×

Rückruf vereinbaren

Ihre Nachricht an uns

Startseite
/
Informationen im Abo - Unser Newsletter
/
2025 IV – Apple, KI-Stimmen & Birkenstock: Aktuelles aus Recht & Praxis : Der neue Newsletter von Terhaag & Partner

IV. Ausgabe 2025 · September 

Newsletter

Liebe Leserinnen und Leser,

unmittelbar vor den Kommunalwahlen in NRW melden wir uns mit unserem aktuellen Rechtsnewsletter. Demokratie fängt vor der eigenen Haustüre an – und wir am Rhein haben jetzt wieder Gelegenheit, für sie einzutreten. In diesem Zusammenhang erinnern wir an frühere Beiträge etwa zu Politische Hits? Streit um Songs im Wahlkampf, Karneval, Kunst und klare Kante oder auch Hassmails und Horrorclowns.
Und auch jenseits der Wahlkampfzeit stellen sich spannende rechtliche Fragen: Was ist Greenwashing und wo liegen die Grenzen? Wie weit darf Künstliche Intelligenz bei Stimmenimitationen gehen? Und warum schützt das Urheberrecht nicht einmal die berühmte Birkenstock-Sandale?

Zu diesen und weiteren aktuellen Entwicklungen – vom Data Act bis zu Vorher-Nachher-Bildern bei Hyaluron-Behandlungen – finden Sie mehr in dieser Ausgabe.
Ihr/Euer
Michael Terhaag

Beiträge unserer Rechtsanwälte

Von wegen CO2-neutral – LG Frankfurt kippt Klimaschutz-Werbung

Gericht lässt Apple in den sauren Apfel beißen - neuer Beitrag von RA Terhaag zu Fragen um Klima-Werbung 
 
Symbolbild: Apple-Logo über trockener, rissiger Erde; daneben eine Apple Watch mit dem Bild eines grünen Waldes auf dem Display und einem kleinen Pflänzchen im Boden – Darstellung der Kritik an angeblich CO2-neutraler Werbung von Apple.
Digitale Fantasy-Illustration eines kleinen, menschähnlichen Wesens mit spitzen Ohren, das in einem Tunnel kriecht und ein Feuerzeug hält. Beispielhafte KI-generierte Kunst, die wie Stimmenklone auch Fragen nach Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht aufwirft.
Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Berlin verletzten mit Künstlicher Intelligenz geschaffenen Stimmen das Persönlichkeitsrecht der kopierten Person. Das Gericht führt die Linie früherer Entscheidungen konsequent ins KI-Zeitalter.
Ein Beitrag von Michael Terhaag.
Wenn der eigene Name zum Hindernis wird – Namensnutzung vs. Markenmacht (Oertl vs. RTL)
 
Markenkonflikte betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern immer wieder auch Privatpersonen und kleine Betriebe. Besonders deutlich zeigt das der aktuelle Streit um den Familiennamen „Örtl“ bzw. steng genommen über Ihre daraus abgeleitete Wort-Bildmarke... Ein Beitrag von Michael Terhaag.
Symbolbild: Holz-Vogelhaus mit Kamera und der Aufschrift ‚Oertl‘ im Vordergrund, im Hintergrund unscharf das Logo des Fernsehsenders RTL.
BGH-Urteil zur Werbung für Botox- und Hyaluronbehandlungen: Vorher-Nachher-Bilder bleiben unzulässig
Der BGH bestätigt, dass Vorher-Nachher-Bildern für minimalinvasive Eingriffe wie Botox- oder Hyaluron-Injektionen unzulässige Werbung sind. Ein Beitrag von Michael Terhaag.
 
Mann steht vor einem offenen Kühlschrank mit Kamera im Türrahmen und blickt auf sein Smartphone, daneben eine EU-Flagge – Symbolbild für Datenerhebung und neue Pflichten durch den europäischen Data Act.
Data Act kommt: Was Plattformen, Händler und Hersteller jetzt wissen müssen

Der Data Act bringt ab September 2025 neue Pflichten für Online-Händler. Was jetzt zu beachten ist, erklärt RA Michael Terhaag.

 
Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Modelle – Warum diese Sandalen keine Kunst sind 
Neue BGH Entscheidung: Kein Urheberrecht für Birkenstock-Sandalen. Warum Unternehmen Produktdesign gezielt durch Marken- & Designrecht absichern sollten.
Ein Beitrag von Michael Terhaag.
 
Drei Schimpansen in Anlehnung an die ‚drei weisen Affen‘, die jeweils eine Birkenstock-Sandale vor Augen, Ohren oder Mund halten – satirisches Symbolbild zur Diskussion um fehlenden Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Modelle

Pressespiegel

Ausblick: In ‚Künstliche Intelligenz und das Recht an der eigenen Stimme‘ zeichnet Rechtsanwalt Michael Terhaag die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts an der Stimme seit den 1980er- und 90er-Jahren nach und veröffentlicht zugleich einen Kommentar zum Urteil des LG Berlin II in der kommenden Kommunikation & Recht (10/2025).

Urteile

  1. Produkte, deren wesentliche Gestaltungsmerkmale technisch oder anatomisch bedingt sind, erreichen regelmäßig keine urheberrechtliche Gestaltungshöhe als „Werke der angewandten Kunst“.
  2. Für den Urheberrechtsschutz von Gebrauchsgegenständen genügt eine bloß handwerkliche oder funktionale Formgebung nicht; erforderlich ist eine künstlerische Eigenprägung, die über den Gebrauchszweck hinausgeht.
  3. Auch bei international bekannten und wirtschaftlich erfolgreichen Produkten ersetzt die Popularität nicht die urheberrechtliche Werkqualität.


KI-Stimmen Immitation und das Persöhnlichkeitsrecht - LG Berlin 4. Zivilkammer, Urteil vom 20.8.2025, Az: 2 O 202/24
  1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch die Stimme als Ausdruck individueller Identität.
    Eine durch KI erzeugte Stimmenimitation stellt – ebenso wie eine durch einen menschlichen Imitator erzeugte Nachahmung – einen Eingriff in dieses Recht dar, wenn ein erheblicher Teil des Publikums die Stimme der betroffenen Person zuordnet.
     
  2. Die Nutzung einer KI-generierten Stimme zu kommerziellen Zwecken ist nicht durch die Kunst- oder Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Überwiegt das wirtschaftliche Interesse des Verwenders (z. B. Steigerung von Klickzahlen und Umsatz), tritt Art. 5 GG hinter dem Schutz der Persönlichkeit zurück.
Feedback willkommen! 

Wir hoffen, auch diesmal wieder praxisnahe Einblicke und interessante rechtliche Entwicklungen geboten zu haben. Damit unser Newsletter auch künftig die Themen trifft, die für unsere Leser relevant sind, freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen, Anregungen oder Themenwünsche – gerne per E-Mail.

Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, empfehlen Sie ihn bitte gerne weiter.
Bis zur nächsten Ausgabe – bleiben Sie demokratisch und uns kritisch, neugierig und rechtlich gewogen!

Kontakt / Impressum

Terhaag & Partner Rechtsanwälte | Graben-Straße 5 | 40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 16 888 600 | Fax: (0211) 16 888 601 | E-Mail: anwalt@aufrecht.de
Partnerschaftsregister AG Essen Nr. 1036 |
Verantwortlicher i.S.d. TMG: Rechtsanwälte Michael Terhaag LL.M.
facebook iconx iconinstagram iconlinkedin icon
Sie wollen diesen Newsletter nicht mehr bekommen?
Hier können Sie ihn ganz einfach abbestellen: www.aufrecht.de/newsletter
 

Michael Terhaag | Christian Schwarz

Influencer-Marketing - Rechtshandbuch

2. Auflage – vollständig überarbeitet und aktualisiert

Praxisnaher Überblick zu rechtlichen Fragestellungen im Influencer-Marketing,  u.a. im Werbe-, Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht; inklusive Muster zur Vertragsgestaltung.