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Landgericht Frankfurt: Rabatte von „MyTaxi“ sind wettbewerbswidrig

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Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL. M.

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Landgericht Frankfurt: Rabatte von „MyTaxi“ sind wettbewerbswidrig

Von Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
Experte für Wettbewerbsrecht

Das Landgericht Frankfurt hält Rabatte, die von der App „MyTaxi“ angeboten werden, für wettbewerbswidrig. In dem Angebot sei ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz zu sehen, welches die Gewährung von Vergünstigungen nicht erlaube, so die Richter (Urteil vom 19. Januar 2016, Az. 3-06 O 72/15). Durch die „MyTaxi“-App wird ein Preisnachlass auf den Fahrpreis geboten, der dem amtlich festgesetzten Taxitarif entspricht. Dies erfolge in der Regel in der Form einer Gutschrift oder eines Gutscheins.

Zwar biete der App-Anbieter nicht selbst Beförderungsleistungen an, sondern diene lediglich als Vermittler. Dennoch unterliege er den Verpflichtungen aus dem Personenbeförderungsgesetz – insbesondere weil die Tätigkeit im Rahmen der Rabattaktionen über die eines klassischen Vermittlers hinausgehe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, sie kann mit der Berufung angefochten werden.

Anders hatte erst vor kurzem das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Dort nahm an, dass der App-Anbieter nicht den Marktverhaltensregelungen des Personenbeförderungsgesetzes unterfällt, weil er gerade keine Personen befördert, sondern nur als Vermittler von Taxifahrten auftritt (19. November 2015, Az. 2 U 88/15 – wir haben an dieser Stelle darüber berichtet).

Es bleibt also spannend wie sich das „MyTaxi“-Modell aus rechtlicher Sicht entwickelt. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu steht noch aus – dürfte sich jedoch abzeichnen.