieren. Oftmals kommt es zu Streit - und gerade diese Fälle können sinnbildlich dafür stehen, in welchem Umfang ich Musik gecovert werden darf und inwieweit man Cover hinnehmen muss.

Was ist also erlaubt und was auf keinen Fall? Wann sind die eigentlichen Urheber zu beteiligen? Wir geben hier eine kleine Einführung.

Bushido - Streetcredibility ja, aber nicht gegenüber anderen Urhebern

Möglicherweise populärster Vorreiter zum Thema Abkupfern scheint zur Zeit Bushido zu sein. Der Berliner Gangsta-Rapper ist zuletzt durch seine Teilnahme und heftigen Reime in einem Rap-Video aufgefallen. Auch trat er immer mal wieder in Erscheinung, dass er durch Anwälte in durchaus größerem Umfang Urheberrechtsverletzungen verfolgen ließ.

Dass er es selbst jedoch nicht ganz so ernst mit dem Urheberrecht nimmt, zeigen mehrere Aufsehen erregende Streits. Nahezu spektakulär war der Fall mit der französischen Band Dark Sanctuary, von denen der Rapper gleich die halbe Diskografie durchforstet hatte und ihm passende Ausschnitte verwendet hatte. Dabei entnahm er wie üblich in seiner Branche die Ausschnitte, um sie in sich wiederholender Schleife als Grundlage für seine Raps zu nehmen. Die Band zog in Hamburg vor Gericht und gewann zu großen Teilen. dabei stellte auch das gericht schon klar, dass selbst kleine Teile aus den zugrundeliegenden Werken geschützt sind, wenn ein Wiedererkennungseffekt bei den individuellen Tonfolgen besteht. Teilweise hatte Bushido eine sogenannte freie Benutzung erreichen wollen, indem er das Tempo änderte oder die Passagen in einer andere Tonlage übertrug. Ähnlich ging es auch anderen Bands - interessanterweise überwiegend Heavy-Metal-Bands. Entweder erhoffte der Rapper sich, dass die Anhänger dieses Musikstils nicht so schnell die Parallelen herstellen würden - oder Bushido outet sich selbst als Höhrer dieser Musik, was eine zusätzliche enorme Einbuße seiner Credibility wäre. Besonders interessant ist auch Bushidos Stück Mittelfingah: Dort übernahm er eine Keybord-Linie der norwegischen Black-Metal-Band Dimmu Borgir aus deren Stück Mourning Palace. In diesem Fall einigte man sich außergerichtlich, was Bushido sicherlich weitere Unannehmlichkeiten erspart hat...

Heinos verbotenes Album

Auf andere Weise unterhaltsam ist der Release von Heinos aktuellstem Album "mit freundlichen Grüßen", das bezeichnenderweise den Untertitel "das verbotene Album trägt. Zu diesem Thema hatten wir damals aus aktuellem Anlass mehrfach Stellung bezogen. Der Schlagerstar hatte auf seinem aktuellsten Album ausschließlich Musik von bekannten Rockbands gecovert. Er übernahm die Stücke komplett und spielte sie lediglich mit seinem Stil ein. Viele betroffene Bands fanden dies überhaupt nicht lustig - und konnten doch nichts machen. Mit deren Mitgliedschaft in der GEMA entzieht sich nämlich das Recht zu bestimmen, wer genau das Stück covern, also lediglich wiedergeben, darf. Etwas anderes wäre es, wenn es sich um eine Bearbeitung handeln würde. In diesem Fall müsste Heino nämlich die Einwilligung der betroffenen Künstler einholen. Letztendlich war in dem Fall jedoch noch davon auszugehen, dass Heino die Stücke lediglich wiedergegeben hat und gerade nicht bearbeitet.

Gary Moore und Nordrach

Ein anderes Problem stellte sich Gary Moore, von dem der Hit "Still got the Blues" stammt. Die markante Melodie, die dem Gitarrensolo zugrunde liegt, stammte nicht von ihm, sondern von einem deutschen Komponisten. Dies stellte ein gericht nach jahrelangem Prozess fest. Eine hier interessante Frage wäre, ob es sich um einen Zufall handelte und Gary Moore die Idee für sein Solo später unabhängig von dem Schöpfer des anderen Musikstücks hatte. Doch erkonnte sich nicht rausreden: Zu dem Zeitpunkt, als Nordrach erschien, befand sich Moore tatsächlich in Deutschland und hielt sich sogar in der Nähe des tatsächlichen Urhebers auf, sodass er dessen Melodie nach Ansicht des Gerichts mit Sicherheit aufgenommen haben muss.

Metall auf Metall

Eigentlich einen ganzen eigenen Beitrag hätte sicher diese Auseinandersetzung gehabt. Es ging um eine Sequenz von nur zwei Sekunden, die Moses Pelham dem 1977 von Kraftwerk veröffentlichten Titel "Metall auf Metall" zwanzig Jahre später entnahm und seiner Komposition "Nur mir" von Sabrina Setlur unterlegte. Bis zu diesem Zeitpunkt gerade wegen der Kürze ein eingefügten Sequenz nichts Ungewöhnliches und beinahe immer geduldet.

Aber eben nicht immer. Mehrere Musiker der Düsseldorfer Kultband Kraftwerk wehrten sich gegen die Übernahme der aus ihrer sicht wichtigen und prägenden Sequenz und ließen in einer 13-jährigen Auseinandersetzung durch die Instanzen über Hamburg bis zum BGH (Urt. v. 13.12.2012, Az. I ZR 182/11) einige rechtliche Fragen klären, die bis dato ungeklärt waren... Zum Schluss erfolgreich, was die rechtlichen Möglichkeiten des Samplings weiter einschränkt. Dieses ist unstreitig weiterhin im Grunde erlaut, in der Praxis aber ungewöhnlich schwer wasserdicht zu machen. Apropos machen: Selbermachen dürfte die Lösung sein oder eben die Rechteinhaber und Urheber fragen...

Sampling bleibt danach aber dennoch eine Frage des Einzelfalls und juristisch ein ausgesporchen spannendes Thema!