Gewinnabschöpfung durch Abmahnung von Apotheker Hartmut Wagner
Für Herrn Apotheker Hartmut Wagner (Brücken-Apotheke aus Schwäbisch Hall) mahnt die Kanzlei Richtig.Recht. aus Leipzig (Rechtsanwalt Christoph Becker) derzeit viele Apotheken ab und rügt diverse angebliche Verstöße gegen das UWG, TMG, die Preisangabenverordnung, ZZulV, HWG, AMG und BtMG.
Über einzelne Aspekte der geltend gemachten Unterlassungsforderungen hatten wir bereits berichtet:
Zahlreiche Abmahnung gegen Apotheken!
Was ist dran an den zahlreichen Abmahnungen des Rechtsanwalts Christoph Becker?
Die Kanzlei setzt Streitwerte bis zu 260.000 € an, ein beachtlich hoher Wert angesichts dessen, was zum Teil von Herrn Hartmut Wagner abgemahnt wird.
Daneben werden die abgemahnten Apotheken mit kurzen Fristen und der Drohung berufs- und standesrechtlicher Konsequenzen erheblich unter Druck gesetzt. Sogar mit einer Gewinnabschöpfung wird gedroht. Textbausteinartig wird angekündigt, dass Herr Apotheker Wagner den jeweils abgemahnten Apotheker gemäß § 10 UWG auf Herausgabe des erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt in Anspruch nehmen wird. Eine erstaunliche Aussage, da jedem Fachanwalt auf diesem Gebiet bekannt sein muss, dass einem Mitbewerber gar kein Gewinnabschöpfungsanspruch zusteht.
Sollten Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen sich hiergegen konsequent zur Wehr zu setzen. Bei Beratungsbedarf können Sie uns die Abmahnung mailen oder einfach anrufen.
Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon unter:
Telefon: 0211 16 888 600
E-Mail:anwalt(at)aufrecht.de
Wirhelfen Ihnen schnell und effektiv bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen!