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Gekaufte Freu(n)de! - Immer mehr Unternehmen bezahlen für Likes und Fans...

Gekaufte Freu(n)de! - Immer mehr Unternehmen bezahlen für Likes und Fans...

Chancen und Risiken des modernen Kundenfangs

- von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

 

Es tut sich was am Werbemarkt. Viele Agenturen haben die Wirkung von Freundesempfehlungen verstanden, bewerten diese teilweise auch stark über und bieten jetzt sogar Fans, "Gefällt mir"s oder postive Bewertungen unmittelbar zum Kauf an. Ein Minenfeld!

Was im Offlinebereich mit Rent-a-Fan eigentlich mit einem gewissen Augenzwinkern und im eher kleineren Rahmen betrieben wird, bekommt online eine ganz neue Dynamik.Klar ist das Freundesempfehlungen ganz allgemein deutlich besser und positiver wahrgenommen werden, als klassische Werbeanzeigen.

Klar ist, dass ein Unternehmen, dass sich mit zigtausend gekaufter Fans präsentiert besser dastellt, als es eigentlich ist. Auch gekaufte positive Bewertungen scheinen heutzutage Gang und Gäbe, man sollte sich aber bloß nicht erwischen lassen.

Das Gesetz, namentlich das gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), verbietet jede Art von Verschleierung von Werbemaßnahmen, sogenannte Schleichwerbung.

„Unlauter handelt hiernach insbesondere, wer […] den Werbecharakter von geschäftliche Handlungen verschleiert“

Das bedeutet ein Verbraucher/Leser muss immer erkennen können, ob eine Bewertung aus freien Stücken erfolgt oder unerlaubterweise durch ein Unternehmen beeinflusst und vielleicht sogar bezahlt worden  ist. Anders ausgedrückt Werbung und so genannte kommerzielle Kommunikation muss als solche erkennbar sein, siehe § 4 Nr. 3 UWG, § 6 Abs.1 Nr.1 TMG).

Die Grenzen zwischen erlaubter Motivation und unzulässiger Beeinflussung sind zwar fließend, aber es gibt auch klare Fälle, die schlicht nicht gehen.

Nur um das klarzustellen, natürlich kann ich jemanden beauftragen und auch dafür bezahlen, mit Werbung, Gewinnspielen und gezielten Aktionen für mehr Traffik auf meiner (Facebook-)Seite und damit möglicherweise auch für mehr "Fans" zu sorgen. Aber auf die Details kommt es einmal mehr an.

Sicher wird man auch bestehende "Follower", "Fans" oder sonstige Interessierte um eine (positive) Bewertung seines (aktuellen) Buches ;) oder seiner (neuen) Website bitten dürfen. Nur eine wie auch immer geartete Gegenleistung (z.B. einen Rabatt) hierfür sollte man tunlichst nicht versprechen.
Ob zum Beispiel die Einladung "Fan" bei Facebook zu werden und hierfür an einer Verlosung oder einem Gewinnspiel teilzunehmen, auch bereits diese Voraussetzung erfüllt, ist teilweise heftig umstritten.
Wie gesagt, die Grenzen sind fließend.

Mögliche Folgen unlauterer (Schleich-)Werbung sind etwa in erster Linie:

  • Abmahnungen von Wettbewerbszentralen oder der lieben Konkurrenz.
    Eine Abmahnung vom Mitbewerber kann schnell 1.000 – 2.000 Euro allein an Anwaltsgebühren kosten. Danehben bestehen Unterlassungs- und in manchen Fällen auch Auskunftsansprüche im Raum

Für die meisten Unternehmen noch schlimmer ist ein möglicher

  • Imageschaden. Die gemeine Internetcommunity empfindet gefälschte oder “gekauften” Likes und Bewertungen als Betrug und auch so was kann einen ordentlichen so genannten Shitstorm nach sich ziehen, sodass die Imageschäden größer dürften, dass die bloßen Kosten einer möglichen juristischen Auseinandersetzungen.

Die aktuellen Beispiele scheinen das Gegenteil zu zeigen, dass heißt das Firmen aktuell potentiell sogar Shitstorms und tausende Likes zu schlechten Bewertungen in Kauf nehmen, vielleicht sogar anstreben, nur um mehr Aufmerksamkeit zu generieren. Ein wirklich spannendes Phänomen...

Wir behalten das im Auge... und werden berichten. Hierfür können Sie gern uns bei Facebook oder Twitter folgen und/oder uns igrndwo positiv bewerten... ;))

Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an.