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IV. Ausgabe 2025 · September |
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Liebe Leserinnen und Leser,
unmittelbar vor den Kommunalwahlen in NRW melden wir uns mit unserem aktuellen Rechtsnewsletter. Demokratie fängt vor der eigenen Haustüre an – und wir am Rhein haben jetzt wieder Gelegenheit, für sie einzutreten. In diesem Zusammenhang erinnern wir an frühere Beiträge etwa zu Politische Hits? Streit um Songs im Wahlkampf, Karneval, Kunst und klare Kante oder auch Hassmails und Horrorclowns.
Und auch jenseits der Wahlkampfzeit stellen sich spannende rechtliche Fragen: Was ist Greenwashing und wo liegen die Grenzen? Wie weit darf Künstliche Intelligenz bei Stimmenimitationen gehen? Und warum schützt das Urheberrecht nicht einmal die berühmte Birkenstock-Sandale?
Zu diesen und weiteren aktuellen Entwicklungen – vom Data Act bis zu Vorher-Nachher-Bildern bei Hyaluron-Behandlungen – finden Sie mehr in dieser Ausgabe.
Ihr/Euer
Michael Terhaag |
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Beiträge unserer Rechtsanwälte |
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| Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Berlin verletzten mit Künstlicher Intelligenz geschaffenen Stimmen das Persönlichkeitsrecht der kopierten Person. Das Gericht führt die Linie früherer Entscheidungen konsequent ins KI-Zeitalter. Ein Beitrag von Michael Terhaag. |
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| Ausblick: In ‚Künstliche Intelligenz und das Recht an der eigenen Stimme‘ zeichnet Rechtsanwalt Michael Terhaag die Entwicklung des Persönlichkeitsrechts an der Stimme seit den 1980er- und 90er-Jahren nach und veröffentlicht zugleich einen Kommentar zum Urteil des LG Berlin II in der kommenden Kommunikation & Recht (10/2025). |
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- Produkte, deren wesentliche Gestaltungsmerkmale technisch oder anatomisch bedingt sind, erreichen regelmäßig keine urheberrechtliche Gestaltungshöhe als „Werke der angewandten Kunst“.
- Für den Urheberrechtsschutz von Gebrauchsgegenständen genügt eine bloß handwerkliche oder funktionale Formgebung nicht; erforderlich ist eine künstlerische Eigenprägung, die über den Gebrauchszweck hinausgeht.
- Auch bei international bekannten und wirtschaftlich erfolgreichen Produkten ersetzt die Popularität nicht die urheberrechtliche Werkqualität.
KI-Stimmen Immitation und das Persöhnlichkeitsrecht - LG Berlin 4. Zivilkammer, Urteil vom 20.8.2025, Az: 2 O 202/24- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch die Stimme als Ausdruck individueller Identität.
Eine durch KI erzeugte Stimmenimitation stellt – ebenso wie eine durch einen menschlichen Imitator erzeugte Nachahmung – einen Eingriff in dieses Recht dar, wenn ein erheblicher Teil des Publikums die Stimme der betroffenen Person zuordnet.
- Die Nutzung einer KI-generierten Stimme zu kommerziellen Zwecken ist nicht durch die Kunst- oder Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Überwiegt das wirtschaftliche Interesse des Verwenders (z. B. Steigerung von Klickzahlen und Umsatz), tritt Art. 5 GG hinter dem Schutz der Persönlichkeit zurück.
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Feedback willkommen!
Wir hoffen, auch diesmal wieder praxisnahe Einblicke und interessante rechtliche Entwicklungen geboten zu haben. Damit unser Newsletter auch künftig die Themen trifft, die für unsere Leser relevant sind, freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen, Anregungen oder Themenwünsche – gerne per E-Mail.
Wenn Ihnen unser Newsletter gefällt, empfehlen Sie ihn bitte gerne weiter.
Bis zur nächsten Ausgabe – bleiben Sie demokratisch und uns kritisch, neugierig und rechtlich gewogen! |
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Verantwortlicher i.S.d. TMG: Rechtsanwälte Michael Terhaag LL.M. |
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