Wer hat den Stadtplan geklaut? Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Firma Euro-Cities AG (Kanzlei Meissner und Meissner.)
Zum Thema Abmahnung im Internet hört man oft im Zusammenhang mit Musiktauschbörsen und Filesharing-Netzwerken. Kein Wunder. Seit einigen Jahren hat sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt. Da werden massenhaft vermeintliche Urheberrechtsverletzungen über die jedem Computer im Netz zugewiesenen IP-Adressen automatisiert festgestellt, bearbeitet und schließlich landet ein unschöner Anwaltsbrief (besser bekannt als Abmahnung) im Briefkasten.
Abmahnungen gibt es auch für Stadtpläne...
Aber nicht nur im Musik- oder Filmbereich sind Abmahnungen gefürchtet. In letzter Zeit mehren sich die Berichte von Mandanten, die wegen der Nutzung von Stadtplanausschnitten heftig zur Kasse gebeten werden.
Dahinter steht immer die Firma Euro-Cities AG und deren Rechtsanwälte, die Kanzlei Meissner und Meissner aus Berlin. Rechtsanwalt Christian Meissner verschickt Abmahnungen an User, die auf Ihren Websites Kartenmaterial aus dem Angebot von stadtplandienst.de verwendet haben. Auf Ihrer Website bietet die Euro-Cities an, Ausschnitte von Stadtplänen zu horrenden Preisen zu lizenzieren. Für einen einzigen Kartenausschnitt verlangt das Unternehmen Preise bis zu 2.020,00 Euro.
...zu horrenden Preisen
Genau diese Preise machen Sie in Ihrer Abmahnung als sogenannten Lizenzschaden geltend. Dazu sollen noch Rechtsanwaltsgebühren bis zu 800 EUR als Schadensersatz gezahlt werden. So kommt schnell ein stattliches Sümmchen zusammen. Außerdem soll eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden, in der man sich zugleich dazu verpflichtet, die Kosten für die Rechtsanwälte und eine zukünftige Lizenz zu zahlen. In dem Schreiben selbst wird breit dargestellt, warum man die Abmahnung erhalten haben soll und warum dies zum Schadensersatz und zu Unterlassungsansprüchen führen soll. Um das Gesagte zu untermauern werden im Anhang zahlreiche Gerichtsurteile vorgelegt, die die Rechtsposition der Euro-Cities AG untermauern soll.
Es wird regelmäßig eine kurze Frist zur Reaktion gesetzt und zu guter letzt werden gerichtliche Schritte angedroht.
Das fordert die Euro-Cities AG:
Angesichts einer solchen Abmahnung sind Sie nun erstmal zurecht erschrocken. „Geht denn das?“ Ist wohl die erste Frage, die sich aufdrängt. Die kann man am ehesten mit einem Jein beantworten. Einerseits ist es schon richtig, dass, wer Urheberrechte verletzt, sich nach § 97 UrhG Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen des Rechteinhabers aussetzt. Euro-Cities behauptet, dieser Rechteinhaber zu sein.
Daher sind verpflichtet, die Rechtsverletzung, die Sie durch Kopieren des Kartenmaterials und Verwendung im Internet begangen haben, in Zukunft zu unterlassen. Diesem Anspruch können Sie nur nachkommen, indem Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Unterlassungserklärung, die Ihnen zusammen mit der Abmahnung zugeschickt wurde geht aber viel viel weiter und sollte auf gar keinen Fall von Ihnen unterzeichnet und zurückgeschickt werden.
Prinzipiell sind Sie auch verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Und was kostet mich der Spass?
Aber die Höhe der geltend gemachten Lizenz- und Schadensersatzkosten ist in den meisten Fällen viel zu hoch gegriffen.
Außerdem kann es ebenso gut sein, dass Sie im Einzelfall gar keine Rechtsverletzung begangen haben und deshalb überhaupt kein Anspruch gegen Sie besteht.
Auskunft auf die Frage, ob und gegebenenfalls wie viel Sie im Einzelfall bezahlen müssen, kann Ihnen nur der spezialisierte Anwalt geben. Begegnen Sie dem Gegner auf Augenhöhe und lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Ihr Anwalt unterstützt Sie außerdem bei der Unterlassungserklärung. Hier ist viel Fingerspitzengefühl und Know-How nötig, um die für Sie günstigste Formulierung zu finden.