Hohes Bußgeld gegen Energieunternehmen wegen unzulässiger Telefonwerbung
Von Rechtsanwalt Christian Schwarz
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegen den Energielieferanten „Energy2day GmbH“ ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegen rechtswidriger Telefonanrufe verhängt. Dabei handelt es sich um den höchstmöglichen Bußgeldbetrag. Das teilte die Behörde in einer Mitteilung mit. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe des Energielieferanten beschwert. Viele Verbraucher hätten berichtet, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen. Dabei habe sich der Energieanbieter vor allem eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer großen Anzahl an Untervertriebspartnern im In- und Ausland zusammengearbeitet.
Viele Wettbewerber im Energiesektor gingen bereits gerichtlich gegen diese Methode der „Energy2day GmbH“ vor, berichtet die BNetzA weiter.
Kein Einzelfall im hart umkämpften Energiesektor
Auch wenn dieser Fall besonders schwer wiegt, ist er kein Einzelfall. Der Energiemarkt ist hart umkämpft. Viele andere Stromanbieter greifen zur selben Methode: Sie rufen ohne Einwilligung Verbraucher und Kunden an, behaupten von der lokalen Energieversorgung zu sein oder zumindest mit diesen zusammenzuarbeiten und schließen so, für die Verbraucher oft kaum erkennbar, neue Verträge ab. Darin liegt regelmäßig ein Wettbewerbsverstoß.
Auch unsere Kanzlei hat in den vergangenen Monaten entsprechende Verfahren erfolgreich gegen Stromanbieter und deren Vertriebspartner geführt. Auch in diesen Fällen gaben sich die Anrufer gerne als „Mitarbeiter der Stadtwerke“ oder „im Zusammenarbeit mit dem lokalen Energieversorger“.
Auch wurde der wahre Grund des Anrufs verschleiert: Häufig wurde behauptet, es würde ein bestehender Tarif angepasst – stattdessen bekamen die kontaktierten Kunden wenige Tage später die Bestätigung eines Vertragsabschlusses bei einem anderen Anbieter.
Doch nicht nur unzulässige Werbeanrufe wurden uns bekannt: Manche Energieunternehmen schicken auch Drückerkolonnen los, die an der Haustür mit dubiosen Methoden einen Vertragswechsel herbeiführen. Häufig bei älteren Kunden.
Das Wettbewerbsrecht setzt diesen Vorgängen klare Schranken – über die sich viele Energieversorger jedoch schlicht hinwegsetzen, um möglichst viele Neukunden zu erzielen. Gerade lokale Energieversorger wie die verschiedenen Stadtwerke im Bundesgebiet sehen sich diesen unlauteren Handlungen ausgesetzt. Sie sollten sich jedoch wehren – zu ihrem eigenen Schutz und vor allem zum Schutz ihrer Kunden.
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